Bürokratie zwingt erfahrenen Orthopäden in Bad Kötzting zur Rückkehr nach Mexiko

Von Stefan Weber · 22. August 2025 um 19:00

Über ein Jahr lang hat sich Dr. Edgar Villegas mit seiner Familie darauf vorbereitet: Über ein Programm der Bundesagentur für Arbeit hat er sich auf Stellen als Orthopäde an deutschen Kliniken beworben. Seit dem Frühjahr ist er am Mittelbayerischen Rehazentrum in der Stadt, hat bereits vor Jahren Deutsch gelernt. Gemeinsam mit seiner Familie wollte er seiner Heimat Mexiko-Stadt – einer der größten Städte der Welt – den Rücken kehren. An diesem Sonntag kehrt er gezwungenermaßen wieder zurück.

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Nicht, weil er will, sondern weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht. Ein Grund, der Raphael Nguyen, Geschäftsführer des Mittelbayerischen Rehazentrums, und den Chefarzt der Orthopädie, Dr. Hans-Christian Gelbert, nur noch mit dem Kopf schütteln lassen. Wie Nguyen sagt, habe die Klinik schon öfter über genau dieses Programm der Agentur für Arbeit Fachärzte ins Haus geholt. Die hätten sich ihre Qualifikationen jeweils durch die Bayerische Landesärztekammer anerkennen lassen müssen und hätten anschließend arbeiten können.

„Das wird keiner machen“

Das kann auch Christina Hutterer vom Personalmanagement bestätigten. Doch was weder in der Rehaklinik, noch Dr. Villegas selbst gewusst hätten, sei eine „verwaltungstechnische Änderung“ bei der Ärztekammer gewesen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sei: Der Arzt aus Mexiko, der über 14 Jahre Berufserfahrung als Facharzt für Orthopädie verfügt, müsste nicht nur anderthalb Jahre auf die Anerkennung seiner Approbation warten, sondern könne sich seinen Facharzt nicht mehr anerkennen lassen. Bedeutet, „Dr. Villegas müsste seinen Facharzt in Deutschland vier Jahre lang komplett neu machen“, sagt Raphael Nguyen und setzt hinzu: „Das wird doch keiner mehr machen.“

Nicht zum ersten Mal sieht er Regeln wie diesen, die alle Ärzte betreffen sollen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, die Existenz von kleineren Kliniken wie des Mittelbayerischen Rehazentrums gefährdet. Nguyen gibt an, dass rund 80 Prozent der Assistenzärzte im Haus – Mediziner ohne Facharztausbildung also – bereits aus dem Ausland stammten. „Wir wollen die Fachkräfte, weil es keine gibt, und dann wird das durch neue Vorgaben wieder verhindert“, zeigt er sich verwundert. Dr. Gelberg führt auch noch an, dass Fachärzten wie ihm außerdem auch noch die Zeiten für die Ausbildung von Fachärzten massiv gekürzt worden seien. Das habe zur Folge, dass Mediziner, die ihren Facharzt – etwa in Orthopädie – machen wollten, vermehrt an die großen Krankenhäuser und Uni-Kliniken gedrängt würden, an denen längere Ausbildungszeiten möglich seien. Das sei mit Blick auf Dr. Villegas aber nur ein weiterer Aspekt, der am Mittelbayerischen Rehazentrum die Versorgung der Patienten immer schwieriger mache.

Für den Arzt aus Mexiko bleibt nach über einem Jahr Vorbereitung, hohen finanziellen Investitionen – und auch die Klinik habe eine fünfstellige Summe investiert, so Nguyen – nur die Reise zurück in die Heimat. Nun müsse er erst einmal den finanziellen Verlust durch die erfolglose Reise nach Deutschland wieder ausgleichen, sagt er. „Dabei wäre er als Facharzt ein Geschenk“, sagt Dr. Gelberg, „und wir lassen ihn einfach wieder ziehen“.

Keine Alternativen mehr

Mehr als 300 Operationen habe er bereits an Wirbelsäulen ausgeführt, sagt Dr. Villegas. Dass viele Maschinen und Medizinprodukte deutsche Namen tragen, habe ihn dazu bewogen, sich nach Deutschland zu bewerben und auch die Sprache zu lernen. Sich nun einfach in ein anderes Land in Europa zu orientieren, komme nicht mehr in Frage.

Wieder eine neue Sprache lernen? Die großen und kleinen Klippen der jeweiligen Bürokratien umschiffen? Ein Aufwand, den der Mediziner nicht auf sich nehmen will. Für Raphael Nguyen und Dr. Hans-Christian Gelbert steht fest, dass mit diesen Regeln vor allem verhindert wird, worauf nicht nur das Mittelbayerische Rehazentrum eben dringend angewiesen wäre: Der Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland.

■ Die Redaktion hat die Bayerische Landesärztekammer am 21. August um eine Stellungnahme zu diesem Fall gebeten. Bis zu unserem Redaktionsschluss am 22. August lag allerdings keine Antwort auf unsere Anfrage vor.