Aufgeheizte Stimmung vor Prozess: 73-jähriger Amberger soll Unterschriften gefälscht haben

Von Josef Schaller · 27. Februar 2025 um 19:00

Aufgeheizte Stimmung vor dem Gerichtssaal: Das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf hatte sich am Donnerstag mit einem Betrugsfall zu befassen, der schon vor Beginn der Hauptverhandlung im Wartebereich vor dem noch verschlossenen Gerichtssaal die Gemüter erhitzte.

Neben dem Angeklagten und geladenen Zeugen waren zu der öffentlichen Verhandlung auch Zuschauer erschienen, die in anderer Angelegenheit selbst vom Angeklagten geschädigt worden waren oder Angehörige dieser Geschädigten sind und sich nun mit den aktuell Geschädigten solidarisierten. Dabei musste der Angeklagte, der im Wartebereich etwas abseits saß, Vorwürfe und zum Teil auch Beschimpfungen der erbosten Gruppe über sich ergehen lassen.

Antrag verwunderte Gericht

Der 73-jährige Angeklagte soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 2012 und 2018 als selbständiger Handelsvertreter einer Bausparkasse mehrere Sparer betrogen und in diesem Zusammenhang auch Unterschriften der Anleger gefälscht haben. In einem Fall sei dem Angeklagten im Februar 2012 in seinem Schwandorfer Büro von einem Anleger-Ehepaar ein Geldbetrag in Höhe von 30.000 Euro in bar übergeben worden, um das Geld auf zwei Bausparverträge einzuzahlen. Dazu sei es jedoch trotz mehrfacher persönlicher Versicherungen gegenüber den Sparern nicht gekommen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Des Weiteren soll der Angeklagte im November 2018 von seinem Schwandorfer Büro aus einen Antrag auf Teilung und Kündigung eines Teilbetrages an die Bausparkasse eingereicht haben. Die Unterschrift auf dem betreffenden Antrag soll jedoch gefälscht worden sein. 4890 Euro seien demnach auf ein Konto überwiesen worden, auf das der Angeklagte Zugang gehabt haben soll.

In einem weiteren Fall soll der Angeklagte erneut mutmaßlich von seinem Schwandorfer Büro aus einen Antrag auf Kündigung eines Bausparvertrages an die Bausparkasse eingereicht haben. Auch diesmal soll die Unterschrift nicht vom Geschädigten getätigt worden sein. Es soll ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 2426 Euro auf ein Konto überwiesen worden sein, auf das der Angeklagte Zugang gehabt haben soll.

Überrascht waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft, als der Verteidiger des Angeklagten, Dieter Spieß, zu Beginn der Hauptverhandlung ankündigte, sein Mandant werde sich erst nach der Zeugenvernehmung zur Sache äußern. Richterin Kathrin Heitzer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Geständnis nach einer Beweisaufnahme nicht mehr besonders strafmildernd gewertet werden könne.

Verwundert waren die Richterin und Staatsanwalt Johannes Weiß auch nach einem Antrag des Verteidigers auf ein graphologisches Gutachten, das beweisen soll, dass sämtliche Unterschriften auf den eingereichten Anträgen an die Bausparkasse von den Geschädigten selbst stammten. Weiß warf dem Anwalt daraufhin unlauteres Verteidigungsverhalten vor. Immerhin sei die Ladung bereits im November vergangenen Jahres erfolgt. Es sei also genügend Zeit zur Verfügung gestanden, einen derartigen Antrag in die Wege zu leiten.

Zeugin hatte längere Anreise

Der Staatsanwalt bezeichnete den Antrag des Verteidigers als einen „Scheinantrag“. Sollte sich herausstellen, dass die Unterschriften doch gefälscht sind, werde sich das deutlich bei der Strafzumessung widerspiegeln, so der Hinweis der Richterin.

Die Hauptverhandlung wurde schließlich ausgesetzt, ohne dass vorher mit der Beweisaufnahme begonnen worden war. Angereiste Zeugen, auch eine Frau, die extra aus Baden-Württemberg angereist war, mussten unverrichteter Dinge wieder ihre Heimreise antreten. Ein Anschlusstermin steht noch nicht fest.