Verfahren am Chamer Amtsgericht: Betrugsabsicht eines 20-Jährigen war nicht nachzuweisen

Von Mittelbayerische Zeitung · 4. November 2025 um 05:00

Kleine Dinge, die eigentlich keiner braucht, die aber unter etlichen Leuten „absolut in“ zu sein scheinen, weil sie einen bestimmten Markennamen tragen, wollte ein 20-Jähriger über Ebay-Kleinanzeigen und andere Internetportale an den Mann bringen. Und natürlich damit Geld verdienen, wie man es sich halt oft so leicht vorstellt.

Die Waren hatte er zuvor selber im Netz gekauft und bot sie dann auf verschiedenen Handelsplattformen zu einem etwas höheren Preis an. Und fand durchaus Kundschaft. Das Problem bei den Geschäften: Mindestens drei Kunden bekamen nicht die bestellte Ware und die Rückzahlung des bereits von den Geprellten überwiesenen Kaufpreises erfolgte nicht so prompt, wie diese das wünschten.

Und so musste sich der junge Mann wegen Betrugs in drei unabhängigen Fällen vor Richterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht verantworten. Ganz so ohne Reibungsverluste scheint die Entwicklung des 20-jährigen Kleinhändlers nicht verlaufen zu sein, wie es die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe in ihren Bericht geschrieben hatte, der vor Gericht vorgelesen wurde.

Zwar hat der Bursche immerhin eine abgeschlossene Schulausbildung an der Wirtschaftsschule in Cham und lebt selbstständig in eigener Wohnung, hat auch nach eigener Aussage weiter ein gutes Verhältnis zu seinen Eltern. Doch war er auch „durch falsche Freunde“ schon mit Drogen erwischt worden und musste eine Entzugstherapie mitmachen.

Seit zwei Jahren sei er aber clean, trinke nur noch gelegentlich Alkohol. Seine Ausbildung im Einzelhandel wurde vom Ausbilder abgebrochen, da er wegen Schlafproblemen im Betrieb zu unzuverlässig war. Vor zwei Jahren bekam er nach einem Diebstahl einen „ersten Hafteindruck“, als er zu einem Jugendarrest verurteilt worden war. Der habe ihn geläutert, fand die Frau von der Jugendgerichtshilfe. Trotz seines nunmehr altersgemäßen Lebens sah die Frau vom Amt noch eine Reifeverzögerung und schlug nochmals die Anwendung des Jugendrechts vor.

Doch so weit war es noch nicht. Zuerst musste geklärt werden, inwieweit ein Betrug vorlag. Der junge Mann war nicht unvorbereitet in die Verhandlung gekommen, brachte einen ganzen Schwung Screenshots von Mails oder Chats mit den Kunden mit. Doch in dem Blätterstapel zeigte sich schon eine gewisse Unstrukturiertheit des Angeklagten.

Er räume ein, dass es schon vorgekommen sein könnte, dass er bestellte Waren an die falschen Adressaten verschickt habe, aber das habe er nicht beabsichtigt. Und verschickt habe er immer alle Sachen, die bei ihm bestellt worden seien. Packlisten oder saubere Zuordnungen seiner Sendungen zu bestimmten Kunden mit Datum und Preisen usw. konnte er nicht vorlegen, weil es die einfach nicht gab.

Freilich gab er auch zu bedenken, dass es für den Versender der Waren nicht einfach sei, zu erfahren, ob Reklamationen von Kunden wirklich berechtigt seien. Es gebe immer wieder Empfänger, die einfach behaupten, sie hätten die Ware nicht bekommen oder diese sei defekt, und verlangten dann die gezahlten Beträge zurück. Dabei hätten sie durchaus die Sachen geliefert bekommen. Deswegen habe er bei dem ersten Fall auch mit der Rückzahlung des Kaufbetrags gewartet, jedoch auch, weil es da mit dem Bezahldienst Paypal Probleme gab.

Andererseits gab er auch zu, dass er vielleicht doch, wie im zweiten Anklagefall, statt drei Stücken nur zwei in das betreffende Packerl getan habe und das dritte in ein anderes. Von dem Artikel habe er nach der Paketversendung jedenfalls nichts mehr in seinem Lager gehabt. Und er hatte an alle drei Geschädigten die an ihn gezahlten Kaufpreise zurücküberwiesen, bei der zweiten Empfängerin aber nicht das volle Drittel des Betrags.

Letztlich schlug Richterin Fischer vor, das Verfahren gegen eine Geld- oder Arbeitsauflage einzustellen, womit die Staatsanwältin einverstanden war. Nicht jedoch der Angeklagte. „Ich hab doch alles versucht, die Dinge zu regeln“, warf er ein. Was nach dem Verlauf der Verhandlung nicht auszuschließen war.

„Ja, aber offenbar nicht genug, sonst hätte es keine drei Anzeigen in relativ kurzer Zeit gegen sie gegeben“, erwiderte die Anklagevertreterin. Und der junge Mann habe zwar angegeben, dass er eine Anstellung in Aussicht habe, aber was Schriftliches gibt es dazu auch nicht. So könne er ja eine Arbeitsauflage erfüllen, bis er einen Job hat.

Richterin Birgit Fischer konnte aber in dem etwas chaotischen Geschäftsgebaren des jungen Mannes keine Betrugsabsicht erkennen, eher eine – trotz Wirtschaftsschulabschluss – naive Geschäftsführung. Da sei es sinnvoller, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und die Gschäfterl nur als Hobby zu betreiben. Aber geordneter. So wurde das Verfahren letztlich ohne Auflage eingestellt.