Was Leute auf Instagram so machen – Das beschäftigt bisweilen auch Gerichte

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta berichtet über ungewöhnliche Fälle vor Gericht. Diesmal geht es um justiziable Auswüchse auf Instagram.
Über die Smartphone-Bildschirme vieler junger Menschen flackern ununterbrochen bunte Bilder und kleine Videos. Als Quelle dieser Bespaßung existieren bisweilen höchst bizarre soziale Netzwerke. Wenn sie jetzt an „Facebook“ denken, dann gehören sie vermutlich – so wie auch ich – eher zu den „Oldies“ in der digitalen Medienlandschaft. Die Jugend ist lieber auf „TikTok“ unterwegs – was nicht ganz unberechtigten Bedenken begegnet, da hier recht unheilvolle Algorithmen am Werk zu sein scheinen. Auch der chinesische Schatten dieser digitalen Segnung wirft kritische Fragen auf.
Instagram als Geldquelle
2022 war noch „Instagram“ die Nummer eins unter jungen Nutzern. Offenbar hatten die Facebook-Leute aus Kalifornien einen verdammt guten Riecher für den Dollar der Zukunft, als sie die Instagram Fotokiste im Jahr 2012 für die unglaubliche Summe von einer Milliarde kauften. Und was passiert so auf Instagram? Leute fotografieren sich selbst – mit exotischem Essen, teuren Klamotten, in noblen Hotels, auf supermodernen Fahrrädern und in tausend anderen mehr oder minder privaten Situationen. Andere sehen sich das zehntausendfach an und wollen genauso leben.
Unterwasserbilder, die Schleichwerbung waren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Instagram-Seite studiert, auf der jemand schillernde Aquariumlandschaften fotografiert hatte, samt Ausstattung und hochpreisiger Wasserbepflanzung. Man konnte auch gleich draufklicken und die Sachen kaufen. Moment mal, stellten die Richter fest – das ist doch einfach nur schnöde Schleichwerbung, die sich als Hobby tarnt? Wahrscheinlich wird er dafür von den Aquarium-Herstellern auch noch bezahlt? Ein klarer Fall des § 5 a UWG, der verbietet, dass im kommerziellen Wettbewerb der Verbraucher über wichtige Informationen getäuscht wird. Seit diesem Urteil weiß jeder „Influencer“ auf Instagram, dass man Werbung ausdrücklich auch als solche kennzeichnen muss (Az. 6 W 35/19).
Frauenhass verhindert Polizeikarriere
Was machen Leute noch so auf Instagram? Autos fotografieren natürlich, Katzen und Pornokram. Und da ist dann Hass auf Frauen neuerdings auch nicht mehr weit entfernt. Richtig unangenehm war ein Fall aus NRW, in dem ein Kommissaranwärter der Polizei sich selbst mit gestrecktem Mittelfinger ablichtete, darunter die Textzeile: „Ich zeig euch Huren eure Grenzen ...“ – und dann kam was noch Ekelhafteres, das ich hier nicht zitieren will. Ob der Möchtegernpolizist dafür viele „Likes“ von Gleichgesinnten bekam, will ich gar nicht wissen. Ein „Like“ bekommt die Polizei in NRW von mir dafür, dass sie dem Mann wegen „mangelnder Eignung“ die polizeilichen Dienstgeschäfte sofort untersagte. Das wurde auch vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen „geliket“ und bestätigt (Az. 6 B 1346/21).
Ein Fantasieaccount mit Nacktfotos
Leider kriegt man solche Schmutzfinken nicht immer ganz so leicht. Vor dem OLG Schleswig-Holstein hatte eine Frau „Instagram“ verklagt, weil dort jemand ein Foto von ihr unter einem Fantasieaccount veröffentlicht hatte, auf dem sie fast nackt zu sehen war, verbunden mit dem Hinweis, sie sei praktisch für jeden zu haben. Leider wurde sie auch von Leuten erkannt. Sie wollte den Urheber zur Rechenschaft ziehen – aber wie sollte sie den „Spaßvogel“ kriegen? Ganz einfach: Das Gericht verurteilte Instagram zur Herausgabe des Namens, der E-Mail-Adresse und der Telefonnummer des Täters. (Az. 9 Wx 23/21). Dass sie danach einen Instagram-Account mit dem Titel „Rache ist süß“ eröffnet hat, ist eine reine Fantasievorstellung von mir.
