Fall Hanna: Widersprüchliche Angaben lassen Zweifel im Eiskeller-Prozess in Laufen aufkommen

Von Herbert Reichgruber, Luis Hanusch · 8. Oktober 2025 um 19:00

Erwartungsgemäß emotional verläuft die erneute Aussage des Hauptbelastungszeugen Adrian M. (25) gegen den Angeklagten Sebastian T. im sogenannten „Eiskeller“-Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau (Landkreis Rosenheim) am Mittwochnachmittag am Amtsgericht Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land).

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Nachdem er sich immer wieder in Widersprüche verstrickt, gesteht er den laufend nachfragenden Richtern: „Mittlerweile bereue ich es, eine Aussage gemacht zu haben. Hätte ich gewusst, dass das alles so einen Rattenschwanz nach sich zieht, nur weil ich helfen wollte.“

Ich bin fertig und extrem angespannt

Hauptbelastungszeuge Adrian M.

Mit tränenerstickter Stimme gesteht er nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung: „Ich bin fertig und extrem angespannt.“ Er bekomme in der JVA Stadelheim „teilweise Morddrohungen“. Es belaste ihn, wie „schlecht ich in der Presse gemacht werde und habe Angst“. Vergangenes Wochenende habe er 48 Stunden nicht geschlafen.

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Als der 25-Jährige gegen 13.15 Uhr mit einem Polizeibus zum Amtsgericht gebracht und von seinem Rechtsanwalt Michael Vogel empfangen wird, wirkt er trotz Fußfesseln noch gelassen. Im Gerichtssaal sitzt er in seiner blauen Anstaltskleidung aufrecht neben seinem Anwalt und beantwortet zu Beginn noch ruhig die Fragen, bis er darum bittet, selbst den Ablauf des angeblichen Geständnisses von Sebastian T. ihm gegenüber beim Kartenspielen in der Zelle schildern zu dürfen.

Belastungszeuge bleibt bei Aussage

Grundsätzlich bestätigt er in wesentlichen Punkten dabei, was er schon im ersten Prozess gesagt hatte: Sebastian T. habe Hanna Wörndl aus sexuellem Interesse angegriffen, sie niedergeschlagen, damit sie sich nicht wehren konnte und sie schließlich in „den Fluss geworfen“. Seine meist flüssige Schilderung des Gesprächs, das zwischen Weihnachten und Silvester 2022 in seiner Einzelzelle im zweiten Obergeschoss der JVA Traunstein stattgefunden haben soll, wird aber an einer Stelle fraglich: Denn Adrian M. berichtet, dass Sebastian T. bei diesem Geständnis einen Gips getragen habe. Damit kann das Gespräch nicht vor Silvester 2022 stattgefunden haben.

Sebastian T. hatte sich erst Anfang 2023 einen Bruch an der Hand zugezogen, als er nach einem Psychologengespräch gegen eine Wand geschlagen hatte. Am Mittwoch in Laufen aber erklärt er zum Vorwurf, warum er bei seiner Aussage 2023 nicht von einem Gipsarm berichtet hatte: „Ich war damals sehr verunsichert und der Meinung, dass er keinen Gips getragen hatte. Jetzt bin ich mir aber sicher, dass er einen Gips am Arm hatte. Sebastian T. verfolgt diese Schilderung mit einem Kopfschütteln.

Besonders interessiert ist die Richterin an dem Umstand, dass Adrian M. erst zehn Monate nach Sebastian T.s vermeintlichem Geständnis eine Aussage dazu macht. Das habe M. auch erst nicht vorgehabt, weil es im Gefängnis ein Gesetz gebe: „Man hängt keine anderen hin, sonst ist man ein 31er und kriegt seine Probleme.“ Mit „31er“ werden wegen eines entsprechenden Paragraphen aus dem Betäubungsmittelbereich Verräter bezeichnet.

Geständnis in Zelle bis Prozessbeginn „verdrängt“

Der 25-jährige M. berichtet am Mittwoch, dass er erst im September 2023, er war zwischenzeitlich in die JVA Bernau verlegt worden, vom Prozessbeginn gegen T. erfahren habe. In der Zwischenzeit habe er das Geständnis von T., das ihn geschockt habe, „verdrängt“. Doch das Gefühl, mit niemanden darüber sprechen zu können und dass T. womöglich freigesprochen werde könnte, habe ihn letztendlich dazu bewogen, sich an einen Justizbeamten zu wenden. Dieser habe ihm zum Kontakt mit seinem Anwalt geraten. Nach einem Telefonat mit dem Rechtsbeistand, in dem dieser ihm wiederum zur Aussage bei der Staatsanwaltschaft geraten habe, seien nur zwei Stunden vergangen. Dann seien Staatsanwalt und Polizei bei ihm im Gefängnis erschienen, um seine Aussage aufzunehmen.

Am Mittwochnachmittag erinnern ihn die Richter und der Staatsanwalt immer wieder an die protokollierten Aussagen von früher, die teils im Widerspruch zu seinen jetzigen Angaben stehen. Adrian M. korrigiert sich – teilweise nach längeren Denkpausen – immer wieder. Unter anderem versichert er dabei, dass Sebastian T. davon gesprochen habe, dass er die 23-jährige Medizinstudentin Hanna habe vergewaltigen wollen. Und dass der Angeklagte auch über Gewaltfantasien gesprochen habe.

Von der Verteidigung ist Adrian M. letztlich nicht mehr befragt worden. An diesem Donnerstag werden nun weitere Zeugen aus der JVA befragt, außerdem soll ein Video von der Vernehmung von Adrian M. am 16. Oktober 2023 in der JVA Bernau gezeigt werden. Er selbst wird dabei nicht mehr vor Ort sein. Allerdings könnte einer der beiden Gutachter, die über seine Glaubwürdigkeit berichten sollen, bereits aussagen. Die Gutachter stehen aber auch kommenden Montag noch mal auf der Tagesordnung.