Marktrat beschließt Erhöhung der Abwassergebühr für Neukirchen-Balbini

Mit zehnminütiger Verspätung hat die Sitzung des Marktgemeinderats am Dienstag begonnen. Das Gremium musste auf Mitglied Johannes Ziegler warten, sonst wäre es mit sechs Anwesenden nicht beschlussfähig gewesen. Wichtigstes Thema war die Neukalkulation der Abwassergebühren.
Der Kalkulationszeitraum war Ende 2024 abgelaufen. Die Verwaltung hat deshalb die Gebühren neu berechnet. Die Kalkulation 2022 bis 2024 schloss mit einer Überdeckung von 37.394 Euro. Einschließlich Verzinsung konnte der Rücklage ein Betrag von 38.772 Euro zugeführt werden.
Der Markt hatte 2019 beschlossen, für Investitionen im Bereich der Abwasseranlage eine Rücklage aufzubauen. Erstmals wurde 2019 bis 2021 eine Rücklage von 68 331 Euro erwirtschaftet. Der im abgelaufenen Kalkulationszeitraum erzielte Überschuss sei im Wesentlichen auf die Erhöhung der Abwassergebühr von 2,62 auf 3,00 Euro pro Kubikmeter zurückzuführen, erläuterte Bürgermeister Markus Dauch.
Neue Kalkulation soll bis Ende 2027 gelten
Die neue Kalkulation erstreckt sich auf den Zeitraum Anfang 2025 bis Ende 2027. Der durchschnittliche jährliche Aufwand betrage 117.086 Euro (Vorperiode: 106.519 Euro). Bei einer unveränderten Grundgebühr ab 60 Euro für den haushaltsüblichen Zähler erhöhe sich die kostendeckende Einleitungsgebühr auf 3,07 Euro pro Kubikmeter, so Dauch.
Um die Rücklage weiter auszubauen, empfahl die Verwaltung, die Abwassergebühr „anzupassen“. Die Rücklage könne etwa für anstehende Kanalsanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Ende 2024 wurden die Kanäle im Hauptort befahren, von denen aufgrund des Alters mit Schäden zu rechnen war. Mit der Beurteilung soll das Büro Brandl & Preischl beauftragt werden.
Dauch schlug eine Erhöhung der Einleitungsgebühr auf 3,50 Euro pro Kubikmeter vor. Dies befürwortete auch zweite Bürgermeisterin Bettina Schwab. Den Räten Thomas Gruber, Martin Seidl, Daniel Hauser und Michael Reichl schien der Sprung zu hoch. Nach kurzer Debatte einigte sich die Räte auf 3,30 Euro.
Keine Einwände gegen Neubau eines Einfamilienhauses
Keine Einwände hatte das Gremium gegen den Antrag von Anneliese und Klaus Jagdfeld aus Bodenwöhr zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Buchenweg. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Angerseugen II“ wurden einstimmig erteilt.
Weil Ratsmitglied Johannes Ziegler bei seiner beantragten Tektur zur Erweiterung des Milchviehlaufstalls in Albenried wegen persönlicher Beteiligung nicht mitstimmen durfte, war das Gremium nicht mehr beschlussfähig. Somit stellte die Versammlung den Antrag bis zur nächsten Sitzung zurück.
Landratsamt hat den Haushalt genehmigt
Zuvor hatte Bürgermeister Dauch Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26. Mai bekanntgegeben: Die Beratungsleistungen hinsichtlich Wärmeschutz, Energiebilanzierung und -beratung beim Neubau der Kinderkrippe erhielten die Altmann-Ingenieure Cham. Den Auftrag zur Lieferung von Granitsteinen für die Mauer am Spielplatz in Alletsried erteilte der Markt der Firma Ederer aus Rannersdorf.
Das Landratsamt hat den Etat der Gemeinde genehmigt. Es schrieb ihr jedoch ins Stammbuch, dass angesichts der finanziellen Lage freiwillige Leistungen deutlich reduziert werden müssten. Dies wertete Dauch als Replik auf den Zuschuss für den Sportheimbau.