Lichtung-Verlag sieht Licht am Ende des Tunnels

Von Raimund Meisenberger · 8. August 2024 um 14:00

Der kleine, renommierte Kultur-Verlag steckt in Finanznöten, weil eine hohe Nachzahlung an die Deutsche Rentenversicherung fällig wurde. Inzwischen schauen die Leiterinnen mit Hoffnung in die Zukunft.

Es hätte das Ende des Unternehmens bedeutet, da sind sich die Geschäftsführerinnen sicher. 40000 Euro muss der kulturell ambitionierte und renommierte Lichtung-Verlag in Viechtach (wir berichteten) an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Wie der Verlag gestern mitteilte, könne sich dank einer „überwältigenden Welle der Solidarität ... der kleine unabhängige Verlag retten“, die Mitarbeiter schauten wieder voller Hoffnung in die Zukunft. Die geforderte Summe hätte die Kapazitäten des Verlags, der sich seit über drei Jahrzehnten der regionalen Kultur und Literatur widmet, überstiegen.

Zum Hintergrund: „Eine Prüfung durch die Rentenversicherung, die alle vier Jahre stattfinde, hatte ergeben, dass die Arbeiten der Geschäftsführerinnen nicht mehr wie bisher aufgeteilt werden dürfen in Verwaltungsaufgaben, die als Angestellte durchgeführt wurden, und in Projektarbeiten für Magazin und Bücher, die freiberuflich abgerechnet wurden“, schreiben die beiden Geschäftsführerinnen Kristina Pöschl und Eva Bauernfeind in ihrer Mitteilung. Der neue Stand: Bei der Geschäftsführung sei immer von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, anders als bei freien Lektoren oder Grafikern, die für den Verlag arbeiten. „Damit bewertet die Deutsche Rentenversicherung eine Situation neu, die 30 Jahre bei den Prüfungen akzeptiert wurde“, erläutern die Verlagsleiterinnen.

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Diesen sei es nun gelungen, mit den Krankenkassen, an die die Abgaben abgeführt werden müssen, Ratenzahlungen zu vereinbaren, um Zeit zu gewinnen. Als entscheidend habe sich der Schritt herausgestellt, mit der Problematik an die Öffentlichkeit zu gehen – in der Hoffnung, Unterstützung von außen zu finden.

„Was dann über den Verlag hereinbrach, kann man nur als Riesenwelle der Solidarität bezeichnen“, heißt es: Telefonananrufe, Mails, Berichte in der Presse, die Verbreitung der Nachricht in den sozialen Medien, dazu eine große Zahl an Bestellungen der Buch-Rettungspakete und viele neue Abos des Lichtung-Magazins.

Gemeldet hätten sich demnach Freunde des Verlags, aber auch Menschen, die bisher den Verlag gar nicht kannten. „Viele haben versucht, ihren persönlichen Beitrag zu leisten. Es war überwältigend – nicht nur der finanzielle, sondern auch der emotionale Rückhalt hat den Verlag gestärkt. Die Reaktionen haben gezeigt, wie wichtig den Menschen das Magazin und der Verlag sind und dass sie ein Aus nicht hinnehmen würden“, schreibt die Verlagsleitung.

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Gegen den Bescheid habe der Verlag Widerspruch eingelegt. Dieser sei inzwischen von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt worden. In der Begründung heißt es unter anderem: „Das Bundessozialgericht hat sich bereits wiederholt (…) mit den Rechtsfolgen von Betriebsprüfungen befasst, bei denen es zunächst keine Beanstandungen gab, sich später jedoch herausstellte, dass die Versicherungs- und/oder Beitragspflicht von Mitarbeitern vom geprüften Arbeitgeber unzutreffend beurteilt wurden, dieses im Rahmen der Betriebsprüfungen aber nicht aufgefallen war. Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich als grundlegende Erkenntnis, dass Arbeitgeber (…) aus solchen Betriebsprüfungen keine weitergehenden Rechte herleiten können.“ Der Verlag könne nun vor dem Sozialgericht Klage gegen den Bescheid einreichen, verzichtet aber darauf, da dies einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten würde.

Wie Kristina Pöschl und Eva Bauernfeind mitteilen, könne der Verlag dank der Bestellungen und der Spenden nun die fälligen Beträge bezahlen. Intern gelte es, Umstrukturierungen innerhalb der GmbH vorzunehmen. Mit dem großen Rückhalt der Öffentlichkeit könne der Verlag nun die nächsten Jahre angehen: Das Lichtung-Magazin werde auch weiterhin erscheinen, auch Buchprojekte könnten in den nächsten Jahren umgesetzt werden, wenn auch in einem reduzierten Umfang.