Wenn keiner erbt, erbt der Staat: Wie Bayern zu Immobilien in Norddeutschland kommt

Von Till Frieling · 3. November 2024 um 15:06

Wenn es was zu erben gibt, sich aber kein Erbe findet, ist der Staat am Zug. Immobilien, Schmuck, Gemälde oder auch Schulden gehen so als Nachlass an das Land Bayern. Etwa 2500 Erbschaften fielen dem Freistaat im vergangenen Jahr zu.

Bayern erbt immer öfter

Die Anzahl der Nachlassfälle, in denen das Land Bayern eine Erbschaft zufiel, ist in den vergangenen vier Jahren gestiegen. 2020 waren es etwa 2200 Erbschaften, schreibt das Landesamt für Finanzen auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. In den beiden darauffolgenden Jahren erbte Bayern jeweils rund 2400 Mal. Vergangenes Jahr waren es mit rund 2500 Erbschaften noch einmal mehr.

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Mit seinen Erbschaften verdient Bayern durchaus Geld. 2023 nahm er mit seinen Fiskalerbschaften etwa 17 Millionen Euro ein. Dem gegenüber standen neun Millionen Euro an Ausgaben. 2022 betrugen die Einnahmen aus Erbschaften für den Freistaat sogar 20 Millionen Euro, bei ebenfalls neun Millionen Euro Ausgaben.

Im Angebot: Eigentumswohnung in Lübeck

Der Freistaat erbt neben Schmuck oder Gemälden auch an die 600 Immobilien im Jahr, heißt es vom Landesamt für Finanzen, das die bayerischen Fiskalerbschaften verwaltet. Soweit kein Staatsbedarf bestehe, strebe das Landesamt die Veräußerung dieser Nachlassimmobilien an.

So nennt das Land Bayern unter anderem ein Abrisshaus in Hutthurm (Landkreis Passau), eine Landwirtschaftsfläche im unterfränkischen Wernfeld, einen Bauplatz im sächsischen Crimmitschau oder eine Eigentumswohnung im 16. Stock im norddeutschen Lübeck sein Eigen –Nachlassimmobilien, die er jetzt versucht zu versteigern. Preisvorstellung: gegen Gebot.

Zwischen 2019 und 2023 habe das Land etwa 550 Nachlassimmobilien verkauft, heißt es von der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), die sich um alle Liegenschaften Bayerns kümmert. Der Zustand und Wert der Nachlassimmobilien, die der Staatsbetrieb betreut, sei dabei ganz unterschiedlich. So fielen dem Freistaat durchaus auch mal Wohnungen in hochpreisigen Gegenden zu, wie etwa in München. Das komme aber weniger häufig vor, heißt es von Mitarbeitern der IMBY. Aber auch zum Beispiel mit Schadstoffen belastete Grundstücke seien unter den Nachlässen. Dort sei man dann auch in der Sanierungspflicht, was durchaus teuer werden könne.

Der Staat steht in der Erbreihenfolge an letzter Stelle

Dass das Land Bayern als Erbe infrage kommt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass der Staat als nachrangiger Erbe vorgesehen ist. Er steht in der Erbreihenfolge an letzter Stelle, hinter Verwandten, Ehegatten und Lebenspartnern. Erst, wenn kein anderer Erbe auffindbar ist, kommt der Freistaat zum Zug. Dieses Fiskalerbrecht soll vermeiden, dass es nach einem Todesfall einen herrenlosen Nachlass gibt und die ordnungsgemäße Abwicklung sichergestellt ist, heißt es vom Landesamt für Finanzen. Der Grundsatz gilt: kein Erbe ohne Erben. Damit der Freistaat als Erbe einspringen kann, braucht es allerdings einen Feststellungsbeschluss des zuständigen Nachlassgerichts.

Drei Wege zum Fiskalerbe

Es gibt drei mögliche Wege, wie der Freistaat zum Erben werden kann. So geht der Nachlass natürlich an das Land Bayern, wenn es testamentarisch als Erbe genannt wird. Laut Landesamt für Finanzen ist das aber nur bei wenigen Nachlässen der Fall. Aber auch, wenn die eigentlichen Erben den Nachlass ausschlagen, weil es etwa überschuldet ist, oder das Nachlassgericht keine Erben findet, springt der Freistaat ein.

Und zwar immer dann, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Bayern hatte. Das, was geerbt wird, muss sich dabei nicht in Bayern befinden. So kommt es, dass Bayern auch Wohnungen oder Grundstücke in Norddeutschland oder Sachsen als Nachlass zufallen.

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Der Freistaat erbt auch Schulden

Ausschlagen kann der Freistaat das Erbe im Übrigen nicht und er erbt auch die Schulden der Verstorbenen. Diese Nachlassverbindlichkeiten werden laut Landesamt für Finanzen mit den Verwertungserlösen abgelöst. Das heißt, der Freistaat begleicht die Schulden des Erblassers mit der Erbschaft. Was darüber hinaus übrig bleibt, fließt in den Staatshaushalt des Landes Bayern und kommt so dem Steuerzahler zugute.

Der Freistaat Bayern versteigert Immobilien, die er erbt. Preisvorstellung: gegen Gebot. − Foto: Screenshot, Immobilien Freistaat Bayern