Bayern soll für Flüchtlinge ungemütlicher werden: Kabinett will Prinzip „Brot, Bett und Seife“

Was bisher nur Ankündigungen waren, wurde am Dienstag im Kabinett offiziell auf den Weg gebracht: Bayern soll für Flüchtlinge ungemütlicher werden – bei Pflichtverletzungen soll das Prinzip „Brot, Bett und Seife“ gelten.
Bei der Klausurtagung der CSU in Kloster Banz im September und zuvor während einer Regierungserklärung im Landtag im Juni hat es Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder bereits angedeutet: Bayern soll für Flüchtlinge ungemütlicher werden – dafür aber dürfen auf dem Arbeitsmarkt dringend gesuchte Fachkräfte damit rechnen, dass notwendige Formalitäten künftig einfacher und schneller vonstatten gehen.
So fordert die Staatsregierung die Bezirksregierungen und die Kreisverwaltungsbehörden auf, die Kosten der Asylunterkünfte zu überprüfen – und wo immer möglich Auslastungen von Unterkünften durch Umverlegungen von Asylbewerbern zu steigern. Im Klartext: Besonders teure Unterbringungen sollen, wo immer möglich, beendet werden, zentrale Unterbringung geht künftig vor dezentraler Unterbringung, so Söder und Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag.
Um Asylgerichtsverfahren schneller zu machen, werden am Verwaltungsgericht München zwei zusätzliche Spruchkammern mit insgesamt zwölf neuen Richtern eingerichtet.
„Runter von der Straße“ ist Söders Motto beim Thema Arbeit
„Runter von der Straße“ lautet zudem Söders Motto, wenn es um Flüchtlinge und das Thema Arbeit geht: Bayern baue jetzt die Möglichkeiten von gemeinnütziger Arbeit für Flüchtlinge massiv aus. Bisher gebe es auf Ebene der weiß-blauen Kommunen lediglich 4000 solcher Arbeitsplätze – weshalb Söder mit den Kommunen reden will, die Zahl zu erhöhen. Zusätzlich schaffe der Freistaat in der Staatsverwaltung 5000 gemeinnützige Arbeitsplätze, etwa in den Ankerzentren selbst, in Museen, Gärten und Kantinen. Söder wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Asylsuchende bereits seit Jahren Gesetz ist.
Was reguläre Arbeitsverhältnisse für Asylsuchende etwa in Ankerzentren angeht, gebe es hingegen bundesrechtlich ein sechsmonatiges Arbeitsverbot, so Söder. Bayern will nun per Bundesratsinitiative erreichen, „dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb eines laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart“, wie es in einem Papier der Staatskanzlei heißt. „Gleichzeitig erteilen wir großzügig und umfassendst Sondergenehmigungen, sodass bereits ab dem vierten Monat Arbeitsverhältnisse eingegangen werden können“, sagte Söder.
Richtig eng, so will es Bayern mit einer weiteren Bundesratsinitiative erreichen, soll es bei Leistungen für abgelehnte Asylbewerber werden: Nur noch ein Existenzminimum für diejenigen, die ausreisepflichtig und ohne Duldung sind – also 300 statt 500 Euro. Und wer im Verfahren eine Pflichtverletzung begehe, für den solle es nur noch ein „absolutes Minimum“, also „Brot, Bett und Seife“ geben, so Söder.
Der „Wildwuchs an Kosten“ rund um die Asylthematik müsse beendet werden, es müsse über Standards und Kosten geredet werden. Deutschland lebe da über seinen Verhältnissen und könne sich manches nicht mehr leisten, sagte der bayerische Regierungschef.
Verfahrensdauer um mindestens ein Drittel verkürzen
Umgekehrt soll dem in Bayern weiter herrschenden Fachkräftemangel abgeholfen werden, indem die Verfahrensdauer durch zentrale Anerkennungsstellen um mindestens ein Drittel verkürzt werden, kündigte Söder an. Die „Fast-Lane“, die man bereits bei den Pflegekräften habe, habe sich bewährt. Von nun an gebe es eine Anerkennungsstelle für jeden Beruf, zentral gesteuert von der „Zentralen Stelle für Einwanderung von Fachkräften“ bei der Regierung von Mittelfranken. Die zuständige Arbeitsministerin, Ulrike Scharf (CSU), kündigte an, dass überdies die Zentralisierung von Anerkennungsverfahren und die Zentralisierung von Einreiseverfahren besser verzahnt würden, „um schneller und effizienter zu werden“.