Funktioniert die Einbindung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt wirklich?

Inklusion, also gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft, erfordert Umgestaltung. Denn laut der Definition für Barrierefreiheit soll es für jeden Menschen möglich sein, ohne fremde Hilfen in seinem Umfeld zurecht zu kommen. Das stellt gerade bei der Arbeitssuche eine Herausforderung dar.
Menschen mit Behinderung sollen ihren Arbeitsplatz frei wählen und ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten können. Zumindest sieht das, der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Aber funktioniert die Einbindung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirklich?
Die Werkstätte Sankt Johannes in Burgweinting zum Beispiel ist eine Einrichtung für Menschen mit körperlicher Behinderung. Dort werden Beschäftigte bei Rehabilitation und Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt unterstützt. Einrichtungsleiter Holger Lauer stellt klar, dass Werkstätten keine Sackgassen seien, die Menschen ausbeuten und mit Bastelangeboten vertrösten würden. Personen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt negative Erfahrungen gemacht haben, könnten ihr Selbstbewusstsein in einem geschützten Raum wieder aufbauen und sich trotzdem beruflich weiterbilden.
In zwei Jahren durchliefen Beschäftigte eine Berufsausbildung. Dabei erlernten die Auszubildenden wirtschaftlich verwertbare Arbeitsweisen, die an die jeweiligen körperlichen Voraussetzungen angepasst seien. Lauer bestätigt: „Es ist tatsächlich reelle Arbeit, die auch wirtschaftlichen Nutzen hat.“ Er fügt an: „Wir verstehen uns als Teil eines inklusiven Arbeitsmarkts.“
Am Ende der Ausbildung kann ein externes Praktikum gemacht werden, um mögliche Arbeitgeber kennenzulernen. Oft scheitere dies aber an der Bürokratie, bedauert Lauer.
Fuß fassen am Arbeitsmarkt
Natalie Bergmann, Mitglied der EDV-Gruppe der Werkstätte, hat es geschafft ein Praktikum beim Hauptzollamt zu machen. Da sie im Rollstuhl sitzt, mussten einige Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Beispielsweise musste das Hauptzollamt abklären, wie man Rollstuhlfahrer im Fall eines Feuer retten kann. Seit November 2023 arbeitet Bergmann nun fest an einem Außenarbeitsplatz des Hauptzollamts. Sie findet: „Anhand meines persönlichen Werdegangs sieht man, dass die WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen) ein gutes Sprungbrett für einen eventuellen Arbeitsplatz sind.“ Sie erzählt, dass sie zuerst selbst versucht habe, eine Stelle als gelernte Bürokraft zu finden. Die Werkstätte war für sie der letzte Ausweg, als der Sucherfolg ausblieb.
Auch Johannes Gutekunst, Mitglied der EDV-Gruppe der Werkstätte, wollte zunächst ein Praktikum beim Hauptzollamt machen, entschied sich dann allerdings dagegen. „Die Unterstützung, die wir hier haben, ist schwierig am Arbeitsplatz umzusetzen. Hier hast du alles. Da musst du dir keine Gedanken wegen Barrierefreiheit machen.“ Trotzdem würde er grundsätzlich gerne mal ein Praktikum machen, wenn sich die richtige Gelegenheit bietet.
Anders ist das bei Monika Staudacher, die in der Montageabteilung der Werkstätte arbeitet. Sie war bereits 25 Jahre als Krankenschwester tätig, als sie eine Hirnblutung erlitt. Seitdem ist sie linksseitig gelähmt. Zuerst unternahm sie einen Rückeingliederungsversuch in ihren Beruf. Unter Tränen erzählt Staudacher, dass ein Vorgesetzter ihr dabei sagte, dass sie lieber zurück zu ihresgleichen gehen solle. „Ich war wirklich so enttäuscht, weil ich wirklich alles gegeben hätte, dass ich wieder dort anfangen kann“, bedauert Staudacher. Mittlerweile würde sie aus der Werkstätte aber nicht mehr weggehen wollen, da es ihr hier am besten gehe.
Der Werkstättenbeschäftigte Daniel Hanseder schließt sich ihr an. Am allgemeinen Arbeitsmarkt fehle es an der nötigen Pflege, die er und viele andere brauchen würden. Im Gegensatz zur Werkstätte werde dort seine individuelle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.
Die Fünf-Prozent-Regel
Laut Lauer arbeiteten viele Behinderte in Werkstätten, weil sie woanders oft keine Chance hätten. Jedoch stehe die Bezahlung dort immer wieder in der Kritik. Das monatliche Entgelt sei so gering, dass es nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. 2023 seien die Beschäftigten der Werkstätte auf ein Entgelt von 437 Euro pro Monat gekommen, das über dem bundesweiten Durchschnitt von etwa 224 Euro liege. Zusätzlich könnten die Leute aus unterschiedlichen Töpfen andere Gelder etwa für Wohnen und Freizeit beantragen; das sei aufgrund der verschiedenen Anlaufstellen aber recht mühsam.
Um die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben zu steigern, wurde 2009 die Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten eingeführt. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind dazu verpflichtet, fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 oder mehr einzustellen. Ab diesem Grad gilt man als schwerbehindert. Pro unbesetztem Arbeitsplatz fällt eine Ausgleichsabgabe zwischen 140 bis 720 Euro pro Monat an, die Projekten für Schwerbehinderte zugute kommt. Wer die Pflicht erfüllt, erhält Zuschüsse oder Darlehen, mit denen Arbeitgeber ein behindertengerechtes Umfeld schaffen sollen. Ziel der Ausgleichsabgaben ist, die Langzeitarbeitslosigkeit von Schwerbehinderten zu senken.
Das Hautzollamt könne die Quote vor Ort problemlos einhalten, sagt Pressesprecherin Nadine Striegel. Es gebe Schulungen, eine Sensibilisierung der Mitarbeiter sowie individuelle Anpassungen, um die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern.
Laut statista.de besetzen deutschlandweit 39 Prozent der Arbeitgeber alle Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Die Inklusion am Arbeitsplatz sei auch keine einfache Sache, sagt Lauer. Jeder Behinderte sei auf seine ganz eigene Art und Weise eingeschränkt – und darauf müssten die Betriebe individuell reagieren.