Tatvorwurf Mord und versuchter Mord: Regensburger Krankenpflegerin angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen eine Krankenschwester eines Regensburger Krankenhauses erhoben: Der Tatvorwurf lautet auf Mord, versuchten Mord sowie Raub.
Der Angeschuldigten legt die Staatsanwaltschaft demnach zur Last, im Januar/Februar 2024 insgesamt sechs Patienten des Krankenhauses „ohne medizinische Veranlassung ein starkes Beruhigungsmittel gespritzt zu haben, um diese bewusstlos zu machen und sodann Wertgegenstände zu rauben“. Das teilt Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher mit.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg „ermittelten aufgrund einer Anzeige der Klinikleitung bereits seit Ende Februar 2024 gegen eine ehemalige Krankenschwester eines Regensburger Krankenhauses. Diese befindet sich in dieser Sache bereits seit 28. Februar 2024 in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt“, ist in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu lesen.
Patientin schildert Vorfall
Ausgangspunkt der Ermittlungen sei ein Vorfall vom 20. Februar 2024, über welchen eine heute 77-jährige Patientin schilderte, „dass die Angeschuldigte gegen 21.30 Uhr ihren Zugang gespült habe, woraufhin die Geschädigte in tiefe Bewusstlosigkeit verfiel, auf Schmerzreize nicht mehr reagierte und erst am nächsten Morgen wieder zu sich kam“, ist in der Pressemitteilung zu lesen. Nach dem Aufwachen bemerkte die Geschädigte das Fehlen mehrerer von ihr getragener Ringe im Gesamtwert von circa 500 Euro.
Bei der chemisch-toxikologischen Auswertung einer Blutprobe der geschädigten Patientin sei das Medikament Midazolam nachgewiesen worden. Bei Midazolam handle es sich um ein Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine. Laut Aussagen des Krankenhauspersonals sei dieses Medikament für das Behandlungspersonal frei zugänglich, weil es nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliege, so die Staatsanwaltschaft.
Fünf weitere Taten zur Last gelegt
Die Anklage legt der Angeschuldigten darüber hinaus fünf weitere Taten zur Last, „denen sämtlich gemein ist, dass Patienten des Krankenhauses im Alter zwischen 59 und 87 Jahren bewusstlos wurden, während die Angeschuldigte Dienst hatte bzw. unmittelbar vor dem Eintritt der Bewusstlosigkeit Infusionsflaschen gewechselt oder die Zugänge gespült haben soll“, so die Staatsanwaltschaft. In drei dieser Fälle stellten die Patienten nach dem Aufwachen fest, dass ihnen Wertgegenstände fehlten.
Die Anklage legt der Angeschuldigten unter anderem eine Tat vom 25. Januar 2024 zur Last. In diesem Fall erlitt die geschädigte 65-jährige Patientin, nachdem die Geschädigte ihr mutmaßlich erneut Midazolam verabreicht hatte, einen Atemstillstand und verstarb nach zwischenzeitlicher Reanimation drei Tage später auf der Intensivstation, ist ind er Pressemitteilung zu lesen.
Mehrere Tatvorwürfe
Der Anklagevorwurf lautet auf Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie versuchten Mord in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit (versuchtem) besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft legt der Angeschuldigten insbesondere zur Last, die Taten heimtückisch und aus Habgier begangen zu haben.
„Die Angeschuldigte hat die Taten bei Haftbefehlseröffnung bestritten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigte weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen“, so Oberstaatsanwalt Rauscher.