Bewährung für Tunesier: Attacke in Regensburger Flüchtlingsheim war kein versuchter Mord

Von Philip Hell · 20. August 2024 um 19:00

Es ging um einen vermeintlichen Mordversuch mit einem acht Kilo schweren Pflasterstein. Heraus kamen allerdings „nur“ zwei Bewährungsstrafen für die Angeklagten aus Tunesien. Überraschend? Nur auf den ersten Blick.

Aber von vorn: Anfang November im Ankerzentrum in der Zeißstraße. Ein junger Mann will ein Bier mit hineinnehmen. Erlaubt ist das nicht. Er rastet aus – die Lage eskaliert. Tumultartige Szenen spielen sich vor der Flüchtlingsunterkunft ab. Dabei soll einer der beiden Angeklagten einen Sicherheits-Mitarbeiter angegriffen und mit einem Pflasterstein beworfen haben. Tatsächlich gibt es nach mehreren Verhandlungstagen kaum Anhaltspunkte, wonach wirklich ein Stein im Spiel war.

Kritik an Ermittlungen

Moritz David Schmitt-Fricke, Anwalt des jüngeren Angeklagten, betonte in seinem Plädoyer, dass der Prozess in seinen Augen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten nicht bestätigt habe. Es sei ihm bis heute schleierhaft, wie es zu einer Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommen konnte. Er ging zudem darauf ein, dass Zeugen dem Gericht zum Teil abenteuerliche Geschichten serviert hätten. Er räumte ein, dass sein Mandant wenige Tage vor dem angeblichen Pflasterstein-Vorfall einen Wachmann mit einer Bierflasche verletzt hatte. Dafür forderte er eine Jugendstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Marius Hoser, Anwalt des älteren Angeklagten, kritisierte in seinem Plädoyer mit deutlichen Worten die Ermittlungsarbeit der Polizei. Die Beamten hätten einen Belastungszeugen ausfindig gemacht und aufgrund dessen Aussage eine gefährliche Körperverletzung zu einem Kapitalverbrechen gemacht. Die Beweisaufnahme habe deutlich gezeigt, dass es sich eben nicht um einen versuchten Mord gehandelt habe. Er verstehe nicht, warum die Polizei nicht weitere Bewohner zu dem Vorfall befragt habe, sagte Hoser. „Es kann nicht Aufgabe des Hauptverfahrens sein, Nachermittlungen anzustellen“, betonte der Jurist. Für ihn stelle sich schon die Frage, ob es zu derlei Versäumnissen in der Ermittlungsarbeit gekommen wäre, „wenn die Angeklagten Huber oder Meier heißen würden“ und die Tat nicht in einer Flüchtlingsunterkunft stattgefunden hätte.

Auch er betonte, dass kein Stein im Spiel gewesen sei. Sein Mandant habe sicherlich überreagiert, als er den Sicherheitsmann angegriffen habe: von dem Schlag sei allerdings keine besondere Gefahr ausgegangen. Daher sei das als einfache Körperverletzung zu werten. Hoser forderte eine Geldstrafe von 200 Euro.

Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten, die seit November in Untersuchungshaft sitzen, schließlich zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren.

Ein „normaler Vorgang“

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter Krogmann, dass es womöglich überraschend sei, dass es beim Tatvorwurf eines Kapitalverbrechens zu einer Bewährungsstrafe komme. Dabei handle es sich allerdings „um einen normalen Vorgang“. Dieser sei normal in einem Justizsystem, das unabhängig agiert. Ein Urteil ergebe sich aus der Beweisaufnahme. Krogmann führte weiter aus, dass der Prozess eben nicht gezeigt hat, dass es sich um einen versuchten Mord gehandelt hat. Auch der Richter ging auf Zeugen ein, die sich widersprachen. Schlussendlich sei vom Vorwurf des versuchten Mordes nichts mehr übrig geblieben.

Das Gericht hob die beiden Haftbefehle für die Tunesier auf. Folglich verließen sie das Gericht als freie Männer. Eine Bleibeperspektive in Deutschland haben beide allerdings nicht.