Pyrbaum will Weg für Reiter sperren

Von Michael Schrafl · 26. September 2024 um 21:30

Pyrbaum. Wichtige Beschlüsse fasste der Lauterhofener Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Bürgerhaus Bräustuben. So wird der Markt die gemeindlichen Förderprogramme „altersgerechtes Umbauen“ und „Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen“ bis 31. Dezember 2026 verlängern – soweit es die finanzielle Situation der Gemeinde zulässt.

Weiter beschloss das Gremium, das Förderpaket „Energieeffizienz“ ab 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 für folgende Maßnahmen weiterzuführen: Dämmung, Tausch von Fenstern, Haushaltsgeräten, Heizpumpen, Heizungserneuerung, hydraulischer Ausgleich, Lüftungsanlage und Thermographieaufnahme. Aktuell seien die Fördermittel für das Förderpaket „Energieeffizienz“ allerdings ausgeschöpft, berichtete Bürgermeister Michael Langner. Viele Anträge hätten daher zurückgestellt werden müssen.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 will man darüber beraten und beschließen, ob die im bisherigen Finanzplan 2025 bis 2027 vorgesehenen Mittel von je 30 000 Euro pro Jahr angepasst und weitere Finanzmittel für das Planungsjahr 2028 eingestellt werden.

Außerdem ging es in der Sitzung um den seit langem schwelenden auch juristisch ausgetragenen Streit mit dem Reit- und Fahrverein Seligenporten um die Nutzung eines Weges entlang der Schwarzach. Die Reiter wollen ihn weiter nutzen, weil er die kürzeste Verbindung zu Koppeln und weiteren Wegen darstellt. Die Marktgemeinde steht auf dem Standpunkt, dass der Weg immer stärker von Fußgängern, Radfahrern, Reitern und motorisierten Fahrzeugen frequentiert werde und dadurch für alle Beteiligten gefährlich werde. Darüber hinaus entstünden dem Markt hohe Unterhaltskosten, wie Bürgermeister Langner in der Sitzung ein Argument wiederholte.

Deshalb beabsichtigt der Marktgemeinderat eine Teileinziehung dieses öffentlichen Feld- und Waldweges an der Schwarzach auf eine Länge von 510 Metern, um ihn auf einen Fuß- und Radweg zu beschränken.

Reitern bleibe die Möglichkeit, den neuen Fuß- und Radweg auf Höhe einer Brücke zu überqueren, um die gegenüberliegenden Koppeln und die anderen Feld- und Waldwege zu erreichen.

Die Absicht der Teileinziehung werde ortsüblich bekannt gemacht. Nach der vorgeschriebenen Auslegungsfrist wird der Marktrat mit einem gesonderten Beschluss über die vorgebrachten Einwendungen und schlussendlich die Teileinziehung entscheiden.

Mit dem Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans vom 14. Juni 2024 erklärten die Markträte ihr Einverständnis. Dieser sieht im Gemeindegebiet Pyrbaum keine geeigneten Flächen für Windkraft vor, da die infrage kommenden Flächen im besonderen Schutzgebiet Nürnberger Reichswald liegen.