Strafe für Ladendiebstahl im Landkauf24 im Bodenwöhr: 20-Jähriger muss in Freizeitarrest

Von Cornelia Lorenz · 17. Dezember 2024 um 19:00

Das Stichwort Selbstbedienung hat ein junger Mann aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf wörtlich genommen: Im Frühjahr 2024 ließ der damals 19-Jährige im Landkauf24 in Bodenwöhr Getränke und Süßigkeiten mitgehen, ohne zu zahlen. Nun muss er ein Wochenende Freizeitarrest absolvieren.

Der Fall wurde am Dienstagvormittag am Amtsgericht Schwandorf verhandelt. Die Staatsanwaltschaft legte dem mittlerweile 20-Jährigen drei Fälle von Diebstahl zur Last: Konkret soll er zwischen dem 23. Februar und dem 9. April 2024 Energydrinks, Limonade und Süßigkeiten geklaut haben – in Summe im Wert von rund 38 Euro.

Weil der Innenraum des kleinen Lebensmittelmarkts in Bodenwöhr videoüberwacht wurde, kam die Polizei dem Angeklagten auf die Schliche. Er bestritt die Vorwürfe auch nicht, sondern legte gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab. Es sei dumm von ihm gewesen, sagte er.

Angeklagter war hungrig

Richterin Michaela Frauendorfer versuchte herauszufinden, warum er die Lebensmittel gestohlen habe. „Hatten Sie Hunger und Durst – oder wollten Sie sich etwas gönnen?“, fragte sie. Von vollwertiger Ernährung könne man bei den geklauten Dingen ja nicht sprechen. Der Angeklagte erklärte daraufhin, im Augenblick der Diebstähle hungrig gewesen zu sein. Er habe damals keinen Zugriff auf sein Ausbildungsgehalt gehabt, weil seine Pflegemutter ihm das Konto gesperrt habe, sagte er.

Aus dem Jugendgerichtshilfebericht ging hervor, dass der Angeklagte einen „problembelasteten, unsteten Lebensweg“ hinter sich habe, erklärte die Richterin. Mittlerweile wohnt der junge Mann aufgrund von Konflikten mit seiner Pflegemutter in einer Obdachlosenunterkunft im südöstlichen Landkreis. Er werde aber im neuen Jahr eine neue Ausbildung beginnen, sagte er.

Staatsanwalt fordert 50 Arbeitsstunden

Staatsanwalt Gregor Lesniczak wertete das Geständnis des jungen Mannes positiv, ebenso wie den „relativ geringen Beutewert“. In diesem Fall sei außerdem die Anwendung von Jugendstrafrecht geboten. Allerdings müsse man auch bedenken, dass es sich nicht nur um einen, sondern um drei Fälle von Diebstahl handle. Darüber hinaus sei der 19-Jährige früher bereits durch einen Fall von Sachbeschädigung aufgefallen. Lesniczak plädierte deshalb beim Strafmaß dafür, dass der Angeklagte 50 Arbeitsstunden leisten solle.

Die Richterin sah die Sache am Ende ein wenig anders. Das Ableisten von Arbeitsstunden könne für den Angeklagten zum Problem werden, wenn er seine neue Ausbildung beginne, sagte sie. Deshalb erlegte sie ihm stattdessen ein Wochenende Freizeitarrest in der Jugendarrestanstalt Nürnberg auf. Allerdings ermahnte sie den jungen Mann auch eindringlich. „Drei Diebstähle hintereinander im Monatsabstand gefallen mir nicht“, sagte sie und erinnerte ihn an seinen Schulabschluss. „Sie sind ein schlauer Kerl“, sagte sie. Er solle seine Chance nutzen.