Das kostet es, wenn die Feuerwehr kommt

Von Mittelbayerische Zeitung · 16. November 2025 um 21:36

Abensberg. Feuerwehreinsätze, bei denen es nicht primär darum geht, Leib und Leben von Menschen zu schützen, stellt die Stadt Abensberg Betroffenen in Rechnung. Jetzt hat der städtische Finanzausschuss die Gebührensätze, die ab 2026 gelten sollen, beschlossen.

Laut Bürgermeister wurde die Feuerwehr-Gebührensatzung turnusgemäß angepasst und überprüft. Dabei habe man die Kosten für alle Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Personal neu kalkuliert, um auch weiterhin den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen.

In der Satzung, die dieser Zeitung vorliegt, ist festgehalten, dass für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung und Bergung von Menschen und Tieren dienen, kein Kostenersatz erhoben wird. Im bayerischen Feuerwehrgesetz, das im Internet einsehbar ist, werden die Einsatzfälle aufgezählt, bei denen Kommunen Gebühren verlangen dürfen. So ist das beispielsweise der Fall, wenn technische Hilfeleistungen erfolgen oder eine Wehr ausrücken muss, weil vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahr hervorgerufen wurde.

Auch bei einem wissentlich ausgelösten falschen Alarm kann der Verursacher zur Kasse gebeten werden. Auch die Kosten, die bei Sicherheitswachen der Feuerwehr entstehen, können in Rechnung gestellt werden. Es gilt jeweils eine Kostenbeteiligung der Kommune von zehn Prozent der Gesamtkosten.

Eingesetzte Fahrzeuge werden laut der jetzt in Abensberg beschlossenen Satzung sowohl nach gefahrenen Kilometern als auch nach Einsatzstunden abgerechnet. Die Tarife sind von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Mit am meisten pro gefahrenen Kilometer muss für die Drehleier bezahlt werden, bei der 13,32 Euro in Rechnung gestellt werden. Bei den verschiedenen Löschfahrzeugen sind es je nach Größe zwischen 4,61 Euro und 21,78 Euro. Bei den Einsatzstunden sie es folgendermaßen aus: Bei der Drehleiter werden pro Stunde 507 Euro erhoben, bei den Löschfahrzeugen und Mannschaftstransportern zwischen 111,62 und 471 Euro.

Zu dem kommen dann noch die Personalkosten hinzu, die nach sogenannten Ausrückstunden berechnet werden. Es zählt laut Satzung die Zeit ab dem Verlassen des Gerätehauses bis zum Wiedereinrücken nach dem Einsatz. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, ansonsten die ganzen Stundenkosten berechnet.

Für den Einsatz werden pro Einsatzkraft 44,64 Euro pro Stunde berechnet, bei Sicherheitswachen sind es 17,90 Euro. In der Sitzung kam es zu keiner Debatte über die Inhalte der Satzung, der Beschluss war einstimmig.