E-Scooter machen Gehwege unpassierbar – für einen Regensburger werden sie zur gefährlichen Falle

Stürze, blaue Flecken, absolute Orientierungslosigkeit: All das droht Karl Braun, wenn er an einem E-Scooter vorbei muss, den jemand in Regensburg entgegen der Regeln einfach mitten auf dem Gehweg abgestellt hat. Denn der 63-Jährige kann nur hell und dunkel sehen, weswegen er auf einen Langstab angewiesen ist. Damit tastet er sich voran. Mehrfach täglich komme es dabei vor, dass er sich mit seinem Hilfsmittel an einem der Roller verfängt, sagt er.
Derzeit sind laut Verena Bengler von der Pressestelle der Stadt vier Anbieter mit der Erlaubnis für den Betrieb von zusammen 1100 Scootern in Regensburg aktiv: Lime, Dott, Zeus und Voi. Hinzu kommen die Gefährte der ehemals in Regensburg aktiven Firma Superpedestrian. Wie die Stadt mit diesen im Straßenraum verbliebenen Scootern umgehen wird, werde laut Bengler gerade geklärt. Es gibt also viele Gefährte, die Rücksichtslose in Brauns Weg stellen könnten.
Unbekanntes Terrain
Nur wenige Meter von seinem zu Hause entfernt ist er mit seinem Langstab gerade wieder an einen E-Scooter gestoßen. Wenn er sich nun zum Ausweichen auf die Straße vortastet, sei das gefährlich, weil er so ein paar Schritte abseits seines bekannten Wegs gehen muss und dort zudem Autos unterwegs sind, erklärt Braun. Wenn er aber versucht, sich auf dem Gehweg um den Roller herumzutasten, laufe er Gefahr sich anzuhauen, zu stürzen oder den Langstab zu verlieren. Auch alles zugleich sei schon passiert. „Dann muss ich warten bis jemand kommt, der mir hilft“, sagt Braun.

Wie sollten die Scooter nach dem Ausleihen also dastehen? Seit Mitte Juli 2024 dürfen geliehene E-Scooter in der Innenstadt laut Bengler nur noch an einem der 38 ausgewiesenen Sammelparkplätze abgestellt werden. Seit Herbst gibt es auch Standorte in der Alfons-Auer-Straße sowie im Bereich der Bushaltestellen beim Donau-Einkaufszentrum. Weitere seien in Planung. Außerhalb der Abstellflächen kann die Ausleihe laut ihrer Auskunft nicht beendet werden und die Gebühr laufe so lange für den Nutzenden weiter, bis die Scooter richtig geparkt werden.
„Seit der Einführung der festgelegten Abstellflächen für E-Scooter im Innenstadtbereich hat sich die Situation deutlich verbessert“, sagt Bengler. Außerhalb der Innenstadt dürfen die E-Scooter im Sinne der Straßenverkehrsordnung weiterhin überall dort abgestellt werden, wo andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gar gefährdet werden, erklärt sie weiter. Dort komme es aber weiterhin dazu, dass E-Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt werden.
Bußgeld droht
Wird ein E-Scooter so abgestellt, dass er eine Behinderung oder Gefahr darstellt – etwa durch das Blockieren der Gehwege wie es Braun regelmäßig erfährt – kann dies laut Lukas Kulisch von der Polizeiinspektion Nord als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden. „Es kann hierzu ein Bußgeld verhängt werden“, erklärt er. Eine rechtssichere Ahndung gestalte sich laut Bengler in diesen Fällen aber schwierig, da in der Regel nicht eindeutig nachvollziehbar sei, wer für das nicht ordnungsgemäße Abstellen verantwortlich ist. Vom Anbieter Voi ist zum Beispiel zu erfahren, dass Nutzer in der App sehen, wo das Abstellen erlaubt ist, und nach jeder Fahrt ein Foto ihres abgestellten Scooters hochladen müssen. Dieses werde geprüft, um Fehlverhalten zu erkennen.

Braun aber reicht das nicht: Es sei ja schön, dass es Regeln und Gesetze zu dem Thema gebe. Aber die müssen in seinen Augen schon auch funktionieren. „In anderen Städten geht das ja auch“, sagt er.
Er erschrecke jedes Mal, wenn er hört, dass sein Langstab an so ein Gefährt gestoßen sein könnte. Überall in der Stadt passiere ihm das. Braun fordert, dass die Stadt für seine Sicherheit sorgt. „Das betrifft ja nicht nur mich, sondern auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen“, verdeutlicht er das Problem.