Bald keine Anzeige mehr für Schwarzfahrer? Verkehrsbetriebe und Amtsgericht Neumarkt üben Kritik

Wer beim Schwarzfahren in Bus oder Bahn erwischt wird, kassiert eine Anzeige. Doch das könnte sich bald ändern. Das Justizministerium arbeitet gerade daran, das Erschleichen von Beförderungsleistungen zu entkriminalisieren. Die Kritik an der Idee ist aber deutlich – auch im Landkreis Neumarkt. Und für Schwarzfahrer selbst könnte die Erleichterung sogar nach hinten losgehen.
Schwarzfahren ist ein Massenphänomen. Anders als in Großstädten befinden sich die Tatorte abseits von U- und Straßenbahnen in erster Linie in Zügen. Statt einer Straftat soll das Erschleichen von Beförderungsleistungen, also das Fahren ohne Fahrschein, nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Zahlen müssten Ticketsünder trotzdem – keine Strafe, sondern ein Bußgeld, ähnlich wie beim Falschparken.
VGN und agilis üben Kritik an Gesetzesvorhaben
Die Verkehrsbetriebe der Region sind von dem Vorhaben nicht begeistert. Sie sehen in den Plänen ein völlig falsches Signal. Aus Sicht des VGN ist es auch weiterhin nötig, Strafanzeigen stellen zu können, erklärt der Verkehrsverbund auf Nachfrage: „Es gibt Menschen, die aus Prinzip ohne Fahrschein fahren und dies immer wieder tun. Das stellt ein Problem für die Verkehrsunternehmen dar und ist auch für alle zahlenden Kundinnen und Kunden eine Ungerechtigkeit. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit käme für notorische Schwarzfahrer einem Freifahrtschein gleich.“
Die aktuelle Einstufung als Straftat habe auch ganz praktische Konsequenzen für die Kontrollen in den Busen und Bahnen. Nur dadurch habe das Kontrollpersonal die Möglichkeit, beim Fahren ohne Fahrschein die Person kurzfristig festzunehmen, um die Personalien festzustellen. „Wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit, könnte die Person einfach aussteigen“, erklärt der VGN weiter.
Kein Effekt durch Deutschlandticket erkennbar
Beim Bahnunternehmen Agilis hat man es täglich mit Schwarzfahrern zu tun, im gesamten Netz Mitte, zu dem auch die Strecke Neumarkt–Regensburg gehört, waren es vergangenes Jahr knapp 3000. Ein Effekt durch das Deutschlandticket sei bisher nicht erkennbar, sagt Agilis-Sprecher Thomas Tomaschek. Er erklärt aber, dass nicht jeder gleich eine Anzeige kassiere, der im Zug ohne Fahrkarte erwischt wird und ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. „Anzeige erstatten wir bei Mehrfachschuldnern, bei denen erkennbar ist, dass sie mehrfach regelmäßig ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind“, erklärt der Agilis-Sprecher. Auch wenn Tickets manipuliert wurden oder ein personenbezogenes Ticket einer anderen Person vorgezeigt wird, werde die Polizei eingeschaltet.
Sanktionierung Frage der Fairness gegenüber ehrlichen Kunden
Agilis sei auf die Einnahmen aus den Fahrscheinen angewiesen. Überdies bedürfe es „mit Blick auf all die Fahrgäste, die ehrlich sind und für ihre Beförderung bezahlen, einer starken Sanktionierung des Schwarzfahrens, das nicht zu einem Kavaliersdelikt werden darf“, so Tomaschek weiter. Deswegen bräuchten die Verkehrsunternehmen einen schnellen und effektiven Sanktionsmechanismus, um Forderungen gegen Schwarzfahrer durchzusetzen.
Dass Gerichte zur Inkassostelle der Verkehrsbetriebe degradiert wurden, ist ein Kritikpunkt der bisherigen Praxis. Die Intention für die Herabstufung der Beförderungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit begründete der zurückgetretene Justizminister Marco Buschmann (FDP) unter anderem damit, dass die Gerichte von solchen Verfahren entlastet werden sollen.
Keine Entlastung der Amtsgerichte in Sicht
Allzu große Hoffnung, dass dieser Effekt wirklich eintritt, macht sich der Direktor des Neumarkter Amtsgerichts, Leonard Spies, allerdings nicht: „Eine spürbare Entlastung des Amtsgerichts wäre mit der Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit mit Sicherheit nicht verbunden.“ Sehr viele Fälle von Leistungserschleichung habe man in Neumarkt ohnehin nicht zu bearbeiten, es sei „eher ein Phänomen im Großstadtmilieu“.
Trotzdem könnte es sein, dass weiterhin solche Verfahren am Neumarkter Amtsgericht landen. Zwar sind für das Eintreiben von Bußgeldern die Kommunen zuständig, an denen dann die Arbeit hängen bleibt, die aktuell noch Gerichte erledigen. Erhebt ein Betroffener Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, landet die Sache letztlich doch vor Gericht, erklärt Spies. Dass ein Schwarzfahrer statt einer Geldstrafe eine Haftstrafe bekomme, dürfte die „absolute Ausnahme“ sein, betont Spies: „Ein Haftantritt wird – wenn überhaupt – eher bei dem Widerruf einer Bewährungsstrafe zu erwarten sein.“
Wer nicht zahlen kann, muss trotzdem in den Knast
Und noch eine negative Folge hätte die geplante, eigentlich mildere Bestrafung des Delikts für die Betroffenen: Wer bisher mehrfach erwischt wurde und Geldstrafen nicht bezahlen kann oder will, muss irgendwann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Ist diese verbüßt, ist die Geldstrafe vom Tisch. Im Bußgeldverfahren ist das anders. Zahlt jemand nicht, steht am Ende die Erzwingungshaft. Trotz Freiheitsentzug muss der Betroffene danach noch die volle Summe zahlen.
Was sich im Strafrecht noch alles ändern soll
Das ist geplant: Das Bundesjustizministerium arbeitet seit Längerem an der Modernisierung des Strafrechts. Dabei handelt es sich um einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Ziel ist es, für eine schnelle Entlastung der Justiz zu sorgen und historisch überholte Straftatbestände zu überarbeiten oder zu streichen, zum Beispiel Scheckkartenbetrug, weil es Scheckkarten schon lange nicht mehr gibt, die Ausübung der verbotenen Prostitution, die nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll, oder die Verletzung amtlicher Bekanntmachungen, die es unter Strafe stellt, wenn man amtliche Bekanntmachungen vom schwarzen Brett einer Behörde abreißt.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: 2433 Kleinunfälle gab es 2023 im Landkreis Neumarkt. Viele davon sind kleine Blechschäden, Parkrempler, Spiegelstreifer. Wer an der Unfallstelle nicht lange genug wartet, riskiert ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Eine solche Wartezeit samt der Straftat soll künftig wegfallen. Stattdessen soll eine Meldestelle entstehen, bei dem der Verursacher seine Daten digital angeben und der Geschädigte sie abrufen kann. Verfahren wegen solcher Unfallfluchten gehören auch am Neumarkter Amtsgericht zum Tagesgeschäft. 462 Anzeigen haben die Polizeidienststellen im Landkreis Neumarkt 2023 aufgenommen. Auch leicht verspätet gemeldete Unfälle ohne Verletzte sollen milder geahndet werden können.