Für drei Vollgeschoße gab es jetzt in Siegenburg die „Rote Karte“

Von Wolfgang Abeltshauser · 15. August 2025 um 11:00

Ein umstrittenes Bauvorhaben sorgt in Siegenburg weiter für Diskussionen, auch wenn sich eine Lösung andeutet. Andere Projekte in der Kommune sind dagegen mittlerweile einen Schritt weiter. Langjährigen Gewerbetreibenden in der Marktgemeinde soll geholfen werden.

Das Bauvorhaben war bereits in der vergangenen Ratssitzung in Siegenburg Thema. Auf einem derzeit ungenutzten Grundstück zwischen Ingolstädter Straße und Kolpingweg will ein Investor ein dreistöckiges Gebäude mit sechs Wohneinheiten errichten. Einige Räte wollten damals unter anderem wissen, ob es denn wegen Lärmbelästigung vom benachbarten Feuerwehrareal her Probleme geben könnte. Eine Nachfrage beim Landratsamt habe laut Bürgermeister Johann Bergermeier (Unabhängige Wähler) ergeben, dass dies nicht der Fall sei. Verwiesen werde auf Wohnhäuser, die noch näher zum Gelände der Floriansjünger stünden.

Trotzdem gab es für das Vorhaben kein grünes Licht vom Gremium. Nicht nur in den Augen von Bergermeier würde sich das mit drei Vollgeschoßen geplante Gebäude nicht in die Umgebung einfügen, denn benachbart gebe es nur Häuser mit höchstens zwei Vollgeschoßen. Trotzdem könnte sich stellvertretender Bürgermeister Gernot Seefelder (Unabhängige Wähler) trotzdem das Gebäude in der gewünschten Form vorstellen. „Wir sollten uns schon überlegen, ob wir sinnvolle Nachnutzung wollen oder nicht“, warf er in die Runde ein. Und so ein Projekt müsse halt dann auch wirtschaftlich sein für den Investor, der wohl deshalb drei Geschoße benötige.

Kompromiss kündigt sich in Siegenburg an

Dagegen befand Matthias Mohr (Forum), dass man sich trotzdem an das geltende Baurecht halten müsse. Und das besage eben, gibt es wie in diesem Fall keinen Bebauungsplan, dann müsse sich ein Gebäude in die Umgebung einpassen. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Kommune das beim Eisenmeierhaus in unmittelbarer Nähe auch geschafft habe. Und er wies darauf hin, dass man nicht zuletzt auch auf die derzeit dort Wohnenden Rücksicht nehmen müsse, die in Häusern leben, die sich einfügen. Einig waren sich alle, dass man folgenden Kompromiss mittragen würde: ein Gebäude mit zwei Vollgeschoßen und einem ausgebauten Dachgeschoß mit Sattel- statt Pultdach. Auf diese Weise könnten ebenso sechs Wohnungen untergebracht werden.

Unterstützung aus dem Gemeinderat erhalten dagegen zwei Siegenburger Unternehmer, die auf einem Grundstück an der Tollbacher Straße vorübergehend Autos lagern lassen wollen. Damit dies möglich ist, hat das Gremium beschlossen, den Bebauungsplan dort entsprechend zu ändern. In der vorigen Sitzung, bei der das Thema bereits auf der Tagesordnung stand, gab es Nachfragen, ob man den die Dauer der Lagerung per Bebauungsplan einschränken könne.

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Daraufhin hat Bergermeier nach eigenen Worten bei Experten nachgefragt: Solche zeitlichen Beschränkungen können, wenn überhaupt, beim Beschluss zum konkreten Bauantrag hinzugefügt werden. In der Sitzung sagten die beiden Antragsteller, die Rederecht erhielten, sie würden die Autos höchstens zwei Jahre dort stehen lassen. Sie sprachen von einer Übergangslösung, bis eine langfristige Nutzung gefunden sei.

Fleißige Steuerzahler aus Siegenburg

Seefelder betonte in einem Redebeitrag, dass es mittlerweile gängige Praxis sei, dass in der Nähe von Autobahnausfahrten solche Lager entstehen. Siegfried Gehrmann (Freie Wähler) befand, es handle sich um Siegenburger Unternehmer, die seit Jahren dort Steuern zahlen, die man schon unterstützen sollte.

Grünes Licht erhielt ein Antragsteller, auf einer landwirtschaftlichen Fläche bei Niederumelsdorf eine so genannte Agri-Photovoltaikanlage zu errichten. Konkret sollen Module senkrecht aufgestellt werden, damit dazwischen Platz bleibt, das Gelände zu bewirtschaften. Aus den Reihen der Gemeinderäte war zu hören, dass der Grundstücksbesitzer dort Tiere weiden lassen will.

Hoher Zaun ist genehmigt

Im Bereich Am Sonnenfeld darf nach dem Beschluss des Rates ein Grundstückseigentümer einen 1,8 Meter hohen Zaun errichten - und dazu auf etwa zwei bis drei Meter einen Sichtschutz in gleicher Höhe. Laut Bebauungsplan wären nur 1,5 Meter erlaubt. „Zuerst legen wir im Bebauungsplan alles fest, dann weichen wir alles wieder auf“, stellte Richard Zausinger (Liste Niederumelsdorf) fest. Andere Ratsmitglieder zeigten Verständnis für den Bauherrn.