Bauprojekt in Sinzing sorgt für Zündstoff: Landratsamt prüft die Gebäudeerweiterung

Den Vorwurf der Duldung eines „Schwarzbaus“ musste sich die Verwaltung der Gemeinde in der letzten Bauausschusssitzung gefallen lassen. Das war passiert.
Es handelt sich um einen Änderungsantrag, den eine Wohn- und Gewerbeanlage in der Bruckdorfer Straße betrifft. Konkret handelte es sich um das Projekt „Waldwohnen am Saurüssel“ mit 17 Eigentumswohnungen sowie Boardinghaus und ein Gastronomiebetrieb, das auf dem insgesamt 8000 Quadratmeter großen Grundstück erstellt wurde – mit einer insgesamt rund 7900 Quadratmeter Bruttogeschossfläche beziehungsweise mit rund 26.700 Kubikmeter umbautem Raum.
Diese Fläche teilen sich auf drei Gebäude auf. Die Gesamtplanung wird von einem Architekturbüro aus Regensburg erbracht. Gemeinderat Bernhard Edenharter wurde deutlich: Man könne doch den Bauausschuss gleich abschaffen, wenn dessen Zuständigkeit ständig umgangen werde. Er sehe sich als Gemeinderat in Bezug auf die gemeindliche Planungs- und Gestaltungshoheit übergangen, da hier die Bauausführung vor der Genehmigung erfolge. Mehrmals, so Edenharter, sei das Projekt vom Gemeinderat wohl überlegt und grundsätzlich seitens des Bauausschusses in Bezug auf die Gestaltung und dem Einfügungsgebot abgelehnt worden. Das gemeindliche Einvernehmen sei letztendlich vom Landratsamt ersetzt worden. Solche Fälle gebe es in letzter Zeit öfters, kritisierte Edenharter. Im vorliegenden Falle gehe es um eine Gebäudeerweiterung von rund einem halben Meter im Wohnbereich.
Sein harter Vorwurf: Während der normale Häuslebauer strengen Vorgaben und Kontrollen unterliege, streng reglementiert werde und brav vor Beginn von Baumaßnahmen oder auch Änderungsmaßnahmen Anträge für Vorhaben zu stellen habe, gestatte man einflussreichen Bauträgern und Architekten die Umgehung von Bauvorschriften, das heiße „die können bauen, wie sie wollen, und hinterher wird es entsprechend passend gemacht“, wetterte der Gemeinderat. Die Art und Weise des Vorgehens dieses Architekten haben eine Vorgeschichte an anderer Stelle in Sinzing. Er betrachte es als Zeitverschwendung, den Bauausschuss mit Angelegenheiten zu befassen, die ohnehin am Bauausschuss vorbei genehmigt worden sei und wohl wieder einmal von übergeordneter Stelle genehmigt worden sei.
Der Ausschussvorsitzende, der stellvertretende Bürgermeister Sepp Espach, und Bauamtsleiterin Tanja Sander wiesen den Vorwurf zurück und stellten klar, dass sich die Änderungen noch im sogenannten Baufenster bewegten und der Änderungsantrag zur Bruckdorfer Straße als Freistellungsantrag gestellt worden sei. Es werde derzeit vom Landratsamt geprüft, ob er genehmigungsfähig sei. Wenn er genehmigungsfähig sei, könne die geänderte Ausführung wieder „geheilt“ werden und müsse nicht „geduldet oder beseitigt werden“.