Amtsinhaber Falter lässt mit Antrag aufhorchen: Wird Bürgermeisterwahl in Wackersdorf vorverlegt?

Von Philipp Breu · 11. April 2025 um 13:00

Wählt Wackersdorf schon im nächsten Jahr einen neuen Chef fürs Rathaus? Mit dieser Frage wird sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch beschäftigen. Der Antrag kommt von keinem Geringeren als Bürgermeister Thomas Falter (CSU).

Es ist der Tagesordnungspunkt neun auf der Agenda. „Antrag auf Zusammenlegung der Bürgermeisterwahl mit der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl am 08.03.2026 (Art. 42 Abs. 3 GLKrWG)“ heißt es in der öffentlichen Bekanntmachung. Wie die Mittelbayerische auf Nachfrage erfuhr, ist der Antragsteller tatsächlich Bürgermeister Falter selbst.

Er ist nur einer von zwei Rathauschefs im Landkreis Schwandorf, der bis zuletzt außerturnusmäßig gewählt wurde. In Wackersdorf ist die Bürgermeisterwahl bereits seit 1993 nicht mehr an die Kommunalwahl gekoppelt. Denn der damalige Bürgermeister Josef Ebner musste sein Amt, das er zuvor 26 Jahre ausgeführt hatte, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig niederlegen. In seine Fußstapfen trat Alfred Jäger. Dessen Amtszeit betrug 18 Jahre, ehe er 2011 von Thomas Falter abgelöst wurde.

Zusammenlegung verkürzt Falters Amtszeit automatisch

Dieser wurde bei den Bürgermeisterwahlen 2017 und 2023 wiedergewählt. Seine Amtszeit würde also bis 2029 laufen. Eine Zusammenlegung der Bürgermeisterwahl mit der Kommunalwahl 2026 würde Falters Zeit an der Spitze der Gemeinde Wackersdorf also von Haus auf um drei Jahre verkürzen. Warum stellt er am Mittwoch den entsprechenden Antrag?

Mit Amtsmüdigkeit hat der Vorstoß jedenfalls nichts zu tun, im Gegenteil. „Ich beabsichtige auch bei einer Wahl 2026 wieder für weitere sechs Jahre zu kandidieren und mich erneut um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu bewerben“, erklärt Falter auf Nachfrage. Der Hauptgrund für seine Anfrage liege in seinem früheren Beruf. Vor seiner ersten Amtszeit als Bürgermeister arbeitete Falter bei der Bayernwerk Netz GmbH und ist seit 2011 von seinem Arbeitgeber freigestellt.

„Nun hat mein Arbeitgeber die Freistellung erstmals geändert, die mir diesen Antrag erst möglich macht. Dafür bin ich sehr dankbar“, erklärt Falter. Im Detail sei seine Freistellung, die eigentlich bis 2029 gültig gewesen wäre, nun bis 2026 verkürzt worden.

Weitere Gründe werden am Mittwoch bekanntgegeben

Das bedeutet: Würde Falter bei einer möglichen Bürgermeisterwahl 2026 nicht mehr gewählt werden, könnte er sofort in seinen ehemaligen Beruf zurückkehren. „Dadurch habe ich eine allgemeine Sicherheit, sonst würde ich den Antrag auf Zusammenlegung der Wahlen im Gemeinderat gar nicht stellen“, erklärt Falter.

Es gebe aber auch noch andere gute Gründe für seinen Vorstoß. Die möchte er jedoch erst bei der öffentlichen Sitzung am Mittwoch nennen. Dann werden die Räte entscheiden, ob die Wackersdorfer künftig nur noch alle sechs Jahre auf kommunaler Ebene zur Urne gebeten werden, oder ihren Bürgermeister weiter außerturnusmäßig wählen.