Beim Neustädter Pfingstvolksfest steigen die Kosten – und die Platzgelder: Um bis zu 40 Prozent

Kosten steigen, deshalb muss auch die Kommune Neustadt a. d. Donau neu rechnen. Das wirkt sich jetzt auch auf die Betriebe aus, die beim Pfingstvolksfest für die gute Stimmung mitverantwortlich sind.
Steigende Kosten für Kommunen sorgten in den vergangenen Jahren für Preisanstiege in vielen Bereichen. Für Kindergartenbesuche musste mehr bezahlt werden - genau so wie in vielen Freibädern. Jetzt trifft es die Schausteller für das Pfingstvolksfest. Der Kulturausschuss hat beschlossen, die Platzgelder zu erhöhen - bis zu 40 Prozent. Er folgte damit einem Vorschlag der Stadtverwaltung.
Bürgermeister Thomas Memmel (CSU) betonte in der Sitzung, dass die Gelder letztmals im Jahr 2020 angepasst wurden - also erhöht. Seitdem habe man davon abgesehen, um den sicherlich komplizierten Neubeginn nach der Covid-Krise nicht zusätzlich zu erschweren. Allerdings seien seither die Kosten für die Stadt spürbar gestiegen. Auf Nachfrage aus dem Gremium konnte er zwar den Kostenanstieg rund um das Fest nicht genau beziffern, er gehe aber davon aus, dass er sich schon in etwa in dem Rahmen bewege, in dem man die Platzgelder anhebe.
Eine gestaffelte Erhöhung beim Pfingtsvolksfest in Neustadt a. d. Donau
Es gibt keinen Rundumschlag über alle Betriebe, sondern die Erhöhungen sind gestaffelt von zehn bis hin zu 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Am deutlichsten trifft es die Betreiber von Essensständen. Sie müssen um 40 Prozent mehr bezahlen. Es werden im kommenden Jahr 54,60 Euro pro laufenden Meter Verkaufsfläche sein. Hier könne man das in den Augen des Bürgermeisters auch verlangen, da die Kommune Verzehrgutscheine ausgebe, die auch an diesen Ständen eingelöst werden können. Ein gewisser Umsatz sei also sozusagen garantiert. Dies sei etwa bei Fahrgeschäften nicht der Fall.
Etwas vorsichtiger ist man deshalb etwa bei kleinen Kinderkarussells. Deren Betreiber müssen künftig pauschal 231 statt 210 Euro bezahlen. Diese Fahrgeschäfte seien wichtig für das Volksfest, deshalb wolle man hier die Belastung so gut es geht niedrig halten. Grundsätzlich wird die Steigerung bei allen Fahrgeschäften zehn Prozent betragen. Die konkreten Gebührensätze unterscheiden sich aber deutlich. So kostet es den Betreiber des Autoscooters künftig 1450 Euro, sein Fahrgeschäft auf dem Neustädter Volksfestplatz aufzustellen.
Beim Bierzelt gibt es noch keine Entscheidung
Bei Freischankflächen ist eine Erhöhung um 15 Prozent beschlossen. Das bedeutet für die Betreiber des Getränkepavillons einen Anstieg des Pauschalbetrags um 125 Euro auf künftig 955 Euro. Bei Verkaufsständen und Buden (etwa dem Schieß -und dem Losstand) gilt ab kommendem Jahr derselbe prozentuale Anstieg wie bei Essensständen. Dabei macht es aber für die Betreiber von Los- und Schießstand deutlich mehr als 50 Euro pro laufenden Meter aus, für Verkaufsstände lediglich 19,20 Euro pro laufendem Meter. Deren Betreiber müssen allerdings außerdem eine Strompauschale von 18 Euro bezahlen.
Das Bierzelt stellt eine Ausnahme dar. Dafür musste der Wirt bisher 2,3 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Hier ist keine Summe beschlossen worden. Memmel kündigte an, dies bei den Gesprächen für 2026 direkt mit dem Zeltbetreiber verhandeln zu wollen.
Preislich jetzt auf einer Linie mit den Nachbarn
Bisher verlangte die Kommune laut Memmel niedrigere Gebühren als es bei vergleichbaren Festen in der Nachbarschaft der Fall sei. Die Erhöhung sorge dafür, dass man da künftig eher auf einer Linie sei. 2025 lagen die Einnahmen durch Platzgelder bei rund 13.500 Euro. Wäre die Regelung bereits in dem Jahr angewandt worden, hätte man laut einer Berechnung der Stadtverwaltung rund dreitausend Euro mehr eingenommen.
Es ist eine freiwillige Leistung
Das Volksfest ist nicht die erste Einrichtung der Stadt, bei der man sich zu so einem Schritt gezwungen sah. Seit einigen Jahren kostet der Eintritt im städtischen Hallenbad etwa für einen Erwachsenen drei Euro. Es gab Zeiten, da betrug der Eintrittspreis lediglich 1,30 Euro. Es handelt sich her also um eine mehr als hundertprozentige Erhöhung.
Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhungen auch auf die Preise durchschlagen, welche die Kunden und Fahrgäste zu bezahlen haben. Ein Volksfest zu betreiben, ist allerdings für eine Kommune ganz klar eine freiwillige Maßnahme, da gibt es keinen gesetzlichen Zwang wie etwa, Straßen und Wege zu unterhalten. Deshalb sind Gebührenerhöhungen wohl nicht aufzuhalten, sofern die eigenen Kosten steigen.