Kelheim will Nachverdichtung ermöglichen – das soll künftig erlaubt sein

Der Entwurf für das „Update“ des Bebauungsplans „Kelheimwinzer“ steht. Die Abstimmung wurde jedoch vertagt.
Zwei Wohnbau-Projekte in der Kelheimer Bauersiedlung hatten Ende 2023 eine Kontroverse über Nachverdichtung ausgelöst. Die Stadt nahm sich vor, den alten Bebauungsplan zu aktualisieren. Nun beschäftigte der Entwurf den Bauausschuss. Diskussion und Abstimmung wurden jedoch vertagt.
Antrag von Christian Rank
Gleich zu Beginn der Sitzung am Montagabend beantragte Grünen-Stadtrat Christian Rank den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Grund: Die Informationen an die Stadträte zu diesem Tagesordnungspunkt waren erst am Sitzungstag kurz vor Mittag digital überliefert worden. Zu kurzfristig, um diese neben Job und dem ebenfalls am Montag angesetzten öffentlichen Seilbahn-Infoabend durchzuarbeiten. Eine 5:4-Mehrheit sah dies ebenso.
Damit Planerin Maxime Winter vom Büro Komplan nicht umsonst gekommen war, sollte sie dennoch die wichtigsten Inhalte präsentieren. Unter der Prämisse „Nachverdichtung“ habe man sich den bestehenden Bebauungsplan vorgenommen. Es gehe darum, den Bau von mehr Wohneinheiten „verträglich“ zu ermöglichen. In dem Areal, das von West nach Ost Specht-/Rebhuhn- und Häherstraße beinhaltet sowie nördlich durch die Elsterstraße, südlich durch den Rennweg begrenzt ist. Insgesamt nehmen sich Stadtbauamt und Planungsbüro ein Gebiet von knapp sechs Hektar vor die Brust. Westlich der Spechtstraße existiere ein Mischgebiet, weiter östlich sei dieses Kelheimer Areal allgemeines Wohngebiet. Dort gebe es nur Wohnhäuser, sowohl kleine Einfamilienhäuser, als auch einzelne Wohnanlagen. Zehn Parzellen in dem Gebiet sind bislang unbebaut.
Generell gehe es darum, die zulässige Zahl von Wohnungen zu erhöhen, ebenso die erlaubte Wandhöhe, sagte Planerin Winter. Alle anderen Punkte im bestehenden Bebauungsplan blieben unangetastet. Im Bereich des bestehenden Mischgebiet halte man insbesondere die Erhöhung der Zahl der Wohnungen für vertretbar. Im reinen Wohngebiet sei dies nicht pauschal zu sagen.
Es gibt einige Insellösungen
Jedoch gebe es dort bereits einige „Insellösungen“, in denen seit längerem auch einzelne größere Häuser mit bis zu zwölf Wohneinheiten existierten. Wo bereits eine „höhere Dichte“ vorhanden sei, könne man dies auch auf der „ein oder anderen“ benachbarten Parzelle zulassen, so Winter.
Andererseits solle das „Update“ des Bebauungsplans aber auch einer „wilden Erhöhung“ der Wohneinheiten einen Riegel vorschieben. Es seien jedoch einige Bereiche gefunden, wo sich mehr Wohnungen realisieren ließen. Parzellenweise wurde vermerkt, was möglich sein soll. Teils sollen drei, teils fünf Wohnungen mehr gebaut werden können als bislang.
Darüber hinaus gebe es auch vier Parzellen mit einer Doppelhausbebauung. Bisher seien hier maximal drei Wohnungen möglich, dies wolle man auf zwei reduzieren.
Mit Hilfe eines rechtskräftigen neuen Bebauungsplans könnten 43 zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, sagte Winter.
Bei der Wandhöhe gehe man künftig von bislang 7,50 Meter auf acht Meter. Stadtrat Ludwig Birkl (FW) interessierte, ob auch Vorgaben für ein extremes Hochwasser berücksichtigt seien. Es mache durchaus Sinn bei Neubauten, „ein paar Stufen“ hochzugehen, entgegnete die Planerin. Sprich die Fußbodenoberkante höher zu bauen.
Zudem wollte Birkl wissen, ob mehr Wohnungen rein auf größeren Grundstücken erlaubt sein sollen. Dazu antwortete Winter: „Wenn auf einer bestehenden Parzelle zwölf Wohneinheiten zulässig sind, warum sollten sie es nicht auch neben an sein.“
Pauschal war beim Blick auf die Nachverdichtungen sowohl von der Planerin, wie auch von Stadtbaumeisterin Andrea Rieger immer wieder vom „Ausbalancieren“ der Möglichkeiten die Rede.
Am Ende wurden die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die Abstimmung wird nachgeholt.