Zahl unzulässiger Müllablagerungen steigt

Von Mittelbayerische Zeitung · 2. September 2024 um 21:44

Furth im Wald. Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Furth im Wald wurden in letzter Zeit vermehrt unzulässige Müllablagerungen festgestellt. Darüber informiert die Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Müllablagerungen zur Anzeige gebracht werden. Illegale Abfallablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Müllablagerungen, teilt die Stadtverwaltung weiter mit, verunstalten und verschmutzen nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern müssen auch auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Bürger, die eine illegale Beseitigung von Abfällen beobachten, sollten sich nicht scheuen, dies bei der Stadt Furth im Wald zu melden.

Hinweis: Der Wertstoffhof Furth im Wald ist an folgenden Öffnungszeiten in der Nordgaustraße 5 erreichbar: Mittwoch: 8 bis 17 Uhr, Freitag: 13 bis 18 Uhr, Samstag: 8 bis 12 Uhr; auf der Homepage www.landkreis-cham/wertstoffhöfe.de sind alle Abfälle aufgelistet, die problemlos abgeliefert werden können.