Piesenkofen Ost: Schallschutz, Dachformen und Geschosshöhen intensiv diskutiert

Nur auf wenigen Parzellen darf laut dem beschlossenen Bebauungsplan ein Pultdach gebaut werden. Die Planer standen Rede und Antwort auf zahlreiche Fragen von Gemeinderäten. Am Ende gibt es ein einstimmiges Votum.
Die Gemeinde Obertraubling vergrößert sich kontinuierlich – jüngst in Piesenkofen, wo ein neues Baugebiet entsteht. Im Anschluss an den Kindergarten Sonnenschein und an den Friedhof Piesenkofen soll laut den Planungen ein neues Wohngebiet wachsen. Auch ein Mehrgenerationen-Wohnen und ein Geschosswohnungsbau ist an dieser Stelle mit vorgesehen. Auch Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sind auf der 2,4 Hektar großen Fläche geplant.
Planer erläutert viele Punkte
Bürgermeister Rudi Graß gab im Gemeinderat nochmals Gelegenheit zur Diskussion um das Auslegungsverfahren. Basis war der Bebauungsplan „Piesenkofen Ost II“ im Parallelverfahren mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Nachfragen gingen ins Detail und bezogen sich auf Dachformen, Höhe und Bebauungsdichte. Planer Ulrich Voerkelius stellte die offenen Punkte vor, darunter die Bauweise der östlichen Geschosswohnungsbebauung, eventuelle Schallschutzanforderungen im östlichen Bereich sowie eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Aus dem Gemeinderat kamen noch einige detaillierte Fragen. Dominik Bäumel erkundigte sich zu den angedachten Geschosshöhen, da ihm eine Bebauung mit 50 Meter Länge zu massiv sei. Christof Will wollte wissen, ob bei einer Bebauung mit drei Stockwerken auch ausreichend Platz für die benötigten Stellplätze mit vorgesehen ist. Nach Aussage von Voerkelius wurde das bei den Planungen bereits berücksichtigt.
Weiter stellte Will fest, dass bei einer Festlegung von Satteldächern als feste Dachform, darauf geachtet werden soll, dass Garagen- und Terrassenüberdachungen mit bedacht werden. Werner Merkl fragte nach den jeweiligen Höhenpunkten zu den Parzellen, in denen der Geschosswohnungsbau vorgesehen ist und befürwortete die Bebauung mit drei Geschossen. So könnte das Optimum aus den Grundstücken heraus geholt werden. Enno Scholz vom Planungsbüro S2 erklärte, dass festgesetzte Höhen eingehalten werden.
Bürgermeister Graß erkundigte sich bezüglich der zugelassenen Dachformen und der daraus resultierenden Gebäudehöhen. „Bei einem Satteldach ist die Gebäudehöhe am größten“, erklärte Voerkelius. Petra Rothammer wollte wissen, ob sich eine geringe Dachneigung nicht negativ hinsichtlich möglicher Schneelasten auswirken würde. Dr. Matthias Ruckdäschel sah eine Bebauung mit drei Geschossen als vertretbar an, aber die Bebauung mit Pultdächern gefalle ihm nicht – er wäre eher für Satteldächer.
Wolfgang Hankofer erinnerte an den ursprünglichen Gedanken der Planung, bei dem man den Bauherren eine gewisse Flexibilität durch offenere Festsetzung zugestehen wollte. Dem Statement schloss sich Norbert Seidl an. Rothammer gab zu bedenken, dass bei der Reihenhausbebauung beachtet werden sollte, ein einheitliches Bild zu haben. Geschäftsleiter Sebastian Dettenkofer wies darauf hin, dass bereits festgelegt wurde, dass diese gleich zu gestalten seien.
Sehr geteiltes Meinungsbild
Der Bürgermeister schlug vor, nur bei Einfamilienhäusern freie Dachgestaltung zuzulassen und bei den übrigen Parzellen Satteldächer festzulegen. Scholz meinte dazu, dass hinsichtlich der Entwässerung bewusst die Pultdachform festgesetzt wurde. Rainer Sinn befürwortete bei Reihenhäusern die durchgehende Dächer. Außerdem kam von Will der Hinweis, dass für PV-Anlagen bei den Reihenhäusern die Firstrichtung Ost/West sinnvoll wäre.
Einstimmig entschied das Gremium, dass auf den Parzellen P5 bis P8 bei der Doppelhausbebauung künftig Pultdächer vorgesehen sind.