„Rechtmäßig im Land“: Herrmann korrigiert Angaben zum Tatverdächtigen und nennt Details

Von Passauer Neue Presse · 13. Februar 2025 um 21:23

Nach dem mutmaßlichen Anschlag in München hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vorläufige Erkenntnisse über den Tatverdächtigen mitgeteilt. Wesentliche Inhalte davon kassierte Herrmann am Donnerstagabend wieder ein. Denn der 24 Jahre alte Asylbewerber aus Afghanistan war legal in München – mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Jener Mann war gegen 10.30 Uhr am Münchner Stiglmaierplatz mit einem Auto von hinten in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren. Polizisten feuerten mindestens einen Schuss ab, ehe sie den Tatverdächtigen festnehmen konnten. Mindestens 30 Menschen wurden verletzt, teils lebensgefährlich.

„Aufenthalt war absolut rechtmäßig“

Am Abend wurden dann neue Details zum Tatverdächtigen bekannt. Der junge Afghane hatte nach Worten von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis. „Damit war der Aufenthalt des Täters bis zum heutigen Tage nach gegenwärtigem Erkenntnisstand absolut rechtmäßig“, sagt Herrmann am Abend der Deutschen Presse-Agentur in München. Zugleich berichtete der Minister, dass der Mann – entgegen erster Informationen am Mittag – nicht wegen Ladendiebstählen auffällig geworden war.

Tatverdächtiger war Ladendetektiv, nicht Ladendieb

Nach Worten Herrmanns kam der Afghane Ende 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Sein Asylverfahren wurde demnach im Jahr 2020 endgültig abgeschlossen, mit einem Ablehnungsbescheid und der Aufforderung zur Ausreise. Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis.

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Der junge Mann habe eine Schule besucht und eine Berufsausbildung gemacht. „Er war dann als Ladendetektiv für zwei Sicherheitsfirmen tätig.“ Deshalb habe es zunächst auch ein Missverständnis gegeben, eben weil der Mann in mehreren Ladendiebstahlprozessen aufgetreten sei. „Er war nicht selbst Tatverdächtiger, sondern er war Zeuge“, stellt Herrmann klar.

Söder: Afghane war berufstätig und nicht ausreisepflichtig

Ministerpräsident Markus Söder sagte am Donnerstagabend im ZDF, der Tatverdächtige sei „wohl bislang eher unauffällig“ gewesen. Und: „Er war nicht ausreisepflichtig.“ Des Weiteren seien „bisherige extremistische Hintergründe [...] nicht auf den ersten Blick so leicht erkennbar“, betonte Söder. Deshalb müsse jetzt weiter ermittelt werden, was der Grund für die schlimme und furchtbare Tat sei.