Wenn der Regenschirm zur Waffe wird: Drei unglaubliche Urteile rund um Schirme

Von Mittelbayerische Zeitung · 2. November 2025 um 11:00

Im Herbst ist der Schirm der ständige Begleiter vieler Menschen. Doch kaum jemand ahnt, welche Gefahren Schirme bergen können – als Waffe, fliegende Geschosse oder Stolperfallen. Von der Wirtsstubenschlacht in Bayerisch Eisenstein bis zum Gerichtsstreit in Dortmund zeigt der Neumarkter Anwalt und Kolumnist Geedo Paprotta, welche Folgen das haben kann.

Es ist Herbst. Da regnet es gern einmal ausgiebig. So wäre es eigentlich naheliegend, sich eines Schirmes zu bedienen. Nur wartet der Herbst dummerweise auch mit heftigem Wind auf – besonders ungeeignet für Schirme!

Überhaupt sind Schirme eine verblüffend konfliktträchtige Erfindung. Fangen wir in einem Wirtshaus in Bayerisch Eisenstein an: Der Herbst war längst vorbei, tiefer Winter war’s geworden. Was genau in der Wirtsstube zunächst passiert war, bleibt unklar. Gestritten worden sei jedenfalls, das konnte das Amtsgericht in Viechtach ermitteln. Einer sei zu Boden gegangen, ein anderer sei deshalb weggelaufen. Der 66-jährige Kumpel des am Boden Liegenden fackelte nicht lange, schnappte sich zur Bewaffnung einen Regenschirm und verfolgte den mutmaßlichen Täter hinaus in die Kälte.

Schläge auf den blanken Hintern des geflüchteten Angreifers

Bei der wilden Verfolgungsjagd stolperte der Flüchtige so unglücklich, dass es ihm die Hose herunterzog und er mit blankem Gesäß zum Liegen kam. Mit dem Schirm versohlte der 66-Jährige daraufhin dem am Boden Liegenden einer spontanen Eingebung folgend den nackten A... Na ja, Sie wissen schon.

Einige rote Striemen blieben zurück und eine Anklage wegen Körperverletzung. Das Amtsgericht verurteilte den 66-Jährigen zwar, allerdings blieb es bei einer recht milden Geldstrafe. Zunächst einmal habe er ja einem Freund helfen wollen und zudem seien außer den roten Striemen keine Schäden geblieben. Schäden bleiben eigentlich nur mir, weil ich diese Bilder nicht wieder aus dem Kopf bekomme! (Az. Ds 3 Js 1871/18).

Mit einem wesentlich größeren Schirm hat sich das Amtsgericht in Dortmund herumgeplagt. Ursprünglich hatte der vor einer Imbissbude gestanden und war, wie die Beweisaufnahme ergab, mit zwölf schweren Steinen à zehn Kilo gesichert gewesen. Das allerdings war dem Wind egal. Er schnappte sich den Schirm und schleuderte ihn auf ein Auto.

Dessen Eigentümerin ging nun gegen den Betreiber der Imbissbude vor und beschwor vor Gericht eine eklatante Verletzung der Schadensminderungspflicht. Das Gericht aber zeigte sich von den zwölf Steinen à zehn Kilo doch schwer beeindruckt. Weder der Klägerin noch dem Richter kam eine überzeugende Idee, wie sonst man einen Schirm noch sicherer auf dem Boden halten könnte. Das Ganze musste schlussendlich unter der Rubrik „Schicksal“ verbucht werden, und dafür gibt es keinen Schadensersatz. (Az. 414 C 10723/15).

Fußgänger stolpert und bricht sich Arm

Was noch alles hätte passieren können, damit beschäftigte sich das OLG Hamm. Dort war der Schirm schon weg, es ging nur noch um den am Boden zurückgebliebenen Schirmständer. 5000 Euro Schmerzensgeld verlangte der Kläger, weil er über das Ding gestolpert war. Im Leben habe er mit einer solchen Todesfalle mitten in der Fußgängerzone nicht gerechnet, und er habe auch gar nichts dafür gekonnt; er sei gerade einer Frau mit einem Kinderwagen ausgewichen, da habe ihm die 42 Zentimeter hohe Gefahrenquelle auch schon die Beine weggezogen.

Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta - Foto: Paprotta

Das Ergebnis: eine nicht dislozierte Radiusfraktur mit Einstrahlung in den radiokarpalen Gelenkspalt, also ein gebrochener Arm. Das Gericht zeigte sich unbeeindruckt und sah bei dem Cafébetreiber, dem der Schirmständer zuzuordnen war, kein Verschulden. Es müsse in dieser Welt nicht für alle denkbaren, auch entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts vorgesorgt werden. Ein bisschen muss jeder schon auch noch auf sich selber aufpassen (Az. 11 U 169/21).