Regentalstraße: So sehen die Planungen des Straßenbauamts für den östlichen Landkreis Cham aus

Geht es um die Regentalstraße, ist den Verantwortlichen in den Kommunen und im Straßenbauamt eine Sache am wichtigsten: die Rechtssicherheit dieses Projektes. Das war immer wieder zu hören, als die Planer des Staatlichen Bauamts Regensburg – auf Einladung von MdL Gerhard Hopp – im Hotel Birkenhof in Grafenwiesen Vertreter aus Politik, Tourismus und Wirtschaft sowie betroffene Grundstückseigentümer über den aktuellen Sachstand dieses Dauerbrenners informierten.
Julian Detsch, Abteilungsleiter Planung beim Straßenbauamt, stellte mögliche Varianten der Regentalstraße vor. Diese orientieren sich von der Linienführung her an der alten Planung – ohne die umstrittene Talbrücke über den Weißen Regen sowie den Kreisverkehr bei Feßmannsdorf. In allen Varianten beginnt das neue Straßenstück bei Matheshof; neu ist, dass das Teilstück nicht mehr der St 2140 (Bad Kötzting-Grafenwiesen-Rimbach), sondern der St 2138 (Bad Kötzting-Hohenwarth-Lam) zugeordnet wird, weshalb das Projekt jetzt auch den Namen „St 2138 Verlegung Grafenwiesen Bad Kötzting“ trägt.
Entlang der Stromleitung
In den beiden Vorzugsvarianten der technischen Planung verläuft die Trasse in einem Fall zum großen Teil parallel zur Hochspannungsleitung in Richtung Feßmannsdorf (Variante West 2), im anderen Fall geschwungen (Variante Plafe angepasst, weil sie sich am alten Planfeststellungsverfahren orientiert).
Auf Höhe des Friedhofs in Bad Kötzting/Hauser Mühlberg trifft die Regentalstraße dann auf die Kreisstraße 49, wo ein Kreisverkehr entstehen soll. Bei beiden Varianten wird eine Großbrücke bei Matheshof über ein FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat, also ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz) gebaut. Beide Varianten sind von der Länge her fast gleich und auch der Abstand zu den Anliegern ist ähnlich. Im Herbst soll die Detailplanung für beide Varianten an ein externes Büro vergeben werden.
Welche Variante letzten Endes zum Zuge kommt, darüber entscheidet das Straßenbauamt – dann, wenn alle anderen Schritte abgeschlossen sind, informierte Detsch. Dazu gehört ein Verkehrsgutachten (die Verkehrserhebungen dafür finden in der nächsten und übernächsten Woche statt), die Landschaftsplanung (zur Aktualisierung der bereits erfolgten naturschutzfachlichen Untersuchung) und die Baugrunderkundung, wo im Zuge der alten Planung noch nicht geschehen.
Auf dem Alten aufbauen
Über allem steht das Thema Rechtssicherheit: Schon einmal gab es ein Planfeststellungsverfahren für die Regentalstraße, „damals hatten wir aber keine Rechtssicherheit“, erinnerte Landrat Franz Löffler. Zwar gebe es nun ein neues Planfeststellungsverfahren, „wir können aber auf dem alten aufbauen“. Dass das bayerische Verkehrsministerium das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Projekts positiv bewertete, nannte der Bereichsleiter Straßenbau, Berthold Schneider, „sehr gut für unsere Planung“. Einen Zeitplan für den Bau der Regentalstraße wolle man nicht angeben, sagte Schneider. „Das ist Spekulation.“ Von Vorteil sei, dass man im Bereich der zeitintensiven Landschaftsplanung auf dem bislang Erarbeiteten aufbauen könne. Dass überhaupt Varianten erarbeitet werden, hat übrigens rechtliche Gründe, erklärte Julian Detsch: Das Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren erfordere, dass alle relevanten Alternativen geprüft werden, um sicherzustellen, dass die gewählte Variante die beste Lösung darstellt. Außerdem fördere der Variantenvergleich die Transparenz und ermögliche es der Öffentlichkeit, sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Die Menschen mitzunehmen, die Planung in den Gemeinden vorzustellen, Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen und Kritikpunkte schon vorher zu entkräften: Darauf komme es jetzt an. Zusammengenommen dient dies alles am Ende der – Rechtssicherheit.
Die ersten Planungen und warum sie scheiterten
Widerstand: Der Weiterbau der Regentalstraße zwischen Grafenwiesen und Bad Kötzting ist seit 1963 ein Thema. Ein Planfeststellungsverfahren wurde 2020, nach elf Jahren, unter anderem wegen des massiven Widerstands von Grundstückseigentümern und Umweltschützern (die ein Aktionsbündnis gründeten) eingestellt. Sie warnten vor einer Zerstörung des Weißen Regen-Tals und kündigten Klagen an.
Die ursprüngliche Planung sah eine 180 Meter lange Talbrücke über den Weißen Regen und die Bahnstrecke in Richtung Sperlhammer/Beckendorf vor. Ab Matheshof beginnend, sollte das neue Teilstück der Staatsstraße 2140 – das ist die Straße von Bad Kötzting über Grafenwiesen nach Rimbach – entlang der Hochspannungsleitung im Südwesten an Grafenwiesen vorbei führen. Bei Feßmannsdorf wäre ein Kreisverkehr geplant gewesen. Dann hätte sich der Verkehr aufgeteilt: Richtung Bad Kötzting wäre es weiter auf der Staatsstraße und über die Talbrücke gegangen. Der überregionale Verkehr Richtung Cham wäre über die sogenannte Nordspange zum Hauser Mühlberg zur Kreisstraße 49 geleitet worden.
Umwidmung: In den anfänglichen Planungen war die Nordspange eine städtische Straße, also unter der Baulastträgerschaft der Stadt. 2018 wurde sie vom Kreistag als Kreisstraße umgewidmet – und diese Umwidmung war ein weiterer Grund, warum die Planunterlagen überarbeitet werden mussten. Die Umwidmung der Straße erfolgte, weil mit dem Bau der Nordspange der überregionale Verkehr zunehmen wird.
Ausgleichsmaßnahmen: Zudem machte eine neue Kompensationsverordnung eine Neuplanung notwendig. Diese regelt genau, welche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Umwelt notwendig sind. Der Flächenverbrauch wäre bei der ersten Planung so enorm gewesen, dass vor Ort gar nicht genügend Kompensationsflächen zur Verfügung gestanden hätten.

