Makaber: Toter Hahn und totes Huhn baumeln von Straßenschild – Tierschützer loben Belohnung aus

Die makabre Geschichte beschert dem Dorf Sittling (Landkreis Kelheim) bundesweit Schlagzeilen: An einem Straßenschild des Weilers hing zunächst ein toter Hahn, wenige Tage später baumelte dort ein totes Huhn. Während die Polizei ermittelt und Tierschützer eine Belohnung zur Täterergreifung aussetzen, folgte nun ein dritter Akt.
Der Ort Sittling in der Gemeinde Neustadt a. d. Donau zählt knapp 200 Einwohner, die Beschaulichkeit kann selten etwas erschüttern. Zumindest erstaunt war am Samstag, 5. Oktober 2024, ein Sittlinger Junglandwirt (Anm.: Name der Redaktion bekannt), als er vor dem Erntedanksonntag von Bad Gögging kommend im Ort nach rechts einbog. Sein Blick fiel auf einen toten Hahn mit weißem Gefieder, der von einem Straßenschild baumelte.
Die Polizeiinspektion Kelheim wurde eingeschaltet (von wem, ist nicht bekannt) und stellte den Kadaver sicher. Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und einem Vergehen nach dem Tierschutzgesetz wurden eingeleitet. „Bislang haben wir keine weiteren Erkenntnisse“, heißt es von einer PI-Sprecherin auf aktuelle Nachfrage.
Das gilt auch für den nächsten Vorfall: Wenige Tage später, am 10. Oktober, wurde ein totes Huhn am selben Schild hängend gefunden. Beide Tiere waren äußerlich unverletzt. „Sie wurden zur näheren Untersuchung ans Veterinäramt geschickt“, so die Polizei. Angaben zur Todesart könnten noch nicht gemacht werden. Auch Motiv und Hintergrund liegen im Dunkeln.
Ärger über freilaufende Hühner?
Die Dorfbewohner können auch nur rätseln. Bekannt ist, dass im Weiler freilaufende Hähne und Hennen sogar über die stark befahrene Staatsstraße spazieren und Verkehrsteilnehmer zum Bremsen oder Ausweichen zwingen. Sehr selten kommt ein Tier zu Schaden. Wollten der oder die Täter auf diese Situation anspielen?
Empörung lösen die Vorfälle bei der deutschen Tierrechtsorganisation Peta aus. Sie lobt 1000 Euro Belohnung für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der Tatverantwortlichen führen. Bei der Polizei (Tel. 09441/50 42-0) oder Peta selbst (Tel. 0711/860 59 10) solle man sich melden, rufen die Tierschützer in einer Mitteilung auf.
Peta: „Schreckliche Taten“ aufklären
„Wir möchten helfen, diese schrecklichen Taten aufzuklären“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei Peta. „Der oder die Täter müssen schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Lebewesen verletzt werden. Wer wehrlose Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“
Auch in überregionale Medien fanden die Sittlinger Vorkommnisse Eingang. „Die Vorfälle zogen mediales Interesse nach sich“, sagt auch die Polizei. Der TV-Sender Sat1 berichtete mit einem Beitrag aus dem Ort, Portale wie „Zeit online“ gaben die Polizeimitteilung zum toten Hahn wieder.
Ein besonderes Straßenschild
Etwas Aufklärung bedarf der „Tatort“. Es handelt sich nicht um ein (gelbes) Ortsschild. Vielmehr ist es ein blaues Straßenschild mit dem weißen Aufdruck „Sittling 300“. Die Bewandtnis dahinter: Im Dorf gibt es keine Straßennamen, zur Orientierung dienen Schilder wie „Sittling 100“, „Sittling 200“. Sie verweisen auf die jeweiligen Adressen in den Straßen. „Sittling 300“ gibt also den Weg zu allen 300er-Hausnummern an.
Und genau dort hing am vergangenen Samstag, 12. Oktober 2024, wieder etwas. Diesmal waren es keine gefiederten Tiere, sondern drei farbige Luftballons mit dem „Happy Meal“-Aufdruck einer Fastfoodkette. Eine Anspielung auf das entsprechende Menü mit paniertem Hähnchenfleisch liegt nahe.
Farbige Luftballons mit „Happy Meal“-Logo sicher gestellt
Die Polizei war auch diesmal vor Ort. „Die Luftballons wurden zur Spurensicherung sicher gestellt.“ Das Anbringen stelle aber keine Straftat dar. Ob der (bislang) letzte Akt mit dem toten Geflügel im Zusammenhang stehe, könne man nicht sagen. Im Dorf geht man eher von launigen Trittbrettfahrern aus – die aber die Örtlichkeit genau kennen müssen.
Auch der junge Sittlinger Landwirt, der schon den toten Hahn sah, fuhr mit seinem Traktor an den farbigen Ballons vorbei. Sein Blick wird jetzt immer wieder dahin gehen und wie viele fragt er sich nach den Taten des „Gockerlhenkers“: „Was wollen der oder die Täter – und kommt noch was?“
Delikte und Folgen
Tatbestände: Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Vergehen nach dem Tierschutzgesetz. Ein Aspekt ist auch die unsachgemäße Entsorgung der Kadaver.
Strafmaß: „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“, erklärt Peta, und kann laut Gesetz mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
