Warum Schwarzbrennerei eine Schnapsidee ist: Neumarkter Anwalt beleuchtet hochprozentige Fälle

Alkohol ist in Deutschland überall salonfähig. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta stellt fest, dass vor Gericht Alkohol und Vernunft schlecht unter einen Hut zu bekommen sind. Er berichtet von kuriosen Fällen, bei denen eine Schnapspraline einen Autofahrer vor Gericht führt und ein Polizist zur Schnapsdrossel wurde.
Das Bundesgesundheitsministerium teilt mit, dass im Jahr 2024 7,9 Millionen der 18- bis 64-Jährigen in Deutschland Alkohol in gesundheitsgefährdenden Mengen konsumiert haben. Die Deutsche Krebshilfe ergänzt, dass auch die angeblich gesundheitsfördernde Wirkung von Rotwein nur eine Legende ist. Alkohol ist schlicht und einfach ein Zellgift, das neben der Suchtgefahr etwa 200 Krankheiten verursacht, darunter diverse Krebsarten.
Ungeachtet dessen ist Alkohol hierzulande gesellschaftlich voll und ganz anerkannt, während wir um andere Drogen einen großen Bogen machen. Mit Vernunft hat das wenig zutun. Überhaupt sind Alkohol und Vernunft nur schwer unter einen Hut zu kriegen. Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main zum Beispiel wurde ein ganz typischer Fall alkoholverbundener Unvernunft verhandelt.
Polizei denkwürdige Story aufgetischt
Da war ein Autofahrer im Januar 2024 spät nachts mit 1,32 Promille in Hofheim am Taunus von der Polizei an den Straßenrand gewunken worden und sollte sich nun wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr vor dem Richter verantworten. Der Mann zeigte sich überrascht.
Er hätte den Alkohol gar nicht bemerkt! Zur Begründung überraschte er Gericht und Staatsanwaltschaft mit einer denkwürdigen Story. Er sei abends in der Sauna gewesen. Als er danach in sein Auto stieg, war er total unterzuckert und habe erst einmal ein Nickerchen gemacht.
Wegen einer Schnapspraline vor Gericht gelandet
Ein unbekanntes Pärchen habe ihn dann geweckt und gerettet, indem es ihm einen prallen Beutel voll mit Pralinen schenkte und er habe sie alle aufgegessen. Da müsse wohl Schnaps drin gewesen sein, mutmaßte er im Nachhinein. Aber davon will er beim Verzehr wirklich nichts bemerkt haben!
Das Gericht war nicht restlos überzeugt von der Geschichte und beauftragte einen Gutachter. Der stellte fest: Das ist durchaus möglich! Allerdings nur in der Theorie. In der Praxis nämlich müsse man dafür etwa 132 „Mon Cheri“ vertilgen. Das Gericht schüttelte ungläubig den Kopf und verurteilte den Angeklagten antragsgemäß (Az. 907 Cs 515 Js 19563/24).
Mit der Devise „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ befasste sich das Verwaltungsgericht Trier. Dort musste sich ein Polizeihauptmeister dafür verantworten, dass er jahrelang illegale Nebeneinkünfte durch das Schwarzbrennen von Schnaps erzielt hatte und dabei auch noch kräftig die „Branntweinsteuer“ hinterzogen hatte.
Wegen Schwarzbrennerei degradiert
Was macht man mit so einer Schnapsdrossel? Die Polizei soll ja doch eine gewisse Vorbildfunktion für uns Bürger haben! Das Gericht sprach entsprechend auch von einem „Dienstvergehen mit erheblichem disziplinarischen Gewicht“. Andererseits sei der böse Polizist jahrzehntelang ein „guter Cop“ gewesen, deshalb wurde er zur Strafe ausnahmsweise nicht gefeuert, sondern lediglich degradiert (Az. 3 K 400/06.TR).
Schnaps macht streitlustig, stellte das OLG Karlsruhe fest. Gezankt haben sich dort eine Brennerei, die stolz auf ihren „Obstbrand“ aus 100 Prozent Zwetschgen war mit einer anderen Brennerei, die einen billigen „Zwetschgen-Schnaps“ unter die Leute brachte, der in Wahrheit nur zu einem Drittel aus Früchten und im Übrigen aus Getreidefusel bestand. Selbst der nüchternste Verbraucher, argumentierten die „Obstler“, würde den Unterschied an der Flasche nicht bemerken!
Spirituose muss Fuselanteil klar benennen
Dabei sei der Obst-Schnaps verpanscht und habe mit Zwetschgen nur wenig zutun, der Obst-Brand hingegen bestehe ausschließlich aus besten Früchten. Das Gericht gab den Obstbrennern Recht: So zu tun, als sei der Schnaps-Mix ein Obstler, das sei ein klarer Verstoß gegen das „Anspielungsverbot“ nach Europäischen Recht. Eine Spirituose müsse sich zu ihrem Fuselanteil klar bekennen (Az.: 12 U 64/22 KfH).