Wärmeplan nur für Rötz und Hetzmannsdorf

Von Mittelbayerische Zeitung · 18. September 2025 um 22:43

Rötz. Die kommunale Wärmeplanung findet auch im Stadtgebiet Rötz und in Hetzmannsdorf statt. Dies ergab sich bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Rötz am Mittwoch.

Einige Tagesordnungspunkte hatte der Ausschuss in seiner Sitzung abzuarbeiten. Als erstes stand die Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung auf dem Programm. Dazu war Andreas Schwankl vom Ingenieurbüro Veit Energie Consult GmbH vor Ort. Dieser stellte zuerst die gesetzlichen Grundlagen vor. Die Kehrbuchdaten hat er vom zuständigen Kaminkehrer erhalten. Daraus ist ersichtlich, dass es in der Gemeinde noch viele Öl- und Gasheizungen gibt, die älter als 26 Jahre sind.

Was sind nun die nächsten Schritte bei der Kommunalen Wärmeplanung? Abstimmung und Datenerhebung der Fernwärme (Bestand sowie Potenzial), Potenzialerhebung, Abstimmung Abwassernetz, Abstimmung Abwärme, Grundwasser. Der Zuwendungsbescheid gilt noch bis 31. Dezember 2025 und ist theoretisch bis maximal März 2026 verlängerbar.

Andreas Schwankl stellte schließlich fest, dass die „normale Wärmeplanung“ sich eigentlich nur für das Stadtgebiet eignet. Eine dezentrale Wärmeplanung auf dem Land ist aber weiterhin möglich. Die Wärmebedarfsdichte auf den Dörfern ist auf jeden Fall nicht ausreichend. Private Initiativen wären da die bessere Lösung.

Wärmeplan nicht überall

Bürgermeister Dr. Stefan Spindler verlas dann den Beschlussvorschlag: Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet den Vorschlag der Veit-Ingenieure als Eignungsgebiet mit normaler Wärmeplanung nur das Stadtgebiet mit Herzmannsdorf festzulegen.

Als nächstes wurde über mehrere Bauanträge abgestimmt, denen das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde: Bauantrag zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, zum Scheunenabbruch und zum Neubau einer Maschinenhalle im Ortsteil Pillmersried Fl.Nr. 46; Bauantrag zum Anbau einer Scheune zum Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen im Ortsteil Heinrichskirchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1.

Beim Bauantrag zur Vergrößerung des Dachüberstandes und Errichtung einer Gaube im Ortsteil Gmünd auf der Fl.Nr. 118/2 der Gemarkung Gmünd wurde folgendes festgestellt: Bei dem zur Bebauung vorgesehenen Grundstück handelt es sich um einen wassersensiblen Bereich des Überschwemmungsgebiets. Eine Befürwortung kann nur vorbehaltlich der Prüfung und Zustimmung durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg erfolgen, da von Seiten der Verwaltung hierzu keine fachkundigen Aussagen zur Gefährdungslage getroffen werden können.

Auch der Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit Stromspeicher im Ortsteil Berndorf auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 549 der Gemarkung Berndorf wurde befürwortet. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Löschwasserversorgung durch einen Hydranten zu prüfen. Das Einvernehmen wurde auch dem Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau, Nutzungsänderung Pferdestall, Pferdeweide im Ortsteil Meigelsried Fl.Nr. 1380 der Gemarkung Hillstett erteilt.

Diskussion über Auffüllung

Diskussionsbedarf gab es beim Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses und zur Geländeauffüllung im Ortsteil Hillstett auf dem Grundstück Fl.Nr. 110 der Gemarkung Hillstett. Eine Bauvoranfrage für dieses Bauvorhaben ist bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 18. November 2020 behandelt und befürwortet worden. Das Landratsamt Cham hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2021 eine Genehmigung dazu erteilt. Mit dem Schreiben vom 19. August 2025 an das Landratsamt und mit Schreiben vom 16. September 2025 an die Stadt Rötz erhebt ein Nachbar von Fl.Nr. 112/2 erhebliche Bedenken gegen die vorgesehene Auffüllung, welche laut seinen Angaben 500 Quadratmeter überschreite und somit nicht mehr genehmigungsfrei sei. Der Nachbar fordert einen Sechs-Meter-Abstand der Auffüllung zur Grenze. Damit sei er einverstanden, damit auftretendes Sicker- und Oberflächenwasser ausreichend entfernt zu seinem Grundstück daran vorbei geleitet werden kann.

Die Mitglieder des Ausschusses hatten vor Ort das Bauvorhaben besichtigt. Fachstellen sind bereits involviert. Stadtrat Auerbeck meinte, dass jeder Bauherr dafür sorgen muss, dass das Wasser nicht mehr zum Nachbar laufen kann. Johann Stibich sagte, dass es seiner Meinung nach zu wenig sei, was der Bauherr vorhabe. Es wurde festgestellt, dass Fachstellen dafür da sind zu prüfen, was Sache ist.

Der Nachbar wollte seinen Unmut in der Ausschuss-Sitzung kundtun, dass der Erdhaufen immer weiter abrutsche. Bürgermeister Spindler unterband dies wiederholt, weil es in den Sitzungen kein Rederecht für Besucher gebe. Mit den Gegenstimmen von Johann Stibich und Karl-Heinz Hofmann wurde das Einvernehmen erteilt.

whg