Pyrbaum will Potenziale nutzen

Pyrbaum. Die kommunale Wärmeplanung im Markt Pyrbaum startet. Der Marktrat hat die Bayernwerk Netz GmbH mit der Erstellung eines Konzepts beauftragt. Bürgermeister Michael Langner erläuterte, dass darin aufgezeigt werden soll, wie der Wärmebedarf in der Gemeinde durch erneuerbare Energien gedeckt werden könne, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
„Man weiß nie, welche Potenziale noch im Verborgenen liegen. So haben wir eine gute Möglichkeit, uns intensiv mit der Entwicklung der Wärmeversorgung in unserem Markt auseinanderzusetzen,“ sagte Langner. Der Gesetzgeber fordert, dass Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern bis 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen müssen.
Projektleiter Tobias Eckardt vom Bayernwerk Netz betonte: „Niemand muss jetzt seine Heizung rausreißen.“ Vielmehr liefere die KWP einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen und setze Prioritäten für die Zukunft. Herausgefunden werden soll, welche Wärmequelle in welchem Teil des Gemeindegebiets Sinn macht. Was umgesetzt werde, entscheide letztlich die Marktgemeinde.
Zunächst würden Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbraucher, Erzeuger und Energiequellen erfasst. Nils Schild und Adrian Hausner von INEV informierten, dass mit Unterstützung der Verwaltung zeitnah mit der Datenerhebung begonnen werde. „Wir werden mit allen relevanten Akteuren vor Ort Kontakt aufnehmen“, sagte Eckardt.
Kommunalbetreuer Stephan Leibl von der Bayernwerk Netz GmbH betonte, dass eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung sei. Die Gemeinde plane daher eine Bürgerinformationsveranstaltung im kommenden Jahr.
Die KWP soll letztlich eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit liefern. „Nach Abschluss der KWP wäre das dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Eckardt. Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Gemeinden in der Größenordnung von Pyrbaum, dass neue Gas- oder Ölheizungen für den Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten gilt die 65-Prozent-Regel sofort.