Das Ende des Bürgermeister-Ehrenamts

Der Gemeinderat in Deuerling, Landkreis Regensburg, entscheidet, dass der Rathauschef hauptamtlich sein soll. Der Amtsinhaber tritt erneut an und will die Neuregelung wieder abschaffen.
Nachdem der Gemeinderat die vorliegenden Bauanträge und -voranfragen behandelt und positiv beschieden hatte, wandte man sich den Änderungen der Bayerischen Bauordnung zu. Zur Verwaltungsvereinfachung hat die Landesregierung einige Bestimmungen aufgehoben und besonders die Stellplatzregelung bei Bauvorhaben den Gemeinden übertragen. Einige Vorschriften bestehen noch.
So dürfen maximal zwei Stellplätze je Wohnung gefordert werden, Oberflächenbeläge bleiben dem Bauherrn überlassen und nachträglich ausgebaute Dachgeschosse erfordern keinen Zusatzstellplatz.
Stellplatzbeschluss vertagt
Um eine Satzung für die Gemeinde zu beschließen, möchte sich Deuerling dem Vorschlag des Gemeindetages anschließen. Darin wird die Festlegung der Stellplatzzahl bereits im Bebauungsplan empfohlen. Dazu ist noch zu klären, wie viele Autoflächen bei Kinderspielplätzen, Friedhöfen und anderen Sammelpunkten notwendig sind. Zweck dieser Regelung ist, den öffentlichen Parkraum freizuhalten, um den Verkehr flüssiger zu machen und Arbeiten wie den Winterdienst ungehindert durchführen zu können. Da die Details noch überlegt werden müssen, wurde die endgültige Festlegung bis zur nächsten Sitzung vertagt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde als Satzung beschlossen. Bei der Vorstellung der Zahlen durch Bürgermeister Diethard Eichhammer zeigte sich, dass die Gemeinde finanziell gut dasteht. Mit einem Kontostand von 4,3 Millionen Euro habe man ein beruhigendes Polster für die anstehenden Vorhaben. Schließlich kommen noch die Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung, der Einkommensteuer, der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der Mehrwertsteuer hinzu.
Aber die Ausgaben gehen ins Geld. Kreis-, Verwaltungsgemeinschafts- und Schulverbandsumlage kosten schon fast zwei Millionen Euro. Die geplanten Projekte sind große Brocken. Der Geigersteg verschlingt 770 000, der Kindergarten 710 000, der Friedhof 200 000, das Kriegerdenkmal 385 000 und die Krippe 450 000 Euro. Für die Feuerwehren sind 450 000 Euro eingeplant. Auch kleinere Maßnahmen summieren sich auf der Ausgabenseite, wie die Konzeptplanung fürs Geiger-Anwesen, das Geländer am Kalvarienberg, die Steuerung des E-Werks, die Erschließung des Baugebiets Haslach, Brückensanierungen und Spielplätze. Insgesamt betragen die Ausgaben 4,24 Millionen Euro.
Die Fraktion CSU/VW beantragte, über einen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Bürgermeister zu beraten. Diethard Eichhammer stellte dazu eine Vergleichsrechnung vor, die die Verwaltung erarbeitet hatte. Sie zeigte, dass mit der Umstellung auf hauptamtliche Tätigkeit eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung auf die Gemeinde zukommen werde. Eichhammer wies darauf hin, dass in Deuerling ein großer Teil der Verwaltungsarbeit von der Verwaltungsgemeinschaft erledigt wird und Deuerling dafür bereits 250 000 Euro ausgibt. Der Bürgermeister ist deshalb nicht so gefordert wie in anderen Gemeinden, wo der Rathauschef alles selbst machen oder organisieren muss. Die Verwaltungskosten würden stark steigen. Einen solchen Mehraufwand hält er nicht für gerechtfertigt.
Höheres Gehalt
Die Antragsteller argumentierten, dass es schwierig werde, geeignete Bewerber zu bekommen, wenn die Dotierung nicht verbessert und das Amt als Hauptaufgabe vergeben wird. Diethard Eichhammer ist hauptberuflich Architekt. Er ist der Meinung, dass ein Bürgermeister bei einer Organisationsstruktur wie in Deuerling und der VG durchaus wie bisher das Amt ehrenamtlich ausüben kann. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, wurde abgestimmt. Mit 7:6 Stimmen wurde beschlossen, ab der nächsten Legislaturperiode einen hauptamtlichen Bürgermeister zu installieren. Eichhammer gab daraufhin bekannt, dass er wieder kandidieren wird, um Deuerling weiter voranzubringen und den Beschluss rückgängig zu machen.
Keine Spekulation
Baugrundstücke: Das Gremium stimmte dafür, Baugrundstücke, die der Käufer zurückgeben will, auch zurückzunehmen. Flächen, auf denen die Baupflicht im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt wird, sollen ebenfalls rückabgewickelt werden.
Verkauf: Damit können sie wieder Bauwilligen zur Verfügung stehen und nicht als Spekulationsobjekt gehortet werden.