Urteil gegen Regensburger Heroin-Bande ist rechtskräftig: Nachspiel gibt es trotzdem

Es ist bis heute einer der größten Erfolge für Regensburgs Drogenfahnder: Im April 2022 legt eine Groß-Razzia der sogenannten Heroin-Bande das Handwerk. Fast ein Jahr lang kämpft später das Landgericht mit einer Flut von Anträgen, wie dem zur Durchsuchung einer JVA, einem Streit um Chats auf Kryptohandys und einem geplatzten Deal.
Am Ende will die Anklage 55 Jahre Gefängnis – jetzt ist das Urteil gegen die fünf Männer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte Strafen und Schuldspruch. Nur für einen Angeklagten gibt es Verlängerung.
Ab dem Frühjahr 2020, genauer gesagt ab April, soll schwunghafter Handel mit dem Härtesten betrieben worden sein, was der Markt hergibt. Heroin und Methamphetamin in rauen Mengen verkauften die Verurteilten. Ans Licht kamen die Taten, als ausländische Behörden speziell verschlüsselte Kryptohandys knackten. Später ausgelesene Nachrichten von SkyECC und Encro-Chat führten zu tausenden Verfahren weltweit.
SEK sprengt Haustür auf
Auch die Heroin-Bande aus Regensburg kommunizierte so mit ihren Lieferanten. Bis April 2022, als dann Spezialeinheiten in einer konzertierten Aktion in und um Regensburg, in den Landkreisen Schwandorf und Kelheim sowie in Tschechien zuschlugen. In Nittendorf sprengte das SEK einen der Tatverdächtigen am Morgen aus seinem Haus. Alle fünf landeten sofort in U-Haft.
Vor Gericht mussten sich die Drahtzieher und ihre Helfershelfer für bandenmäßiges Handeltreiben mit rund 45 Kilo Heroin und Crystal Meth verantworten. Tatsächlich dürfte es mehr als das Dreifache gewesen sein, was die Männer über Jahre auf Regensburgs Straßen verkaufen ließen. Ausgewertete Chats deuten laut Ermittlern darauf hin, dass das Geschäft auch vor April 2020 bereits auf Hochtouren lief. In Summe ging es um Drogen im Wert von zig Millionen Euro.

Im Mammut-Prozess, der eine große Strafkammer des Regensburger Landgerichts für mehr als 40 Verhandlungstage blockierte, kämpfte die Verteidigung mit harten Bandagen. Als „ein an den Haaren herbeigezogenes, unwürdiges und unnötiges Theater“ bezeichnete Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher das einst im Plädoyer. Auf die Spitze hätten es vor allem drei Verteidiger mit „grotesken Foltervorwürfen“ getrieben. Die kritisierten Anwälte verbaten sich das – man habe sich „nicht zu Verurteilungsbegleitern machen lassen, sondern Missständen und dem Umgang mit dem Mandanten Gehör verschafft“. Nur ein Streiflicht, das den Prozess wohl am besten umschreibt.
Vorsitzender Richter Thomas Zenger positionierte sich klar – auch mit dem Urteil. Die beiden Köpfe der Heroin-Bande bekamen mit 14 Jahren sowie 13 Jahren und neun Monaten die höchsten Strafen. Nur ganz knapp unter den 15 Jahren als Höchstmaß. Nicht zuletzt, weil von Reue oder Schuldeingeständnis jede Spur fehlte. Im Gegenteil: Ein heute 38-Jähriger gefiel sich so sehr in der Rolle als vermeintlich gewiefter Drogenpate, dass er anbot, für Fotos vor dem Richterpult zu posieren – am besten mit den Juristen drauf.
Nachschlag für 36-Jährigen?
Dazu kam es nicht und wird es wohl kaum kommen. Denn der Mann hat mit Abstand das größte sogenannte „Gesamtstrafen-Übel“ vor sich. Bei ihm summiert sich das Urteil mit einer einst zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe auf fast zwei Jahrzehnte Gefängnis. Die er, wie seine mit ihm verurteilten Komplizen, wohl absitzen werden muss. Das Landgericht verhängte gegen einen neun Jahre und gegen zwei andere fünf Jahre und drei Monate sowie sieben Jahre und zwei Monate Haft. Letztere waren die einzigen, die gestanden. Unter dem Namen „Welle“, angelehnt an das Logo eines großen Handelszentrums, in dessen Schatten viele Deals abgewickelt wurden, hatte die Kripo eine Ermittlungsgruppe gegründet. Monatelang waren Handys abgehört und Täter observiert worden, ehe es zum großen Zugriff kam. Rauscher, der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft federführend leitete, sieht die vom BGH bestätigten, „nun rechtskräftigen Verurteilungen als klaren Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaats“. Über Jahre hätten beide Haupttäter den Raum Regensburg mit harten Drogen versorgt. Dafür hätten sie am Ende „hohe, aber gerechte Strafen bekommen“.
Nur für einen heute 36-Jährigen ist die Sache noch nicht ganz ausgestanden. Der sechste Strafsenat am Bundesgerichtshof hob die von den Regensburger Richtern angeordnete Unterbringung in einer Entzugsklinik (nach vier Jahren, die er verbüßen muss) auf. Mit ihm und dieser Frage muss sich das Landgericht in Kürze daher noch einmal befassen.