Mehr Platz für Industrie – Ebermannsdorfer Gemeinderat änderte Bebauungsplan für Schafhof III

Von Paul Böhm · 25. September 2024 um 19:00

Der Gemeinderat Ebermannsdorf änderte den Flächennutzungsplan für das Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiet Raststätte, Tanken & Rasten, Verkauf Schafhof III (Ost). In der vorigen Ratssitzungen ging es vor allem darum, dass 2, 6 Hektar Gewerbeflächen umgewidmet werden.

Es wurde der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans besprochen, um frühzeitig die Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzubeziehen.

Karl-Heinz Hernitschek von Lindschulte Amberg hat die beiden Änderungsplanungen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgetragen.

Neu aufgeteilt

Das Plangebiet Schafhof III (Ost) ist Teil des Gewerbe- und Industriestandortes Schafhof im Bereich des Verkehrsknotens BAB 6 / B 85. Er besteht aus den Gebieten Schafhof I (Süd), Schafhof II (West) und Schafhof III (Ost). Jetzt wird das Gebiet Schafhof III (Ost) neu eingeteilt. Der jetzige Änderungsbereich wird nach dem Stand des Bebauungsplanes 02/2015 als Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiet ausgewiesen.

Mit der 12. Änderung soll das Industriegebiet zulasten des Gewerbegebietes vergrößert werden. Die gewerblichen Bauflächen betragen nun 8,5 Hektar. Der Industriegebietsanteil beträgt 9,9 Hektar, als Sonderbauflächen sind 2,5 Hektar und für sonstige Flächen 3,4 Hektar ausgewiesen.

„Die Änderung des Bebauungsplanes ist insgesamt gesehen nur ein Update zu den Planungen aus dem Jahr 2015“, erklärte Hernitschek, bei der es vorrangig um die Vergrößerung der Industriegebietsflächen gehe. Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans sind wie bisher maximal drei Einzelhandelsbetriebe mit einer Verlaufsfläche von je 800 Quadratmeter zulässig. Außerdem würden bestehende Gebäude Bestandsschutz genießen. Im gesamten Gewerbegebiet (GE) werden die Wandhöhen mit maximal 15 Meter festgesetzt.

Bauhöhe wird begrenzt

Bei der Errichtung von Hochregallagern sind Wandhöhen von maximal 22 Meter möglich. Auch im Sondergebiet werden die Wandhöhen mit maximal 15 Metern festgesetzt, so die Beschlüsse des Rates. Es wurde klargestellt, dass die Gemeinde im Baugebiet den Löschwassergrundsatz von 96 Kubikmeter pro Stunde nicht zur Verfügung gestellt. Jeder Bewerber habe den erforderlichen Löschwasserbedarf individuell zu ermitteln und durch entsprechende dimensionierte Löschwasserbehälter sicherzustellen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schafhof III (Ost) zu und beschloss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Bereits im Juli hatte der Gemeinderat die Anschaffung einer Beleuchtung und den Landschaftsbauarbeiten in der Neuen Mitte zugestimmt.

Aus Kostengründen hat der Gemeinderat hingegen die Ausschreibung eines Fontänen-Brunnens in der Neuen Mitte aufgehoben. Die Beschlüsse waren im nichtöffentlichen Teil gefasst gewesen, deren Geheimhaltung aber jetzt entfallen ist.

Keine Zustimmung fand der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Ebermannsdorf auf Entschädigung für den Kleiderwart. Zehn Gemeinderatsmitglieder stimmten für die Ablehnung, drei hatten sich für eine Entschädigung ausgesprochen.

Aktuelle Aufteilung

Gewerbe: Der gewerbliche Bereich wurde von 13,40 Hektar auf 8,50 Hektar verkleinert.

Industrie: 9,9 Hektar sind für das Gewerbegebiet vorgesehen, 2,6 Hektar mehr als vorher geplant.

Sonderbauflächen: Diese wurden von 2, 7 Hektar auf 2,5 Hektar verkleinert.

Sonstige Flächen: Dieser Bereich wurde um 2,4 Hektar auf 3,4 Hektar deutlich vergrößert.