Mann in Neumarkt von Zug überrollt: Mordprozess gegen drei Männer beginnt

Ein Mann war Anfang April auf die Gleise nahe des Neumarkter Bahnhofs gelegt und von einem Güterzug erfasst worden. Am Dienstag, 21. Januar, beginnt nun vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dem Schwurgericht, die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen.
Wie Justizsprecherin Tina Haase, Richterin am Oberlandesgericht mitteilt, sollen die Angeklagten laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am 4. April 2024 mit dem später getöteten Mann in einer gemeinsamen Unterkunft aus nichtigem Anlass in Streit geraten sein.
In Verlauf der zunächst verbalen Auseinandersetzung soll der Mann von einem der Angeklagten mehrfach geschlagen und anschließend durch die drei Angeklagten zu den nahe gelegenen Bahngleisen verbracht worden sein, heißt es laut Haase in der Anklage weiter.
Nachdem sie den Mann weiterhin gemeinschaftlich körperlich verletzt hatten, sollen die drei Männer laut Anklage den Mann im bewusstlosen Zustand in Tötungsabsicht auf die Gleise gelegt haben, wo er kurze Zeit später von einem Güterzug erfasst und getötet wurde.
Aufwändige Beweisaufnahme zu erwarten
Es zeichnet sich eine aufwändige Beweisaufnahme ab. Unklar ist bisher noch, ob sich die drei Angeklagten zum Tatverwurf äußern. Im Ermittlungsverfahren hatten zwei der Männer geschwiegen, einer hatte die Tat bestritten. Alle drei sitzen seit ihrer Festnahme weniger Stunden nach der Tat in U Haft.
Die Staatsanwaltschaft gab sich zuletzt dennoch zuversichtlich, dass man den Männern die Tat beweisen könne. Von verschiedenen Seiten ist zu hören, dass es für das Geschehen am Gleis mehrere unabhängige Zeugen geben soll.
Prozess mit Unsicherheiten mit einigen Unsicherheiten
Dennoch dürfte der Prozess mit einigen Unsicherheiten behaftet sein. So wird insbesondere dem Gutachten der Rechtsmedizin eine entscheidende Rolle zukommen. Die Frage ist: In welchem Zustand befand sich der Getötete, als er auf die Gleise gelegt wurde?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann bewusstlos war und sich deshalb nicht vor dem Zug retten konnte. Dann könnte auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sein. Nicht jedoch, wenn der Mann bereits vorher tot war. Angeklagt ist bisher nur das Mordmerkmal der sonstigen niederen Beweggründe.
Angeklagte unter Alkoholeinfluss?
Auch könnte der Zustand der drei Angeklagten selbst zum Zeitpunkt der Tat eine Rolle spielen. Nach der Tat war bekannt geworden, dass sie zum Teil stark unter Alkoholeinfluss gestanden hatten. Das könnte Folgen für die Schuldfähigkeit haben.
Das Schwurgericht hat für den Strafprozess noch 18 Fortsetzungstermine bis April 2025 bestimmt.