Haltbarkeitsdatum abgelaufen: Muss man Bier jetzt wegschütten?

Anders als zum Beispiel Wein und Sekt sind Bierflaschen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) versehen. Stellt sich die Frage: Was ist, wenn es abgelaufen ist? Muss man das Bier dann wegschütten?
Sie sind eher der Weintrinker und haben von der Grillparty im letzten Sommer noch einen Kasten Bier im Keller stehen. Der Inhalt ist aber schon vor ein paar Monaten abgelaufen, wie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Flaschen verrät. Muss man den Gerstensaft nun in den Ausguss schütten?
Bier „auf keinen Fall wegschütten“
„Nein, auf keinen Fall“, sagt Peter Zacharias, Geschäftsführer beim Bayerischen Brauerbund. „Im Bier können grundsätzlich keine gesundheitsgefährdenden Keime wachsen.“ Er selbst habe sogar schon Bier aus den 70er Jahren gekostet: „Das war einwandfrei.“
Das Einzige, was sich beim Bier im Laufe des Jahre ändert, sei der Geschmack. „Die Aromen werden anders“. Das wäre auch der Grund, warum die Brauer auf das MHD auf den Flaschen Wert legten. Es entspricht nach Ablauf möglicherweise nicht mehr den Erwartungen an die eigene Marke. „Ein Paulaner schmeckt irgendwann nicht mehr wie ein Paulaner, ein Hacklberger nicht mehr wie ein Hacklberger.“
Auch Radler ewig genießbar
Das gleiche gelte übrigens auch für Biermischgetränke wie Radler. Auch dieses könne man bedenkenlos über das MHD hinaus konsumieren. Die Zitronensäure trage ebenfalls zu Verhinderung schlechter Keime bei.
Frisch O`zapft is immer noch am besten!
Peter Zacharias
Um Geschmack und Aroma vom Bier möglichst lange zu erhalten, ist laut Zacharias die richtige Lagerung entscheidend. „Kühl und dunkel“, sagt er, wie bei fast allen alkoholischen Getränken. Auch wenn ein Bier bei richtiger Lagerung fast unbegrenzt genießbar sei, appelliert der BBB-Geschäftsführer zum baldigen Verzehr: „Frisch O`zapft is immer noch am besten!“