In Oberndorf darf gebaut werden

Von Roland Kugler · 13. Juli 2025 um 21:30

Bad Abbach/Oberndorf. Im Ortsteil Oberndorf darf künftig mehr gebaut werden, auch dort wo es bisher nicht erlaubt war. Auf einigen größeren, bereits bebauten Grundstücken, die noch ausreichend freie Flächen haben. Um die Nachverdichtung möglich zu machen, wurden alte Bebauungspläne geändert. Neue Baugebiete oder Bebauungspläne werden dadurch nicht geschaffen.

Auf der Tagesordnung des Gemeinderates war ein Punkt „Änderung Bebauungsplan Oberndorf Deckblatt 07“, beziehungsweise die Beratung der Stellungnahmen der Fachstellen dazu. Es handelt sich um ein Gebiet mit mehreren Grundstücken an der Straße „Am unteren Weinberg“.

Bebauung in einer Reihe

Ein Grundstückseigentümer hatte in der Verwaltung nachgefragt, ob es möglich sei auf seinem Grundstück neben seinem bereits bestehenden Haus ein weiteres zu bauen. Der Bebauungsplan für das Gebiet ist aus den 1960er und 1970er Jahren, er sieht nur eine Bebauung in einer Reihe vor.

Im Ort wurden aber bereits mehrere Bauanträge genehmigt, die auf größeren Grundstücken ein zweites Haus beziehungsweise ein Bauen in zweiter Reihe beantragt hatten. Um für die Bürger Klarheit zu schaffen, und nicht jeden abweichenden Antrag einzeln beraten und genehmigen zu müssen, ist der Bebauungsplan entsprechend geändert worden.

„Wir überplanen einen Bereich, der ohnehin schon bebaut ist. In dem Bereich ist eine einzeilige Bebauung vorhanden, man soll aber auch zwei Häuser hintereinander bauen dürfen“ sagte Bürgermeister Benedikt Grünewald.

Die Möglichkeit zur Nachverdichtung auf großen oder noch unbebauten Grundstücken ist in Oberndorf besonders wichtig, da aufgrund der Lage keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden können. Der Ort liegt zwischen der Donau und einem Höhenzug, es sind keine geeigneten Flächen für neue Baugebiete vorhanden. Große Gebiete um Oberndorf liegen im geschützten FFH-Bereich, sind Naturschutz- oder Überschwemmungsgebiete der Donau.

Die Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits im September 2024 vom Marktrat beschlossen. Sie ging anschließend in die öffentliche Auslegung, die länger dauerte, da das Landratsamt um eine Fristverlängerung gebeten hatte, informierte Grünewald.

Stellungnahmen vorgestellt

Jetzt waren die Stellungnahmen der verschiedenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen, und wurden in der Sitzung vorgestellt. Einwände gab es von keiner Seite, lediglich mehrere Stellungnahmen oder Hinweise. Diese wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Ein Grundstückseigentümer hatte sich nach einigen Details von Bauweisen erkundigt. Hier wies Grünewald darauf hin, dass zwar moderneres Bauen möglich sei, dass sich Bauwillige aber auch weiterhin an Vorgaben zu halten hätten.

So müsse sich ein geplanter Bau passend in die umliegende Bebauung einfügen, zum Beispiel bei der Dachneigung, diese dürfe maximal 43 Grad betragen. Auch die Ausrichtung des Firstes müsse bereits bestehnden Häusern folgen, weitere grundsätzliche Vorgaben seien einzuhalten.

Die Änderung des Bebauungsplanes tritt unverzüglich in Kraft. Es ist keine weitere Auslegung erforderlich.