Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage: Darum lohnt sich das nicht immer

Von Christoph Eberle · 22. März 2025 um 15:06

Seit Herbst 2024 gelten für Balkonkraftwerke neue Regelungen. Und nahezu jede Woche sind solche Mini-Photovoltaikanlagen bei Baumärkten oder Discountern im Sonderangebot. Lohnt sich da so ein Stromerzeuger zusätzlich zu einer bestehenden PV-Anlage?

Durch den Abbau bürokratischer Hürden wird es nicht nur für Mieter einfacher, eine Mini-Photovoltaikanlage am Balkon zu installieren. Generell können künftig mehr Menschen kleine Mengen Strom mit solchen Kleinkraftwerken selbst produzieren und nutzen. Zudem dürfen diese mehr leisten.

Weil solche Mini-Photovoltaikanlagen nahezu jede Woche bei Baumärkten oder Discountern im Sonderangebot sind, fragt sich so mancher Bürger: Lohnt es sich eigentlich, so ein Gerät zusätzlich zu einer bestehenden PV-Anlage zu installieren, um mehr Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung zu erzielen?

Energieexperte von Finanztip: Zusätzliches Balkonkraftwerk grundsätzlich erlaubt – aber mit Einschränkungen

„Ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ist grundsätzlich erlaubt. Man muss dabei aber einige Einschränkungen beachten“, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte beim Geldratgeber Finanztip.

- Möglichkeit 1: „Wenn Sie das Balkonkraftwerk innerhalb von zwölf Monaten ab dem Tag, an dem die PV-Anlage in Betrieb gegangen ist, installieren, können Sie theoretisch die beiden Anlagen zu einer zusammenfassen“, sagt Weigl und verweist auf § 9 Abs. 3 Satz 1 EEG. Dadurch würde die Leistung der PV-Anlage erweitert und der Betreiber würde für den Strom aus dem Balkonkraftwerk auch dieselbe Einspeisevergütung wie für die große Solaranlage bekommen.

So eine Erweiterung muss dem Netzbetreiber und zudem auch online im Marktstammdatenregister gemeldet werden. „Der große Haken an der Sache: Oft werden die beiden Anlagen technisch nicht miteinander harmonieren und das Zusammenschalten kann auch kostspielig sein. Das sollte man unbedingt vorher mit einem Elektrofachbetrieb besprechen“, sagt Weigl.

- Möglichkeit 2 ist dem Energieexperten zufolge attraktiver: Das zusätzliche Balkonkraftwerk kann nämlich auch einfach als eigenständige Solaranlage gelten, solange die Solarmodule maximal 2000 Watt und der Wechselrichter maximal 800 Watt leisten. Das sei seit dem Solarpaket aus dem Frühjahr in Paragraf 9, Absatz 3 Satz 3 des EEG geregelt.

Im zweiten Fall darf für den Strom aus dem Balkonkraftwerk keine Einspeisevergütung kassiert werden

„Aber Achtung: Wenn das Balkonkraftwerk mehr Strom produziert, als gerade im Haushalt benötigt wird, fließt der Strom ins Stromnetz ab. Dafür dürfen Sie aber in diesem Fall keine Einspeisevergütung kassieren“, sagt Benjamin Weigl. Wenn das Balkonkraftwerk über denselben Stromzähler einspeist wie die große PV-Anlage, würde genau das passieren. Der Strom aus der Stecker-Anlage würde so gezählt, als stamme er von der großen Anlage auf dem Dach.

„Das muss technisch verhindert werden“, sagt der Energieexperte und ergänzt: „Entweder ist die große PV-Anlage ohnehin schon über einen separaten Stromzähler angeschlossen, das wäre praktisch. Oder man lässt einen neuen Zwischenzähler installieren, damit lässt sich dann die Einspeisung aus der PV-Anlage separat zählen.“

Zusätzliches Balkonkraftwerk lohnt sich tendenziell eher nicht – außer bei Volleinspeiser-Anlagen

Laut Benjamin Weigl kommt es stark auf den Einzelfall an, ob sich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur bestehenden Photovoltaik-Anlage lohnt – aber tendenziell eher nicht. „Wenn Sie bereits eine PV-Anlage haben und den Strom daraus auch im Haushalt nutzen, dann kann ein kleines Balkonkraftwerk nur noch wenig zusätzlich betragen“, sagt er. Hinzu kommen eventuelle Kosten für die Zwischenzähler-Lösung.

Stecker-Anlagen lohnen sich laut dem Energie-Experten besonders für Leute, die keinen Platz für eine größere Solaranlage haben oder nicht so viel investieren möchten.

„Wenn Sie Ihre PV-Anlage aber zur Volleinspeisung angemeldet haben, den Strom daraus also selbst gar nicht nutzen, kann ein Balkonkraftwerk eine wunderbare Ergänzung sein“, sagt er. Dann könnte man tagsüber den Strom aus der kleinen Anlage im Haushalt nutzen und so bei der Stromrechnung sparen.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk finanziell?

Die Verbraucherzentrale NRW hat einmal an einem fiktiven Dreipersonenhaushalt durchgerechnet, ab wann sich ein Balkonkraftwerk finanziell rechnet: Wird ein Steckersolargerät mit einer Leistung von 800 Watt verschattungsfrei und senkrecht an einem Südbalkon montiert, kann es rund 560 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Davon nutzen können Verbraucherinnen und Verbraucher den Fachleuten zufolge aber nur rund 350 Kilowattstunden. Der Rest wird unentgeltlich ins Netz eingespeist.

Geht man jetzt von einem Strompreis von 35 Cent je Kilowattstunde aus, läge die Ersparnis durch den selbst produzierten Strom bei 122,50 Euro pro Jahr. Bei einem Gerätepreis von 500 bis 700 Euro hätte sich das Kraftwerk so innerhalb von rund vier bis sechs Jahren amortisiert.