Tee, Fondue und Heizung: Wenn es vor deutschen Gerichten richtig heiß wird

Fonduebrenner setzten Wohnzimmer in Brand, Wirte servierten Glühtee und selbst im Winter schwitzte man in Berliner Mietwohnungen wie in der Sauna: Drei Fälle aus fünf Jahrzehnten, in denen deutsche Gerichte zeigen, dass Hitze nicht nur in der Klimadiskussion eine Rolle spielt, beleuchtet der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta dieses Mal in seiner Kolumne.
Ich verstehe es ja! Ich bin auch nicht mehr der Allerjüngste, da kommt man schnell auf den Gedanken, dass früher alles besser war. Unsere Eltern fanden das auch schon und deren Eltern... die hatten Krieg. Möglicherweise war doch nicht alles besser?
Scheinbar aber war früher alles heißer! Ich habe ein Urteil aus dem Jahr 1985 gefunden. Da hat eine Frau für eine Party Fondue gemacht. Sowas hat man früher gegessen! Flüssigen, heißen Käse. Das war das Zeitalter des Mett-Igels! Jedenfalls hat diese Frau einen kleinen Brenner erhitzt und wollte den zum Wohnzimmertisch tragen. Aber Sch..., war das heiß! Jedenfalls glühte der Griff, und sie ließ das Ding fallen. Ein kapitaler Brandschaden.
Die Feier war beim Teufel, die Gäste mussten sich am Mett-Igel satt essen. Und dann wollte auch noch die Hausratsversicherung die Zahlung verweigern. Doch in den Achtzigern zeigte auch das Oberlandesgericht Köln noch Toleranz für flüssigen Käse: Es sei unvorsichtig, so einen heißen Fonduebrenner anzufassen. Fahrlässig geradezu! Die Versicherung musste trotzdem den Brandschaden bezahlen, denn es sei eben nicht „grob fahrlässig“ gewesen. Sowas könne im Eifer des Gefechts schon mal passieren, dafür hat man ja eine Versicherung (Az. 5 U 91/85).
Wollen wir noch tiefer in die Vergangenheit reisen? Wir schreiben das Jahr 1969. Es ist Januar, bitterkalt. Zwei Männer sitzen in einer Gaststätte, der eine hat sich Tee bestellt. Ob der andere Glühwein getrunken hat und deshalb dringend aufs Klo musste? Jedenfalls wollte er ganz eilig aufstehen und war dabei so schusselig, dass er den heißen Tee seines Nachbarn umkippte. Und zwar direkt in dessen Schoß.
Mann erleidet Verbrühungen und hat über Monate Schmerzen
Sie wissen schon, was der sich da verbrannt hat. Auch die Richter am Oberlandesgericht Nürnberg hat es ordentlich gegruselt. Freilich, stellten sie fest, auch das war nur einfache Fahrlässigkeit. Aber das Leid des Opfers! Der von der Verbrühung betroffene Bereich gehöre zu den empfindlichsten Stellen des menschlichen Körpers. Damals saßen an den Obergerichten in Deutschland praktisch nur Männer, die mussten es natürlich wissen. Der Verletzte habe über Monate hinweg Schmerzen ertragen müssen, wehklagten die Richter mitleidig. Dazu habe er in „bestimmten Situationen“ Schmerzen ertragen müssen. Bestimmte Situationen! Sie verstehen schon?

Bei der Urteilsbegründung im Jahr 1970 drückte man so etwas natürlich noch etwas verschämter aus. Und die Psyche! Gerade mal den Weltkrieg überstanden, da musste der arme Kerl schon wieder panische Angst ausstehen. Nicht nur um sein Leben, sondern um seine Potenz! 5000 Mark bekam er als Schmerzensgeld zugesprochen. Dafür konnte man sich im Jahr 1970 einen nagelneuen Fiat 126 kaufen (Az. 5 U 15/70).
Mietwohnung in Berlin: 26 Grad selbst im Winter
Zurück in die Gegenwart. In Berlin-Schöneberg hatte eine Mieterin die Miete kürzen wollen, weil es in ihrer Wohnung zu heiß war. Wenn man auf die Klimaberichte blickt, ist die Durchschnittstemperatur im Sommer ja inzwischen deutlich zerstörerischer als in der guten alten Zeit.
Das Problem war allerdings, dass tiefer Winter herrschte! Trotzdem hatte die Frau 26 Grad in der Bude. Das lag an ihrer uralten „Einrohrheizung“. Wenn die heiß ist, ist sie eben heiß, da gibt es kein Dazwischen. Genau das hielt ihr das Amtsgericht Schöneberg vor: Wenn man sich eine billige Bude mit einer uralten Heizung mietet, muss man halt auch mit deren Eigenarten leben. Nichts war’s also mit der Mietkürzung. Aber ein Planschbecken macht sich sicher prächtig unterm Weihnachtsbaum (Az. 8 C 149/15).