Hallenbad: Zweifel an Sanierbarkeit
Kelheim/Mainburg. Die Stadt Mainburg will nochmals versuchen, die landkreis-eigene Lehrschwimmhalle saniert zu bekommen. Im Kreisausschuss sind davon aber längst nicht alle Mitglieder begeistert. Immerhin fasste der Ausschuss zum Thema einen Kompromiss-Beschluss.
Mainburgs Schulen, Sportvereine und Rettungsschwimmer sitzen im Winter auf dem Trockenen: Im Januar 2024 ließ Landrat Martin Neumeyer die kreiseigene Lehrschwimmhalle (LSH) an der Ebrantshauser Straße per Eilentscheidung schließen, nachdem ein Gutachter „teils massive bauliche Schädigungen“ festgestellt hatte. Im Juni 2024 wäre auch regulär die gutachterliche Freigabe des rund 50 Jahre alten Hallenbades ausgelaufen.
Nach längerem Hin und Her beschloss die Kreispolitik voriges Jahr, in den Bau einer neuen LSH zu investieren – aber nur im Falle einer deutlich höheren finanziellen Beteiligung Mainburgs. Der Kreistags hatte dazu im März 2024 einen neuen Aufteilungs-Schlüssel von 30:70 zwischen Landkreis und Stadt beschlossen, geltend für alle Neubaukosten, die über sechs Millionen Euro Landkreis-Anteil hinausgehen (bis zu diesem Betrag würde weiterhin die Zahl der Landkreis- und der gemeindlichen Sportklassen als Aufteilungs-Schlüssel gelten); ferner würde der Kreis nur noch die Betriebskosten zahlen, die bei der Bad-Nutzung durch kreiseigene Schulen anfallen. Für eine öffentliche Badnutzung müsste die Stadt zudem Infrastruktur und Bademeister finanzieren.
All das ging dem Stadtrat entschieden zu weit: Er lehnte im September 2024 eine entsprechende Zweckvereinbarung ab. Denn die „können wir uns nicht leisten“, bekräftigte Mainburgs Bürgermeister Helmut Fichtner dieser Tage nochmals im Kreisausschuss.
Derzeit ruhen die Pläne für den LSH-Neubau, der auf mindestens 20 Millionen Euro geschätzt wird. Nun will Mainburg als Alternative zum Neubau nochmals neu prüfen, ob eine „abgespeckte Sanierung“ (Fichtner) des alten Hallenbads wirtschaftlich vertretbar wäre. Und zwar, als ersten Schritt, mit einem „unabhängigen statischen Gutachten“; denn falls dies negativ ausfalle, „hat sich die Sache eh erledigt“.
Der Antrag an den Landkreis war nötig, weil dieser als Eigentümer der alten LSH die Erlaubnis für ein Gutachten erteilen muss. Aber wozu?, wollte Grünen-Sprecherin Maria Krieger wissen: „Es gibt doch schon eines, und auch unser Gutachter war unabhängig.“ Das frage er sich auch, sagte Landrat Martin Neumeyer, zumal „ein neues Gutachten ja auch wieder Steuergelder kostet“. Bereits 2019 hatte die Firma kplan im Landkreis-Auftrag das Bad untersucht und von einer Sanierung abgeraten, weil unwirtschaftlich.
„Nein“ sagte Freie-Wähler-Sprecher Christian Nerb zwar nicht; es sei auch in Ordnung, wenn Mainburg mit einem statischen Gutachten anfange. „Aber vor einer Entscheidung über eine Sanierung muss alles untersucht werden“, forderte Nerb. Geschäftsleiter Sebastian Post befand dazu, es müssten von vornherein alle Aspekte geprüft werden. Und schickte seine eigene skeptische Einschätzung gleich hinterher: „Dieses Gebäude ist einfach fertig!“ Eine Vertreterin der Kreiskämmerei ergänzte, bei einer Sanierung blieben viele Probleme ungelöst, etwa fehlende Barrierefreiheit, energetische Ineffizienz und hohe Betriebskosten.
Landrat Neumeyer betonte, dass der Neubau-Beschluss des Kreistags vom März 2024 weiterhin Bestand habe; daran ändere auch die Zustimmung für ein neues Gutachten nichts. Das wurde ausdrücklich in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen, den die Kreisverwaltung formulierte und den der Ausschuss ohne Gegenstimmen annahm.
Demnach lehnt der Landkreis „eine rein statische Bauteiluntersuchung ab“ und stimmt dem Mainburger Antrag nur zu, wenn die Stadt „eine umfassende und neutrale Voruntersuchung, d. h. einen Wirtschaftlichkeitsvergleich Generalsanierung versus Neubau durch externe geeignete Fachplaner“ in Auftrag gibt. Der Landkreis will sowohl an der Auftragsvergabe beteiligt sein als auch Zugriff auf die Ergebnisse bekommen.
Vorsorglich fasste der Kreisausschuss auch gleich einen Empfehlungsbeschluss an den Kreistag, für den Fall „einer von der Stadt favorisierten (General-/Teil-) Sanierung der Bestandslehrschwimmhalle“: Wegen des „erheblichen Sanierungsrisikos und der Betreiberhaftung (mit mutmaßlich höheren Betriebskosten)“ sollte in dem Fall der Landkreis die Verantwortung für Sanierung und künftigen Betrieb des Bades ablehnen; dafür müsse dann die Stadt Mainburg einspringen.
Der dortige Stadtrat muss nun erneut beraten, ob er unter den Vorgaben des Landkreises weiterhin mit einer Sanierung liebäugelt.