Standortübungsplatz nicht betreten: Es besteht Lebensgefahr

Roding. Um auf mögliche Gefahren beim unerlaubten Betreten des Standortübungsplatzes Roding hinzuweisen, wendet sich der Standortälteste Roding, Oberstleutnant Dr. Tobias Gößl-bauer, wieder an die Bürger der Stadt Roding und der Region:
„Der Standortübungsplatz Roding ist ein militärischer Sicherheitsbereich für den ein generelles Verbot gilt, diesen ohne vorherige Genehmigung, zu betreten oder zu befahren. Durch den vermehrten Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Truppe im Zuge der Fokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung – insbesondere durch Spreng- und Schießbetrieb, Fahrzeugbewegungen, Ausbildung mit Diensthunden, aber auch durch Übungsmunition, Munitionsteile oder Stacheldraht, können erhebliche Gefahren für den Einzelnen bzw. die Einzelne entstehen. Die Rechtslage ist hierbei eindeutig, das unbefugte Betreten des Platzes ist verboten, wie sie den Schildern entnehmen können, die entlang der Grenzen des Standortübungsplatzes im Abstand von etwa 50 Metern und immer in Sichtweite zueinander aufgestellt sind. Zusätzlich werden in den kommenden Wochen mehrere Flaggenmasten im Bereich des Standortübungsplatzes aufgestellt, welche bei roter Beflaggung auf eine besondere Gefährdung hinweisen.
Um einen für alle Beteiligten sicheren Übungsbetrieb zu gewährleisten, sind die Verantwortlichen des Standortübungsplatzes angewiesen streng durchzugreifen. Wer auf dem Standortübungsplatz unbefugt angetroffen wird, wird sofort des Platzes verwiesen. Auch kann es vorkommen, dass die Personen an Polizei oder Feldjäger, die Militärpolizei der Bundeswehr, übergeben werden. Wer ordnungswidrig den Standortübungsplatz betritt, muss zudem mit 50 Euro Geldbuße rechnen. Im Wiederholungsfall drohen bis zu 1000 Euro. Auch kann ein Verfahren wegen Haus- oder Landfriedensbruch eingeleitet werden. Muss wegen eines solchen Vorfalls eine Übung unterbrochen werden, drohen weitere strafrechtliche Konsequenzen.
Mit der Wahrnehmung des Hausrechtes für den Standortübungsplatz Roding sind alle Ordnungsorgane der Bundeswehr beauftragt. Den Anweisungen des Personals ist diesbezüglich unbedingt Folge zu leisten. Diese Regelungen dienen zu Ihrer und unserer aller Sicherheit.“ Bei allen Fragen und Belangen rund um den Standortübungsplatz wenden Sie sich an das Unterstützungspersonal Standortältester Roding: Stabsfeldwebel Alexander Tag, Tel. (0 94 61) 957-20 00.