Zum Mutterschutz nach Fehlgeburten: Wichtiges Signal

Von Marco Schneider · 31. Januar 2025 um 05:00

Es ist das größte Glück, ein gesundes Kind in Händen halten zu dürfen. Um wie viel größer ist der Schicksalsschlag, wenn dieses Kind stirbt, noch bevor es seinen ersten Atemzug auf dieser Erde macht. Mütter, deren Baby noch vor der Geburt gestorben ist, können bald darauf vertrauen, dass ihnen auch gesetzlich das Recht eingeräumt wird, sich mit ihrem Verlust auseinanderzusetzen. Der Gesetzgeber holt nun aus der Tabuzone, was dort nicht hingehört. Auch wenn es viel zu langsam passiert, nimmt die Legislative nun auf, was betroffene Mütter (und Väter) schon spüren dürfen: Sie sind nicht mehr allein mit ihrem Schmerz. Müssen sich nicht mehr anhören, dass man da schon wieder drüber wegkomme. Nein, sie werden intensiv begleitet, können ihrem toten Baby einen Namen geben, es im Standesamtsregister eintragen lassen, bestatten und haben so auch einen Ort zum Trauern.

Nun folgt ein weiterer Schritt: Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche sollen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz haben. Wer sein Baby vor der 24. Schwangerschaftswoche verlor, musste bislang einen Arzt um eine Krankschreibung bitten. Eine Fehlgeburt ist keine Krankheit, sondern ein tiefgreifender Verlust. Nun bekommen Betroffene das Recht, das ihnen zusteht. Es ist ein wichtiges Signal an die Gesellschaft.