Nordgautag 2026 in Roding wirft Schatten voraus

Von Mittelbayerische Zeitung · 7. November 2024 um 21:30

Roding. Die vielfältige Tagesordnung für die Vereinsbesprechung weckte das Interesse bei den Vereinsverantwortlichen, und so folgen über 100 Vertreter am Mittwochabend der Einladung der Stadt Roding in die Stadthalle. Bürgermeisterin Alexandra Riedl freute sich über den regen Zuspruch.

Sie stellte mit Erich Tahedl, Vizepräsident des Oberpfälzer Kulturbundes, Dr. Martin Dahlmeier, Schatzmeister OKB, Lisa Kukla, Geschäftsführerin OKB (per Videoschalte teilnehmend, jedoch funktionierte die Tonverbindung nicht), Rechtsanwalt Rainer Schwarzfischer und Reinhard Kerscher von der Bayernversicherung sowie Eventmanager Sebastian Gabler und Katharina Benner von der Stadtverwaltung die Referenten vor. Ein Gruß ging auch an den aus München angereisten Dieter Ganzenmüller, Vorsitzender der AG Oberpfälzer Heimatvereine.

Riedl dankte den anwesenden Vereinsvertretern für deren ehrenamtliches Engagement, „was ja nicht selbstverständlich ist“, bei der Organisation von Feiern und Festen sowie der Koordination des Spielbetriebes.

Feststehende Termine 2025

Sebastian Gabler gab im Schnelldurchlauf über die bereits feststehenden Veranstaltungen wie Volksfest (28. Juni bis 6. Juli 2025) mit dem Festzug am Sonntag um 15 Uhr. Das Bürgerfest ist auf den 2. August und das Weihnachtsdorf auf 5. bis 7. Dezember terminiert.

Die Festlichkeiten beim Nordgautag finden vom 16. bis 19. Juli 2026 statt und werden mit der WM und den übrigen Großveranstaltungen nicht kollidieren. Die Terminabstimmungen für die Nutzung der Flussbühne seien im Laufen, so der Eventmanager, der darum bat, die Termine zu melden, um Überschneidungen so weit wie möglich zu vermeiden.

Einen Einblick, wie die Vereine von den freiwilligen Leistungen der Stadt profitieren können, gab Katharina Benner. Bei den Jugendförderrichtlinien seien Zuschüsse für ein- und mehrtägige Veranstaltungen von bis zu vier Euro pro Tag und Teilnehmer möglich und bei Anschaffungen eine Bezuschussung von 30 Prozent möglich.

Bei den Sportförderrichtlinien würden Zuschüsse nach Sparten und Mitgliederzahlen sowie beim Kauf von Sportgeräten und für die Pflege von Sportplätzen gewährt. Die Förderrichtlinien würden in den nächsten Tagen auf der Homepage der Stadt eingestellt.

Den Oberpfälzer Kulturbund (OKB), der in Kooperation mit der jeweiligen Bewerberstadt für die Ausrichtung des Nordgautages der Oberpfalz zuständig ist, stellte deren Schatzmeister Dr. Dahlmeier vor. Dem gemeinnützigen Dachverband für kulturelle Vereine und Verbände sei es ein Anliegen, die Kultur auf breiter Basis weiterzugeben, erklärte der Redner. Das kulturelle Erbe der Oberpfalz solle bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Roding könne als Nordgau-stadt die regionale Kunst und Kultur in verschiedenen Ausdrucksformen vorstellen, erläuterte Dahlmeier. Die zum Nordgautag erscheinende Festschrift ist das „Heimatbuch der Oberpfalz“, erklärte er. Den am Sonntagnachmittag stattfindenden Nordgau-Festzug bezeichnete Dahlmeier als den „vielfältigsten Festzug in Ostbayern“. Mit den zahlreichen Locations animierte Gabler Vereine, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Musik- und Gesangsgruppen und Kulturschaffenden, sich mit ihren Ideen einzubringen.

Nach diesem Ausblick informierten Rechtsanwalt Rainer Schwarzfischer und Reinhard Kerscher vom gleichnamigen Versicherungsbüro über Haftungsrecht und Versicherungen.

Schwarzfischers Ausführungen war zu entnehmen, dass „nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird“, aber dennoch sei vernünftiges und verantwortungsvolles Arbeiten und Handeln von Vereinsvertretern Voraussetzung. „Unterschieden wird zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen“, erläuterte der Rechtsanwalt, wobei nach § 54 BGB die meisten gesetzlichen Regelungen für beide Varianten anwendbar seien. Beim eingetragenen Verein haftet nur der Verein, hingegen beim nichteingetragenen auch der Vorstand persönlich.

Schwarzfischer ging auf die Haftung im außen- und Innenverhältnis und gesamtschuldnerische Haftung ein. „Der Verein haftet nur neben der handelnden Person für Handlungen, die das Organ in seiner amtlichen Eigenschaft und somit in seinen Aufgabenkreis für den Verein vorgenommen hat. Der Verein haftet auch für alle Mitglieder, die in seinem Auftrag tätig sind.“

Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ habe die persönliche Haftung von Vorständen und Mitgliedern begrenzt. Wer und was bei der Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert ist, erläuterte Kerscher. Mitversicherte Risiken aus dem satzungsmäßigen oder Vereinszweck ergebene Veranstaltungen seien Mitgliederversammlungen, interne oder offene Wettbewerbe, interne Festlichkeiten, wie Sommernachtsfest (nur für Mitglieder) sowie die Besuche fremder Vereinsfeste und die Teilnahme an Umzügen.

Wer und was versichert ist

Der versicherte Personenkreis setze sich aus den Mitgliedern und allen ehrenamtlich und nebenamtlich tätigen Personen des Vereins zusammen, so der Versicherungsexperte. Die Haftpflichtversicherung decke zudem Haus- und Grundbesitz sowie die Vereinsgaststätte ab, soweit sie in eigener Regie bewirtschaftet wird. Für Veranstaltungen im Freien oder Zelt sowie Umzüge (Teilnehmerzahlen und Flächenangaben seien an das Landratsamt zu melden), und für die Teilnahme am Christkindlmarkt sei die Veranstaltungshaftpflicht relevant.

„Nicht versichert sind zulassungspflichtige Kfz (Oldtimer am Umzug) sowie Pferde und Kutschen“, betonte Kerscher, wobei eine Zusatzversicherung möglich sei. Er zählte noch einige Schadensbeispiele auf und bemerkte, dass es eine Haftpflicht für Mai- und Kirtabäume gebe. „Im speziellen Fall der Feuerwehren (Träger die Stadt) bestehe ein Rahmenvertrag über die kommunale Haftpflichtversicherung des Landkreises“, erklärte der Referent, „die ähnliche Risiken abdeckt.“ Eine Ausnahme seien Schäden durch Dritte an Dritte. Bei der Sachversicherung seienalle Gebäude gegen Feuer, Sturm, Hagel, Elementar und Leitungswasser und bei Inhaltsversicherung eigene oder überlassene Sachen (Einrichtung) versichert. Bei der Unfallversicherung sei zu beachten, dass „alle aktiven passiven Mitglieder gemeldet werden“, so der Versicherungskaufmann. Die Bürgermeisterin dankte den Referenten, die noch zu Einzelgesprächen zur Verfügung standen, mit „etwas Süßem“ aus Roding.