Noch größeres Ausmaß des Mainkofen-Falls: Das sagt das Bezirksklinikum

Von Isabel Metzger · 13. September 2024 um 19:40

Das Bezirksklinikum Mainkofen ist am Freitag mit weiteren Details zu dem umstrittenen Kinobesuch eines wegen Totschlags Verurteilten an die Öffentlichkeit gegangen. Er wurde Anfang August von zwei weiteren Patienten des Maßregelvollzugs begleitet, darunter befand sich ein Pädophiler. Was die Klinikleitung zu dem Vorfall sagt und welche Konsequenzen sie daraus ziehen will.

Unverständnis und Wut herrschten bereits Anfang August in der Bevölkerung, als bekannt geworden war, dass ein wegen Totschlags Verurteilter, der im Maßregelvollzug im Bezirksklinikum Mainkofen (Landkreis Deggendorf) untergebracht ist, einen Kinobesuch zur Flucht genutzt hatte. Zwar wurde der Somalier acht Stunden später von der Polizei wieder gefasst. Dass aber ein Mann, der vor drei Jahren einen Obdachlosen in Regen mit 111 Messerstichen getötet und die Leiche anschließend enthauptet hatte, sich als sogenannte Lockerungsmaßnahme ausgerechnet einen Kinderfilm in Plattling anschauen durfte, erregte die Gemüter.

Das, was das Bezirksklinikum nun eingesteht, dürfte für vermutlich noch weitaus größeren Unmut in der Öffentlichkeit sorgen. Denn an diesem verregneten Sommerferientag im von zahlreichen Kindern besuchten Kino saß auch ein Pädophiler. „Zur transparenten Aufarbeitung des Vorgangs gehört, alle Aspekte des Vorfalls zu prüfen und zu kommunizieren“, teilt die Einrichtung des Bezirks Niederbayern am Freitag mit. An der sogenannten externen Erprobungsmaßnahme, die mit der Flucht des an paranoider Schizophrenie leidenden Somaliers endete, hätten zwei weitere Patienten der Forensik in Mainkofen teilgenommen. Es handele sich um einen Insassen mit einer diagnostizierten Pädophilie, der in diesem Kontext Straftaten begangen habe und deswegen im Maßregelvollzug untergebracht sei. Beim dritten Kinogast sei eine „hirnorganische Persönlichkeitsstörung“ festgestellt worden. Auch er befinde sich im Maßregelvollzug. Grund sei seine Verurteilung wegen räuberischer Erpressung, erklärt das Bezirksklinikum auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern.

Künftig muss ein Mann als Aufpasser dabei sein

Auf die Frage, was unter einer hirnorganischen Persönlichkeitsstörung medizinisch genau zu verstehen sei, verwies Mainkofen lediglich auf das Internet-Lexikon Wikipedia. Sie bedeute eine „andauernde Veränderung des Verhaltens, Denkens und Fühlens“, ist dort zu lesen. Mögliche Ursachen seien fortgeschrittene Demenz, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor und chronischer Alkoholmissbrauch.

Bislang war lediglich der Kinobesuch des wegen Totschlags Verurteilten öffentlich bekannt. Er wurde am 8. August von drei weiblichen psychiatrischen Fachkräften sowie einer Praktikantin, die im Rahmen ihres Psychologiestudiums in Mainkofen hospitiert, begleitet. Der Straftäter gab gegenüber den Frauen an, zur Toilette zu müssen, und flüchtete.

Der Entscheidung, mit dem Mann ins Kino zu gehen, „war ein erfolgreicher Therapieverlauf vorausgegangen“, betont das Bezirksklinikum in der Mitteilung. „Außerdem waren vorherige Lockerungsmaßnahmen bereits positiv verlaufen.“ Mainkofen räumt aber ein: „Leider kam es bei der Planung und Durchführung der Maßnahme zu Fehlern.“

Dies habe Konsequenzen für die für den Kinobesuch hauptverantwortliche Therapeutin. Sie sei bereits innerhalb der Forensik versetzt worden und werde von derartigen Entscheidungsprozessen künftig ausgeschlossen, heißt es vom Bezirksklinikum. Weitere Konsequenz aus dem Vorfall sei, dass der Begleitschlüssel für die externen Erprobungsmaßnahmen erhöht werde. Zudem sei festgelegt worden, dass bei jedem Begleitausgang außerhalb des Krankenhausgeländes mindestens ein Mann als Aufpasser präsent sein müsse. Außerdem müsse die Planung solcher Lockerungsmaßnahmen künftig mehrere Kontrollinstanzen durchlaufen.

Chefarzt: „Ich bedauere es zutiefst“

Dr. Johannes Schwerdtner, Chefarzt der forensischen Psychiatrie in Mainkofen, betont in der Mitteilung: „Oberste Priorität hat für uns die Sicherheit der Bevölkerung.“ Die drei Patienten, die ins Plattlinger Kino durften, hätten ihre Therapie bis dahin „mit großem Erfolg“ absolviert. „Nach Einschätzung der behandelnden Psychiater ist von ihnen keine Gefahr für die Sicherheit Dritter bei begleiteten Ausgängen zu erwarten gewesen“, so Schwerdtner.

Allerdings seien individuelle Fehlentscheidungen getroffen worden. „Dafür entschuldige ich mich“, wird er zitiert. „Es war mehr als unpassend, dass ein überwiegend von Kindern besuchter Kinofilm gewählt wurde. Ich bedauere es zutiefst, dass unter meiner Verantwortlichkeit das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger derart gestört wurde.“

Konsequenzen für Maßregelvollzug im Freistaat angekündigt

Gut eine Woche nach dem Mainkofen-Fall flohen – wie mehrfach berichtet – vier Straftäter aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing. Sie hatten einen Klinikmitarbeiter geschlagen und mit einer Spiegelscherbe mit dem Tode bedroht. Er öffnete den Männern daraufhin die Sicherheitstüren. Die Ausbrecher, nach denen mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde, sind inzwischen gefasst. Zwei hielten sich in der Steiermark auf, zwei in der Türkei.

Das Sozialministerium als übergeordnete Behörde der Bezirkskrankenhäuser kündigte Konsequenzen aus den Vorfällen für den gesamten Maßregelvollzug im Freistaat an. „Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe Sicherheit aufgestellt, in der wir bis zum nächsten Jahr Ergebnisse für Verbesserungen erarbeiten“, sagte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) in dieser Woche im Interview mit der Mediengruppe Bayern.