Wenn das Arbeitsamt nicht zu erreichen ist: 34-Jähriger soll Stempelgeld erschlichen haben

Von Mittelbayerische Zeitung · 1. September 2025 um 19:00

„Ich will nicht als Betrüger dastehen, deshalb habe ich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt“. So ließ ein 34-jähriger, vom Balkan stammender Arbeiter einer Fliesenlegerfirma bei einer Verhandlung am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer seinen Dolmetscher übersetzen. Und doch wurde er letztlich wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Denn er soll in einigen Wochen im Frühjahr 2023 vom Arbeitsamt „Stempelgeld“ kassiert haben, obwohl er schon wieder von seinem Arbeitgeber eingestellt worden war. Dies war wohl auch so, doch sei dies nicht mit Absicht geschehen, beteuerte der Angeklagte.

Vielmehr habe er damals neben der Arbeit einen Deutschkurs absolviert und dann einfach nicht mehr daran gedacht, es erneut telefonisch beim Arbeitsamt zu probieren, um dort die Wiederaufnahme seiner Arbeit zu melden. Denn er habe gleich, als feststand, dass er wieder Vollzeit arbeiten werde, das Amt zu kontaktieren versucht, sei aber mehrere Tage lang nicht zur entsprechenden Stelle durchgedrungen. Und dann sei eben alles zu viel geworden mit Arbeit und Sprachkurs, dass er nicht mehr an die Meldung gedacht habe.

Doch dann war die Nachricht des Arbeitgebers beim Arbeitsamt eingegangen, und der Sachbearbeiter der Leistungskasse bemerkte, dass der Arbeiter die Arbeitsaufnahme nicht gemeldet und rund 935 Euro zu viel vom Amt überwiesen bekommen hatte. So wurde der Arbeiter wegen Betrugs angezeigt und erhielt einen Strafbefehl über 1200 Euro Geldbuße.

Dagegen hat er Einspruch eingelegt, weil er sich zu Unrecht verdächtigt fühlte. In seinem ganzen Leben habe er noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt und deswegen wolle er jetzt nicht als Betrüger dastehen.

Ja, er habe gewusst, dass er es dem Amt melden müsse, sobald er wieder eine Arbeit anfängt. Aber seine Versuche, dies zu tun, seien eben nicht erfolgreich gewesen. Warum er dann nicht einen Brief geschrieben habe, wollte Richterin Fischer wissen. Auf die Idee sei er gar nicht gekommen, so der Angeklagte. Als der Strafbefehl mit der zu viel gezahlten Leistungssumme bei ihm eingegangen war, hatte der Arbeiter gleich den Betrag ans Arbeitsamt zurück überwiesen.

So war die Richterin der Ansicht, dass das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt werden könne. Doch die Staatsanwältin wollte dem erst zustimmen, wenn sie sich bei der Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft rückversichert hat. Und diese gab nicht ihr Plazet. So musste Fischer ein Urteil sprechen und verhängte gegen den Mann eine Geldstrafe von 1200 Euro. Das Urteil akzeptierten alle Seiten.