Schnee, Eis und Glätte in Bayern: Wann Schüler im Freistaat schulfrei bekommen

Von Annabell Frankenfeld · 26. Januar 2026 um 05:00

Starker Schneefall hat bereits in der Nacht auf Montag für gefährliche Straßenverhältnisse in der Region gesorgt. Am Montagmorgen sorgten Eis und Glätte für Unfälle, Staus und Schulausfälle in Nordbayern. Aber wann bekommen Schülerinnen und Schüler in Bayern eigentlich schulfrei?

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1. Wann fällt der Präsenzunterricht witterungsbedingt aus?

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Präsenzunterricht zum Schutz der Schülerinnen und Schüler ausfallen, schreibt das bayerische Kultusministerium in einer Bekanntmachung. Als Beispiel werden hier „winterliche Straßenverhältnisse“ genannt. Etwa sei „aufgrund von starken Schneefalls oder glatter Fahrbahnen eine Anreise der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte nicht zuverlässig und sicher möglich“, erklärt eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Nachfrage.

Beim Unterrichtsausfall am Mittwoch an der Grundschule Heuchling in Lauf an der Pegnitz (Landkreis Nürnberger Land) war der Grund, dass die Temperatur in den Klassenzimmern wegen einer Störung der Heizung bei lediglich 14 Grad Celsius lag – zu kalt für den Präsenzunterricht.

2. Wer entscheidet über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall?

Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall liegt nicht beim Kultusministerium selbst, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Regierungsbezirken.

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In einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten entscheiden sogenannte „lokale Koordinierungsgruppen Witterung“ darüber, ob der Präsenzunterricht ausfällt. Laut Kultusministerium sitzen in den Koordinierungsgruppen jeweils die fachliche Leitung des Staatlichen Schulamts – diese vertritt die Grund-, Mittel- und Förderschulen – sowie je eine Schulleiterin oder ein Schulleiter jeder weiteren Schulart.

Auf Bezirksebene dagegen entscheidet die „regionale Koordinierungsgruppe Witterung“ über den Schulausfall in mehreren Landkreisen innerhalb eines Regierungsbezirkes. In dieser Gruppe sitzen unter anderem die Leitungen der Bereiche „Sicherheit, Kommunales und Soziales“ und „Schulen“ des Bezirks. Die Entscheidungen der regionalen Koordinierungsgruppe sind verbindlich für alle öffentlichen Schulen der betroffenen Landkreise.

3. Wann fällt die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall?

Dass der Präsenzunterricht nicht stattfinden kann, wird „kurzfristig und zügig“ entschieden, heißt es in der Bekanntmachung des Kultusministeriums. Diese Entscheidung fällt in der Regel am Morgen des betroffenen Schultags, erklärt eine Sprecherin des Kultusministeriums auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern.

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4. Bedeutet „schneefrei“ wirklich unterrichtsfrei?

Bei einem witterungsbedingten Ausfall des Präsenzunterrichts haben die Schülerinnen und Schüler nicht automatisch unterrichtsfrei. In einem solchen Fall wird der Schulbetrieb auf Distanzunterricht umgestellt. Wie genau dieser Fernunterricht gestaltet wird, liegt bei den jeweiligen Schulen beziehungsweise den Schulleitungen.

5. Wie wird über den Schulausfall informiert?

Das bayerische Kultusministerium informiert unter unterrichtsausfall.bayern.de über aktuelle Unterrichtsausfälle. Dem Ministerium zufolge informieren auch verschiedene Radiosender über witterungsbedingte Einschränkungen im Schulbetrieb. Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Mediengruppe Bayern.