Prozess in Ingolstadt: Ehemann aus Kreis Neumarkt greift ins Lenkrad – Bewährung statt Haft

Von Andreas Müller · 10. Oktober 2025 um 05:00

Lange sah es am Donnerstag so aus, als wären sich alle Prozessbeteiligten am Ingolstädter Landgericht einig, dass der 63-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Neumarkt, der seiner Ehefrau ins Lenkrad gegriffen hat, mit einer milden Strafe davonkommt. Bis zum Plädoyer der Staatsanwältin.

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Als Polizisten am späten Vormittag des 27. März dieses Jahres an der Ortsverbindungsstraße zwischen Neuzell und Irfersdorf (Kreis Eichstätt) eintreffen, deutet alles darauf hin, dass die Fahrerin eines VW-Busses aus Unachtsamkeit nach links von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt ist. Auf dem Beifahrersitz des behindertengerecht umgebauten Autos sitzt der Ehemann der 55-jährigen Fahrerin. Die Frau ist leicht, der Mann nicht verletzt.

Wie ein Gutachter später feststellt, ist der Kleinbus von einer Geschwindigkeit von knapp 90 Kilometern pro Stunde auf unter 20 abgebremst worden. Die Airbags sind nicht aufgegangen. Auffällig ist zunächst nur der Notruf: Ihr Mann habe ihr ins Lenkrad gegriffen, beschwert sich die 55-Jährige.

Frau rief „völlig ohne Nervosität“ bei Polizei an

Beim Prozessauftakt vergangene Woche hat der Angeklagte beteuert, er habe seine Frau nicht verletzen und schon gar nicht töten wollen. Zum Vorwurf, ihr ins Lenkrad gegriffen zu haben, hat er sich am Donnerstag erstmals geäußert: Wenn seine Frau das sagt, werde es stimmen, ließ er über seinen Verteidiger Claus Gelhorn ausrichten. Wie lange, wisse er ebenso wenig wie den Grund des Eingriffs. Es könne „nur so gewesen sein“, dass seine Frau auf der engen Straße nach rechts aufs Bankett gekommen war.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Konrad Kliegl, ob er seine Frau umbringen wollte, antwortete der gelernte Zimmerer, der später als Berufskraftfahrer und selbstständiger Spediteur gearbeitet hat: „Meine Frau nicht und keinen anderen“.

Dafür, dass auch seine Frau zunächst nicht von einer versuchten Tötung ausgegangen sei, spreche der aufgezeichnete Notruf, bei dem sie „völlig ohne Nervosität“ gesprochen habe, ergänzte Verteidiger Gelhorn und plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Staatsanwältin Roßbach war sich hingegen sicher, dass sich die Anklage „in vollem Umfang bestätigt hat“, und hielt eine Haftstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags für angemessen.

Für einen Tötungsvorsatz spreche, dass der Angeklagte nach Angaben seiner Frau einen Streit zu Beginn der Fahrt mit den Worten „Das hat sich jetzt eh erledigt“ beendet und auf die Frage, wie er das meint, ergänzt hat: „Das wirst du dann schon sehen“. Einen Fahrfehler der 55-Jährigen hielt sie für „nicht glaubhaft“.

In dem Punkt gab ihr das Gericht Recht: Dafür, dass das Fahrzeug aufs Bankett gekommen wäre, gebe es keine Anhaltspunkte. Ein Tötungsvorsatz sei jedoch „meilenweit weg“, so Kliegl weiter. In dem Fall hätte es nämlich nahe gelegen, dass der Angeklagte seine Frau daran hindert, den Bremshebel rechts neben dem Lenkrad zu betätigen, und stattdessen den Ring hinter dem Lenkrad drückt, um Gas zu geben.

Die von der Staatsanwältin zitierte Drohung habe der 63-Jährige mindestens eine Viertelstunde vor der Tat geäußert. Hätte er tatsächlich den Entschluss gefasst, seine Frau umzubringen, hätte es in der Zwischenzeit „wesentlich günstigere Gelegenheiten“ gegeben als eine gerade Straße mit genau einem Baum.

Nach halbjähriger Untersuchungshaft wieder frei

Das unfallanalytische Gutachten hat zwar eine Bremsung schon vor dem Richtungswechsel ergeben. Dennoch war Kliegl davon überzeugt, dass der Angeklagte „ohne jeden Anlass“ gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen, seine Frau gefährlich verletzt und ihr Auto beschädigt hat.

Die Strafkammer hielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für angemessen – und hob den Haftbefehl auf. So hat der nicht vorbestrafte 63-Jährige nach halbjähriger Untersuchungshaft als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.

Allerdings hat das Gericht ein Kontaktverbot erlassen, sodass sich der 63-Jährige seiner Frau nicht näher als 50 Meter nähern darf. Das dürfte in den nächsten Monaten schwierig werden: Die Eheleute werden nämlich zunächst rund 400 Meter voneinander entfernt wohnen.

Mittelfristig ist jedoch eine Lösung in Sicht: Die 55-Jährige, die sich als Nebenklägerin am Prozess beteiligt hat, hat eine neue Wohnung in Aussicht und die Scheidung eingereicht – nach 36 Ehejahren.