Influencer aus Kreis Kelheim stellt junge Frauen bloß – Sie kriegen Hass und Häme ab

Es sollten laut seiner Aussage „witzige“ Video-Telefonate sein, die ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim über soziale Kanäle online stellte. Doch zwei junge Frauen, darunter eine Minderjährige, fanden es gar nicht lustig. Sie sahen sich bloß gestellt, er hätte die Clips ohne ihr Einverständnis hoch geladen. Der Influencer stand nun vor Gericht.
Über 100.000 Follower hat der Angeklagte auf seinen Kanälen, nach eigenen Angaben verdient er als „Content Creator“ über Werbeeinnahmen zwischen 1000 und 2500 Euro vor Steuern im Monat. Als Influencer sieht der 21-Jährige, der zuvor eine Schweißer-Ausbildung abschloss, auch seine berufliche Zukunft. Sein „Content“, also Inhalt, sind bis dato Videos von Internettelefonaten, die er über die Plattform „OmeTV“ führt.
„Dort wird man nach dem Zufallsprinzip mit jemanden verbunden“, erläuterte er vor dem Amtsgericht Kelheim. „Meistens sind es Damen, mit Frauen kommt es besser an.“ Als „lustige Unterhaltung mit Showflirten“ beschrieb er die Konversationen. Die er dann hoch lädt. Das meist gesehene unter diesen Videos erfuhr eine Million Klicks, wurde im Lauf der Verhandlung bekannt.
Einverständnis der Gefilmten nicht eingeholt
Unabdingbar für die Veröffentlichung ist das Einverständnis der Gefilmten – und das soll er in zwei Fällen nicht eingeholt haben. Was ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (Recht auf das eigene Bild) bedeutet und dem Angeklagten ein Strafverfahren bescherte.
Bei einer Geschädigten handelte es sich um eine 14-Jährige, mit der er im November 2024 ein Videotelefonat führte. Sie sei nach der Veröffentlichung von der „ganzen Schule ausgelacht“ worden und hätte „psychisch stark gelitten“, zitierte Richterin Sylvia Zorger aus ihrer Einvernahme und Aussagen aus dem Umfeld. Der 21-Jährige beteuerte, er habe das Mädchen um ihre Einwilligung gefragt, die Videosequenz davon sei aber verschwunden. „Ich wusste nicht, dass sie 14 ist. Sonst hätte ich das Video nicht hoch geladen.“
Zum zweiten Fall mit einer jungen Frau, mit der er im Januar 2025 telefonierte, räumte er ein: „Ich habe sie nicht gefragt.“ Dieses Videotelefonat wurde auf TikTok über 115.000 mal aufgerufen. Laut Anklage folgten mehrere Hasskommentare gegen die Geschädigte. Ihr Alltag sei „nachhaltig beeinträchtigt“, äußerte sie in einem Schreiben. Beide Frauen waren nicht als Zeuginnen geladen, weil sie außerhalb Bayerns wohnen.
Nackte Schulter nachträglich mit Totenkopf versehen
Beide Videos, die mittlerweile im Internet gelöscht sind, wurden im Gerichtssaal abgespielt. Es fallen Sätze des Angeklagten wie: „Bin ich dein Typ?“ Eine Geschädigte erzählt ihm von Powerlifting, das sie betreibe, und zeigt ihm ihren Nacken. Die entblößte Schulter versah der Influencer später mit einem Totenkopf. „Sie machen sich über ihre Gesprächspartnerinnen lustig“, merkte Richterin Zorger an.
Ins Rollen gebracht hatte das Strafverfahren die 14-Jährige, die nach dem Hochladen des Videotelefonats mit ihrer Mutter Anzeige bei der Polizei erstattete. Sie hatte der Veröffentlichung laut Angeklagtem aber zugestimmt. Bei der Frau, deren Einverständnis er nicht einholte, bemühte sich der 21-Jährige im Vorfeld der Verhandlung um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Zunächst bot er ihr 300 Euro an, was sie ablehnte. Auf 800 Euro Entschädigung ging sie ein und akzeptierte auch eine Entschuldigung.
Dennoch müsse eine „Ahndung seines Fehlverhaltens stattfinden“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, und forderte eine Geldauflage von 1000 Euro als Strafe. Der Verteidiger des Angeklagten hielt „zehn bis 20 Arbeitsstunden“ für angemessen.
Das Urteil wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz flocht beides mit ein: 30 Stunden gemeinnützige Arbeit und 500 Euro Geldauflage. Weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war, zog das Amtsgericht das Jugendstrafrecht heran. Richterin Zorger machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass die beiden Fälle keine Bagatelle seien. „Sie haben andere lächerlich gemacht und erzielen auch noch Gewinn damit. Das lassen wir nicht zu“, verwies sie auf die Geldauflage.
Diese muss der 21-Jährige an den Frauen-Notruf zahlen. „Dann wird Ihnen vielleicht auch bewusst, in welche Krisen Frauen rutschen können.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.