Online-Accounts der Ex-Freundin gehackt: 33-Jähriger bestellt Waren und versendet Nachrichten

Höchst emotional verlief die Trennung eines jungen Paares im Januar 2024. Nachdem seine Freundin ausgezogen war und nichts mehr von ihm hören wollte, hackte ein 33-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt deren Online-Konten und Social-Media-Accounts – mit fatalen Folgen.
Wegen Computerbetrugs muss sich der 33-Jährige seit Dienstag vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. Die Anklage beschuldigt ihn, Daten seiner Ex-Freundin gelöscht, unterdrückt und unbrauchbar gemacht, sie ausgespäht und ihr nachgestellt zu haben. Das habe die junge Frau psychisch belastet, sie leide unter Panikattacken und Angststörungen.
Aus Rücksicht darauf war sie zunächst nicht als Zeugin zur Verhandlung geladen worden. Weil die Aussagen des 33-Jährigen vor Gericht und die seiner Freundin bei der Polizei aber so weit auseinander drifteten, entschieden Richter Dr. Marcel Dumke und die Staatsanwältin, die Verhandlung zu unterbrechen und die junge Frau nun doch anzuhören.
Handy der früheren Partnerin geortet
„Ein Geständnis könnte sich positiv auswirken“, ermunterter Dumke den Angeklagten zu Beginn seiner Vernehmung. Dieser räumte zwar ein, Accounts und Konten der Ex-Freundin gehackt zu haben. Doch habe er das nur getan, weil er sich selbst ausgespäht gefühlt habe.
Außerdem seien ihres und sein Konto miteinander verknüpft gewesen, was er durch Ortung des Handys seiner früheren Partnerin festgestellt habe, behauptete der 33-Jährige. Dass er etwas über ihr Konto bestellt habe, sei auch diesem Umstand geschuldet und ein Versehen gewesen. Daran, dass er von ihrem Social-Media-Account Nachrichten verschickt haben sollte, konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern.
Prozess geht weiter
Die junge Frau fühlte sich laut Anklage gestalkt, weil der 33-Jährige immer wieder versucht hatte, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Dieser erklärte das damit, dass er gehofft hatte, nach all den Turbulenzen noch einmal mit ihr sprechen zu können, um friedvoll auseinanderzugehen. Gelegenheit dazu besteht bei der Fortsetzung der Verhandlung am 20. Mai.