Freilaufender Hund stört Bürger in zwei Siedlungen

Von Mittelbayerische Zeitung · 3. Juli 2025 um 21:30

Walderbach. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde eine Reihe von Bauanträgen und -voranfragen behandelt: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Gmk. Walderbach, sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gmk. Walderbach, wobei jeweils das gemeindliche Einvernehmen mit beantragter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wurde.

Der Voranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Gmk. Kirchenrohrbach, erteilte die Räte ebenfalls das Einvernehmen, wobei auf die Lage außerhalb der Ortsabrundungssatzung und innerhalb der Schutzzone des Landschaftsschutzgebietes Oberer Bayerischer Wald hingewiesen wurde. Aufgrund der Außenbereichslage ist zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eine Sondervereinbarung mit den Leitungsträgern abzuschließen.

Ausnahmen zugestimmt

Zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, Gmk. Walderbach, wurden ebenso das Einvernehmen sowie die beantragten Befreiungen und Ausnahmen erteilt. Im Fall einer Grundstücksteilung hat der Antragsteller die Kosten für eventuell nötige Wasser- und Kanalhausanschlüsse zu tragen. Auch befürworteten die Räte die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Heuweg 7 zur Errichtung eines Gerätehauses, Gmk. Walderbach.

Beim Punkt „Örtliche Rechnungsprüfung Haushaltsjahr 2023“ übernahm der 2. Bürgermeister die Sitzungsleitung. Die Prüfung hat am 22. Mai 2025 stattgefunden. Gemeinderat Johann Jobst berichtete darüber. Die Räte beschlossen (einstimmig, ohne Bürgermeister Michael Schwarzfischer) die Entlastung. Haushaltsüberschreitungen bzw. außerplanmäßige Ausgaben werden gegebenenfalls nachträglich genehmigt.

Zur Haushaltssatzung 2025 wurde das Schreiben des Landratsamtes Cham – Kommunalaufsicht – vom 20. Mai zur Kenntnis gebracht.

In Sachen Rodinger Weg und Satzbachweg wurde auf die Niederschriften der Sitzungen vom 26. September und 28. November verwiesen. Der Bauentwurf aus dem Jahr 1978 sowie die sonstigen Unterlagen wurden dem Landratsamt zur Verfügung gestellt. In den Unterlagen ist ein handgezeichneter Lageplan enthalten, aus dem der Wegeverlauf in etwa ersichtlich ist. Ferner wurde ein Lageplan mit Kennzeichnung der beteiligten Grundstücke übersandt. Anscheinend wurde nicht nur der Satzbachweg mit in die Wegebaumaßnahme einbezogen, sondern auch der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Rodinger Weg.

Die gesamte Maßnahme wurde vom damaligen Forstamt Roding jedoch unter der Bezeichnung „Satzbachweg“ geführt. Der Satzbachweg und der Rodinger Weg sind im Bestand als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. An dieser Widmung werden – gemäß der Empfehlung des Landratsamt– Kommunalaufsicht – keine Änderungen vorgenommen.

Weg neu gewidmet

Offensichtlich wurde zwischen dem Rodinger Weg und dem Satzbachweg im Zuge der Baumaßnahme eine Verbindung hergestellt. Dieser Verbindungsweg wurde nicht gewidmet, was bei der Sitzung als „ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“ erfolgte.

Das Gremium sprach sich dafür aus, Angebote für Deckenbaumaßnahmen,– vor allem für den Radweg Fischerhaus – Linden, einzuholen.

Den Räten wurde ein Schreiben verschiedener Anlieger aus den Siedlungen „Am Heuweg“ und „Am Hohen Graben“ vorgelegt, in dem sich diese über einen freilaufenden Hund beschweren, der zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit führe. Die Gemeinde wird gebeten, zur Beratung zu stellen sowie Abhilfe zu schaffen.

Eine Anordnung dürfe laut Gesetz nur erlassen werden, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefahr für die betreffenden Schutzgüter vorliegt, hieß es dazu. Für eine Einzelfallanordnung sei es nicht erforderlich, dass erst ein Beißvorfall stattgefunden haben muss. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sehe das Vorliegen einer konkreten Gefahr durch das freie Umherlaufen großer und kräftiger Hunde generell als gegeben an. Bezüglich einer Hundehaltungsverordnung wurde ausdrücklich auf das Thema Vollzug und Überwachung hingewiesen.

Die Räte sprachen sich einstimmig dafür aus, im vorliegenden Fall eine Einzelfallanordnung zu treffen. Auf den Erlass einer Hundehaltungsverordnung wird zurzeit verzichtet.